Gründe für Verbot: Lautes Feuerwerk hat viele Gegner; Hunde und Katzen zittern und verkriechen sich, Nutztiere wie Kälber reagieren verstört. Umweltschützer kritisieren die Verschmutzung von Boden und Luft. Und lärmempfindliche Menschen müssen leiden oder flüchten, in ruhigere Gefilde. In den letzten Jahren haben immer mehr Gemeinden ihre Feuerwerks-Regelung verschärft. Ein Aargauer Publizist und Hundetrainer will nun Feuerwerk für Privatpersonen sogar schweizweit verbieten lassen.
Nationales Verbot: Der Aargauer Roman Huber sagt, er habe eine schöne Verbindung zu Tieren und zu sensiblen Menschen. Um sie vor lärmigem Feuerwerk zu schützen, hat er eine Volksinitiative auf die Beine gestellt. Sein Ziel damit: «Ich möchte, dass die willkürliche Knallerei, die wirklich überflüssig ist, verboten wird.» Dafür sollen sämtliche Feuerwerkskörper, die Lärm machen, nicht mehr gezündet werden dürfen. Auch der Verkauf von Knallkörpern wäre nicht mehr möglich. Grosse, orchestrierte Feuerwerke von überregionalem Interesse könnten die Kantone ausnahmsweise bewilligen.
Verbot für Bundesrat unnötig: Die Landesregierung lehnt Roman Hubers Volksinitiative ab und will auch keinen Gegenvorschlag dazu stellen. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden werde. Es könne auch bei Tieren Reaktionen auslösen. Aber dafür müsse nicht die Verfassung geändert werden, weil Kantone oder Gemeinden Feuerwerke selbständig einschränken könnten. Zudem erfreuten sich auch viele Menschen am Abbrennen von Feuerwerk. Aus diesen Gründen findet der Bundesrat ein schweizweites Verbot weder verhältnismässig noch nötig.
Parlament sucht Kompromiss: Die zuständigen vorberatenden Kommissionen befürchten offenbar, dass die Initiative ohne Gegenentwurf im Volk gut ankommen könnte. Zwei Umfragen zeigen, dass eine deutliche Mehrheit der Befragten die Feuerwerks-Initiative unterstützen möchte. Deshalb wollen die Kommissionen das geforderte Verbot etwas abschwächen. Auf Gesetzesstufe, nicht in der Verfassung. Eine Präzisierung des indirekten Gegenvorschlags dürfte ab Mitte August erfolgen. Für Feuerwerkskörper beispielsweise soll eine gezielte Regelung formuliert werden.