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Zwei Kantone greifen durch Polizei verhindert Neonazi-Konzerte

  • Im Wallis hat die Polizei ein Neonazi-Konzert verhindert, wie die Behörden heute mitteilten. Das Konzert wäre für letzten Samstag geplant gewesen.
  • Der Anlass wurde untersagt, weil es ein Problem für die öffentliche Sicherheit hätte sein können, wie es hiess.
  • Im Kanton Luzern beendete die Polizei derweil am Wochenende einen Auftritt der deutschen Rechtsrock-Band Kraftschlag.

Video
Aus dem Archiv: Rock von Rechts
Aus Rundschau vom 23.11.2016.
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 35 Sekunden.

Wie die Walliser Kantonspolizei informierte, wurde am Freitag im Unterwallis eine französische Band nach der Einreise in die Schweiz angehalten. Die Mitglieder der Musikgruppe wurden kontrolliert und im Anschluss bis an die französische Grenze begleitet. Gegen mehrere Personen wurde eine Einreisesperre verhängt.

Problem für die öffentliche Sicherheit

Laut der Gruppe Antifa Bern hätte das Konzert von drei Bands aus Frankreich, Deutschland und Polen «irgendwo zwischen Sitten und Martigny» stattfinden sollen. Die Polizei hatte nach eigenen Angaben bereits seit einiger Zeit Kenntnis von einem geplanten Auftritt.

Wegen der Probleme, die eine solche Veranstaltung für die öffentliche Sicherheit darstellen könne, habe sie in Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst des Bundes und verschiedenen Polizeikorps Ermittlungen aufgenommen, teilte die Polizei mit. Auch seien die Organisatoren kontaktiert und auf die drohenden Konsequenzen einer Durchführung des Konzertes aufmerksam gemacht worden.

Polizei stoppt Konzert

Auch im Kanton Luzern durchkreuzten die Ordnungshüter den Auftritt einer Rechtsrock-Band. Nach der Vorsprache der Polizei stellte die deutsche Band Kraftschlag die Musik ein. Für zwei Bandmitglieder bestand ein vom Bundesamt für Polizei (fedpol) verfügtes Einreiseverbot. Sie wurden deshalb aufgefordert, die Schweiz zu verlassen.

Rund 150 Personen nahmen an dem Konzert in Wolhusen teil, wie die Kantonspolizei Luzern mitteilte. Die Polizei führte Personenkontrollen durch.

Die gesetzlich verankerte Versammlungsfreiheit sei auch nach dem Polizeieinsatz gewährleistet gewesen, schreibt die Polizei. Sie untersucht, ob im Zusammenhang mit der Konzertveranstaltung Gesetzesverstösse erfolgt sind.

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