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Zusammenarbeit mit dem Bund Gut, aber ... – die Pandemie-Bilanz der Kantone

  • Die Kantone haben ihren Schlussbericht zur Zusammenarbeit mit dem Bund während der Pandemie vorgestellt.
  • In Zukunft brauche es einen stärkeren Einbezug aller betroffenen Politikbereiche, bessere Prozesse und Rechtsgrundlagen, halten sie darin fest.
  • Im Allgemeinen sei das Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen aber gut gewesen.

Eine Krise wie die Corona-Pandemie beschränke sich nie nur auf einen Politikbereich, hält die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) fest. Die gesundheitspolitischen Massnahmen hätten sich rasch auch auf andere Sektoren ausgewirkt – namentlich auf die Bereiche Wirtschaft, Bildung und Soziales.

Es brauche deshalb künftig einen ganzheitlicheren Ansatz, der dies alles einschliesse, so die KdK. Insbesondere der Wechsel in die besondere Lage im Juni 2020 und die «ungenügende Vorbereitung auf die zweite Welle im Herbst» zeigten auf, dass die Koordination verbessert werden müsse. Dies betreffe sowohl die Prozesse wie auch die Kommunikation.

Der Austausch zwischen Bundesrat und Kantonsregierungen sei unabdingbar, wenn es um ein schweizweit kohärentes Krisenmanagement gehe. Dieser Dialog müsse intensiviert und auch stärker institutionalisiert werden, schreiben die Kantone in ihrem Bericht. In Krisensituationen brauche es einen permanenten, departementsübergreifenden Krisenstab des Bundes mit Einbezug der Kantone. Ebenso sollten die diversen interkantonalen Konferenzen enger zusammenarbeiten und dazu ein ständiges Koordinationsgremium einrichten. Besser zu nutzen seien auch die regionalen Konferenzen sowie die Gemeinden von Beginn weg ins Krisenmanagement einzubeziehen.

Bessere Kommunikation, klarere Rechtsgrundlagen

Verbesserungspotenzial sieht die KdK auch bei der Kommunikation . Unklarheiten und Widersprüche könnten das Vertrauen der Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit der Behörden unterminieren. Bund, Kantone und Gemeinden müssten sich besser abstimmen – und sich «wenn immer möglich» auf Kernbotschaften verständigen.

Einen Nachholbedarf macht die KdK auch bei den rechtlichen Grundlagen aus. Es sei in der Pandemie wiederholt zu Unsicherheiten gekommen, welche Zuständigkeiten und Handlungsspielräume Bund und Kantone jeweils hatten. Es brauche deshalb im Epidemiengesetz eine Präzisierung der Aufgabenteilung .

Zu kurz gekommen sei oft auch die Frage nach den finanziellen Folgen beziehungsweise die Frage der Finanzierung . Hier sei bereits bei der Anordnung von Massnahmen festzulegen, wer welchen Anteil trage.

Kein Verzicht auf Konsultation der Kantone

Nicht verzichten will die Konferenz der Kantonsregierungen auf die Konsultation zu geplanten Massnahmen . Diese müsse auch unter hohem Zeitdruck sichergestellt sein und entsprechend verbessert werden.

Zwar ermögliche der Verzicht auf eine Konsultation einen kurzfristigen Zeitgewinn. Allerdings sei dieser nutzlos, wenn Massnahmen dann im Nachhinein doch wieder angepasst werden müssten, weil sie «unklar und damit zu wenig vollzugstauglich» seien. Die Kantone seien ihrerseits angehalten, ihre internen Verfahren «maximal zu beschleunigen».

SRF 4 News, 06.05.2022, 11:00 Uhr ; 

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