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Zum 1. August Feuerwerk schweizweit verbieten? Das müssen Sie dazu wissen

Wird Feuerwerk in der Schweiz landesweit verboten? In Umfragen sind die Befürworter einer entsprechenden Initiative in der Mehrzahl. Ein Überblick.

Gründe für Verbot: Lautes Feuerwerk hat viele Gegner; Hunde und Katzen zittern und verkriechen sich, Nutztiere wie Kälber reagieren verstört. Umweltschützer kritisieren die Verschmutzung von Boden und Luft. Und lärmempfindliche Menschen müssen leiden oder flüchten, in ruhigere Gefilde. In den letzten Jahren haben immer mehr Gemeinden ihre Feuerwerks-Regelung verschärft. Ein Aargauer Publizist und Hundetrainer will nun Feuerwerk für Privatpersonen sogar schweizweit verbieten lassen.

Kinder schützen Ohren vor Feuerwerkslärm.
Legende: Kinder schützen ihre Ohren beim Feuerwerk zur Bundesfeier 2022 in Nyon VD. Keystone / VALENTIN FLAURAUD

Nationales Verbot: Der Aargauer Roman Huber sagt, er habe eine schöne Verbindung zu Tieren und zu sensiblen Menschen. Um sie vor lärmigem Feuerwerk zu schützen, hat er eine Volksinitiative auf die Beine gestellt. Sein Ziel damit: «Ich möchte, dass die willkürliche Knallerei, die wirklich überflüssig ist, verboten wird.» Dafür sollen sämtliche Feuerwerkskörper, die Lärm machen, nicht mehr gezündet werden dürfen. Auch der Verkauf von Knallkörpern wäre nicht mehr möglich. Grosse, orchestrierte Feuerwerke von überregionalem Interesse könnten die Kantone ausnahmsweise bewilligen.

Nidau BE legt vor

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Für die Stadtpräsidentin von Nidau, Sandra Hess, ist es unnötig, lärmige Knallkörper für Private landesweit zu verbieten. In Nidau am Bielersee darf es seit Jahren nur am 31. Juli, am 1. August und in der Silvesternacht knallen. An allen anderen Tagen ist das Zünden von Feuerwerk nicht erlaubt. Man könnte aber eine Ausnahmebewilligung einholen, was so gut wie nie vorgekommen sei.

Wie Nidau haben auch ein paar Dutzend weitere Gemeinden lautes Feuerwerk beschränkt oder verboten. Einige sind noch rechtzeitig vor dem 1. August aktiv geworden. Verbote gelten etwa in Gemeinden im Kanton Zürich und noch zahlreicher in Graubünden, seit ein paar Wochen auch in der Stadt Baden.

Verbot für Bundesrat unnötig: Die Landesregierung lehnt Roman Hubers Volksinitiative ab und will auch keinen Gegenvorschlag dazu stellen. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden werde. Es könne auch bei Tieren Reaktionen auslösen. Aber dafür müsse nicht die Verfassung geändert werden, weil Kantone oder Gemeinden Feuerwerke selbständig einschränken könnten. Zudem erfreuten sich auch viele Menschen am Abbrennen von Feuerwerk. Aus diesen Gründen findet der Bundesrat ein schweizweites Verbot weder verhältnismässig noch nötig.

Parlament sucht Kompromiss: Die zuständigen vorberatenden Kommissionen befürchten offenbar, dass die Initiative ohne Gegenentwurf im Volk gut ankommen könnte. Zwei Umfragen zeigen, dass eine deutliche Mehrheit der Befragten die Feuerwerks-Initiative unterstützen möchte. Deshalb wollen die Kommissionen das geforderte Verbot etwas abschwächen. Auf Gesetzesstufe, nicht in der Verfassung. Eine Präzisierung des indirekten Gegenvorschlags dürfte ab Mitte August erfolgen. Für Feuerwerkskörper beispielsweise soll eine gezielte Regelung formuliert werden.  

Verbot schlecht fürs Geschäft

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Falls Feuerwerk schweizweit verboten würde, hätte das Auswirkungen auf die Branche. «Es wäre der Todesstoss», sagt Linda Feller. In Bern betreibt sie noch nicht sehr lange ein Fachgeschäft für Feuerwerksartikel. Mit dem Verkauf von Vulkanen allein könne die Branche wirtschaftlich nicht überleben.

Mit einem Verbot werde den Schweizer Feuerwerkern die Existenzgrundlage entzogen und sie müssten ihre Betriebe schliessen, heisst es denn auch beim Branchenverband. Die schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk sieht die Volksinitiative auch als Bedrohung für eine Schweizer Tradition. Mit einem schweizweiten Verbot könnten Kantone und Gemeinden keine individuellen Regelungen für ihre lokalen Bräuche und Traditionen mehr treffen.

SRF 4 News, 31.7.2025, 6 Uhr; wilh

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