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Private Sicherheitsdienste übernehmen im Aargau befristet Hilfsaufgaben
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 03.08.2022. Bild: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
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Zu wenig Personal im Gefängnis Private Sicherheitsleute müssen im Gefängnis einspringen

Auch im Strafvollzug macht sich der Personalmangel bemerkbar. Es kommen auch private Sicherheitsfirmen zum Einsatz.

Sie helfen in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg, oder auch in jener in Solothurn: private Sicherheitsfirmen. Sie sind eine temporäre Lösung gegen Personalmangel in den Gefängnissen. Im Gefängnis Lenzburg zum Beispiel standen sie im Juni und jetzt im August im Einsatz, nicht zum ersten Mal. Geben die Kantone damit ihr Gewaltmonopol in andere Hände?

«Im modernen Rechtsstaat steht Gewaltausübung grundsätzlich nur dem Staat zu», schreibt die Menschenrechtsorganisation «Human Rights» in einer Stellungnahme. Sie kritisiert nicht nur den Einsatz von Security-Firmen in Gefängnissen, sondern auch bei der Durchsetzung und Überwachung der Ordnung in Gemeinden.

In der Justizvollzugsanstalt Lenzburg arbeiten rund 120 Personen, die die Insassen bewachen. Nur ein bis zwei Personen davon seien private Sicherheitsleute, sagt Pascal Payllier, Vorsteher des Aargauer Amtes für Justizvollzug. «2019 hatten wir private Sicherheitsdienste beigezogen, und jetzt wieder. Wir haben krankheits- und unfallbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden», erklärt er.

In der Untersuchungshaft kann man es besser vertreten.
Autor: Pascal Payllier, Vorsteher des Aargauer Amtes für Justizvollzug

Eingesetzt werden die Mitarbeiter der Sicherheitsdienste in Lenzburg ausschliesslich in der Untersuchungshaft, heisst es beim Kanton. Die Inhaftierten sind dort meist alleine in einer Zelle und arbeiten nicht in der Schreinerei oder Gärtnerei des Gefängnisses. «In der Untersuchungshaft kann man es besser vertreten. Die Leute können die Hilfsaufgaben hier besser leisten als im Normalvollzug, mit wenig Kontakt zu den Insassen», erklärt Pascal Payllier. Im Normalvollzug werde gearbeitet, Freizeit verbracht, Sport getrieben, hier wäre der Kontakt viel enger.

Rechtlich erlaubt

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Als Experten des Europarats das Solothurner Gefängnis vor einem Jahr besuchten, hielten sie in ihrem Bericht fest, dass externe Mitarbeiter im Einsatz seien. Damals bestand das neue kantonale Gesetz mit den entsprechenden Passus noch nicht, das war auch dem Regierungsrat klar. Er legte ein neues Gesetz vor, das diese Möglichkeit nun erlaubt.

Auch im Aargau ist der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten rechtlich abgesichert. Private Sicherheitsdienste dürfen für die Betreuung und Bewachung im Gefängnis eingesetzt werden, steht hier im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung. Mehr steht nicht.

Private Sicherheitsdienste helfen in Lenzburg bei internen Verlegungen, dem Gang zum Arzt oder zum Sozialdienst zum Beispiel, oder auch bei der Essensabgabe, die dreimal täglich stattfindet. Eine der beiden Personen, die Gefängnisinsassen bei solchen Verlegungen begleiten, sei aber immer eine kantonale Vollzugsperson, hält Payllier fest.

Gewalt nur in Ausnahmesituationen

«In allererster Linie käme bei einer nötigen Gewaltausübung die kantonale Person zum Zug. Aber klar, es ist nicht auszuschliessen, dass in einer Ausnahmesituation auch der private Sicherheitsdienst Gewalt anwenden müsste», so Payllier. Das sei bisher in Lenzburg aber noch nie vorgekommen.

Eine Sparmassnahme sei der Einsatz privater Sicherheitsdienste nicht: «Das ist nicht statthaft», findet Payllier. Er sei wirklich nur für Ausnahmefälle, krankheitsbedingte Personalengpässe und nur für wenige Wochen gedacht. Es könne durchaus wieder mehrere Jahre dauern, bis private Sicherheitseinsätze im Gefängnis Lenzburg nötig würden, heisst es im Aargau weiter. Fachpersonal fände man in der Regel genug, das sei also kein Problem.

Auch andere Kantone setzen auf Sicherheitsfirmen

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Auch andere Kantone kennen den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten im Strafvollzug. Die Wochenzeitung Schaffhauser AZ zum Beispiel berichtete, dass der Kanton bei Personalknappheit im Gefängnis auf Mitarbeiter der Firma Securitas setze.

«Sie unterstützen das Gefängnispersonal bei der Aufsicht im Spazierhof oder bei der Betreuung besonders personalintensiver Insassen», sagte Gefängnisleiter Lorenz Ammann. Er weist im Artikel ausdrücklich darauf hin, dass diese privaten Sicherheitskräfte immer eng vom staatlichen Gefängnispersonal begleitet seien und keine Entscheidungskompetenzen haben.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 03.08.2022, 17:30 Uhr;

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