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Zur Feststellung der Identität Bund kann ab April 2025 Handys von Asylsuchenden auswerten

  • Der Bundesrat hat festgelegt, wie die Auswertung der Handy-Daten von Asylsuchenden umgesetzt werden soll.
  • Angestellte des Bundes können künftig beispielsweise auf Adressen, Bilder oder auch Navigationsdaten zurückgreifen, um so die Identität, Nationalität oder auch den Reiseweg von Asylsuchenden herauszufinden.
  • Bedingung dafür ist, dass die Informationen nicht anders festgestellt werden können, zum Beispiel mit einem Identitätsausweis.

Der Bund kann voraussichtlich ab dem 1. April 2025 Daten aus Handys, Computern und anderen Datenträgern zur Identifikation von Asylsuchenden auswerten. Die Umsetzung einer vom Parlament verabschiedeten Vorlage führt zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand.

In operativer Hinsicht seien noch Arbeiten zur Entwicklung einer IT-Lösung, zur Anpassung der Prozesse im Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie zur Rekrutierung und Schulung des Personals erforderlich, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Familiennachzug soll ein Jahr früher möglich sein

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Familienangehörige von in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Personen sollen künftig bereits nach zwei statt drei Jahren nachgezogen werden können. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung reagiert der Bundesrat auf ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam 2021 zum Schluss, dass die automatische Anwendung einer Wartefrist von mehr als zwei Jahren unvereinbar sei mit dem Recht auf Familienleben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Bundesverwaltungsgericht passte in der Folge seine Rechtsprechung an. Nun will der Bundesrat das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) anpassen.

Die neuen Aufgaben wie das Auslesen eines Datenträgers, die Zwischenspeicherung und die Auswertung werden gemäss früheren Angaben des Bundesrats künftig durch Mitarbeitende in den sechs Bundesasylzentren wahrgenommen. Es sei davon auszugehen, dass dafür zusätzliches Personal benötigt werde – sechs zusätzliche Vollzeitstellen und sechs zusätzliche Teilzeitstellen.

Asylsuchende in Notunterkunft in St. Gallen mit Handy (Aufnahme von 2015)
Legende: Fast drei Viertel der Asylsuchenden haben in den vergangenen Jahren im Durchschnitt keine Ausweispapiere abgegeben. Bei rund der Hälfte von ihnen geht der Bund davon aus, dass künftig verschiedene Datenträger ausgewertet werden könnten, wie es im Bericht zur entsprechenden Verordnungsänderung hiess. Keystone/Gian Ehrenzeller (Archiv)

Auf der Grundlage des langjährigen Durchschnittswertes von 20'000 Asylgesuchen pro Jahr ist demnach davon auszugehen, dass künftig pro Bundesasylzentrum und pro Arbeitstag durchschnittlich fünf Auswertungsverfahren durchgeführt werden. Derzeit sind die Asylzahlen deutlich höher.

Mittel- und langfristig erwartet der Bund durch die neuen Auswertungsmöglichkeiten aber Kosteneinsparungen, wie es hiess. Durch das frühzeitige Vorliegen zusätzlicher Informationen zur Identität, zur Nationalität oder zum Reiseweg könne das Asylverfahren in Einzelfällen beschleunigt werden.

Erleichterter Wohnsitzwechsel für vorläufig Aufgenommene

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Vorläufig aufgenommene Personen können in der Schweiz ihren Wohnsitz künftig einfacher in einen anderen Kanton verlegen, wenn sie dort arbeiten. Zudem hebt der Bund die Bewilligungspflicht für eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit bei Personen mit einer Härtefallbewilligung auf.

Bei den umzugswilligen vorläufig aufgenommenen Personen muss laut Landesregierung präzisiert werden, dass ein Verbleib im Wohnsitzkanton unzumutbar ist. Das ist laut Communiqué dann der Fall, wenn der Arbeitsweg mehr als 90 Minuten lang ist, der Arbeitsort mit dem öffentlichen Verkehr nicht oder nur schwer erreichbar ist oder wenn kurzfristige Arbeitseinsätze geleistet werden müssen.

Asylsuchende sollen ihre elektronischen Datenträger nur dann aushändigen müssen, wenn ihre Identität, die Nationalität oder der Reiseweg weder gestützt auf Identitätsausweise noch auf andere Weise festgestellt werden können. Das SEM muss gemäss Verordnung für jeden Einzelfall vorgängig eine Verhältnismässigkeitsprüfung vornehmen. Ein zwangsweiser Entzug eines Datenträgers ist per Gesetz nicht vorgesehen.

SRF 4 News, 01.05.2024, 12 Uhr ; 

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