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Zuwanderung aus EU-Ländern Bundesrat beschliesst Ventilklausel für Bulgaren und Rumänen

  • In den nächsten zwölf Monaten haben rumänische und bulgarische Bürger nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.
  • Der Bundesrat aktiviert die Ventilklausel, weil die erteilten Aufenthaltsbewilligungen stark zugenommen haben.
  • Für Staatsangehörige der beiden Länder gilt erst seit Juni 2016 die volle Personenfreizügigkeit. Die Schweiz darf diese bis 2019 einschränken, sofern die Zuwanderung um zehn Prozent über dem Mittel der vorangegangenen drei Jahre liegt.

Reaktionen der Botschfter

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Rumänien bedaure den Entscheid des Bundesrates, sagte Botschafter Vlad Vasiliu an einem Empfang im Wallis. Auch Bulgarien ist enttäuscht: Vom Beschluss seien Fachkräfte betroffen, welche ihren Teil zum wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz leisten würden, betont Bulgariens Botschafterin Meglena Plugtschieva.

Zwischen Juni 2016 und Mai 2017 sei der Schwellenwert bei den erteilten Aufenthaltsbewilligungen B deutlich überschritten worden, schreibt der Bundesrat. Nach seinen Angaben hat sich die Zuwanderung aus diesen beiden Ländern im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr auf 3300 Personen verdoppelt.

Arbeitnehmende sind vor allem in saisonale Berufe eingewandert, die eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote aufweisen. Die Aufenthaltsbewilligungen B werden daher für Erwerbstätige aus Rumänien und Bulgarien auf 996 Einheiten begrenzt, wie der Bundesrat schreibt. Kurzaufenthaltsbewilligungen werden nicht eingeschränkt.

Möglichkeiten ausgeschöpft

Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und Bulgarien sowie Rumänien gilt seit Juni 2009. Bis 2016 hatte der Bundesrat die Möglichkeit, diese einzuschränken, was er auch tat. Seit Juni letzten Jahres gibt es nur noch die Ventilklausel. Diese kann der Bundesrat per 1. Juni 2017 und letztmals per 1. Juni 2018 anrufen.

Ein entsprechendes Regime gilt seit Anfang Jahr auch für das jüngste EU-Mitglied Kroatien. Die Übergangsregelung dauert ebenfalls 10 Jahre, wobei in den ersten fünf Jahren Höchstzahlen gelten. Unter bestimmten Umständen kann die Zuwanderung auch danach noch eingeschränkt werden.

Innenpolitisches Zeichen des Bundesrats

Gegenüber SRF News bemüht sich der Bund zu betonen: «Es ist wichtig zu sehen, dass es bei der Anrufung der Ventilklausel keinesfalls um eine Diskriminierung der beiden Länder geht», sagt Lukas Rieder vom Staatssekretariat für Migration.

Allerdings: Als der Bundesrat 2013 die Ventilklausel schon einmal aufgerufen hatte, hagelte es Proteste aus Brüssel und verschiedenen EU-Staaten. Damals waren von der Kontingentierung aber 25 Mitgliedsstaaten betroffen. Das ist heute rechtlich gar nicht mehr möglich; jetzt geht es ausschliesslich um Rumänien und Bulgarien.

So könnte es sein, dass diesmal der diplomatische Protest nicht mehr ganz so harsch ausfällt.

Das rumänische Aussenministerium hat aber heute Nachmittag bereits sein Bedauern über die Schweizer Massnahme ausgedrückt. Gleichzeitig scheint klar: Der Bundesrat will mit seinem Entscheid für die Ventilklausel auch ein innenpolitisches Zeichen setzen.

Freie Wahl des Arbeitsplatzes

Mit der Personenfreizügigkeit haben Bürger der Schweiz und der EU/EFTA-Mitgliedstaaten das Recht, den Arbeitsplatz und den Aufenthaltsort innerhalb der EU/EFTA frei zu wählen. Voraussetzung ist eine unselbstständige oder eine selbständige Erwerbstätigkeit.

Nicht Erwerbstätige müssen über genügend finanzielle Mittel verfügen und krankenversichert sein. Das Freizügigkeitsabkommen regelt auch die Koordination der nationalen Sozialversicherungssysteme und die gegenseitige Anerkennung der Berufsdiplome.

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