Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz Zweitwohnungsinitiative: Franz Weber geht vor Bundesgericht

Helvetia Nostra zieht ein Gerichtsurteil aus dem Kanton Wallis ans Bundesgericht weiter. Die Umweltschutzorganisation von Franz Weber erwartet von den Lausanner Richtern einen Grundsatzentscheid zu ihrer Beschwerdeberechtigung und zur Anwendbarkeit des Verfassungsartikels.

Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März hat Helvetia Nostra schweizweit gegen über 1400 Bauprojekte Einsprache erhoben. Die meisten, über 900, wurden im Kanton Wallis eingereicht, rund 200 im Kanton Graubünden. Gegen über 300 Bauprojekte, die nach dem 11. März bewilligt worden sind, hat die Organisation Beschwerde geführt. Zwei Drittel der Rekurse stammen aus dem Wallis.

Box aufklappen Box zuklappen

Ab 1. Januar 2013 gelten die neuen Regeln für den Zweitwohnungsbau. In vielen Bergregionen hat es in den vergangenen Monaten den befürchteten Ansturm auf die Bauämter gegeben – und stapelweise Einsprachen. Offen ist, ob wirklich alle Baugesuche am Ende auch realisiert werden. Mehr dazu hier.

Das Walliser Kantonsgericht hatte Ende Oktober Helvetia Nostra die Beschwerdeberechtigung abgesprochen. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil einen Entscheid des Walliser Staatsrats, es handle sich bei der Anwendung des neuen Verfassungsartikels nicht um eine Bundesaufgabe, weshalb der Helvetia Nostra keine Beschwerdeberechtigung zukomme.

1600 Baugesuche betroffen

Die Organisation erwartet auch ein Grundsatzurteil über den Zeitpunkt der Anwendbarkeit des neuen Verfassungsartikels. Das Walliser Kantonsgericht hatte Helvetia Nostra beschieden, dieser sei erst ab dem 1. Januar 2013 anwendbar. Gleichzeitig fordert die Organisation aufschiebende Wirkung.

Gemäss Helvetia Nostra hat der Entscheid des Bundesgerichts Auswirkungen auf über 1600 Baugesuche schweizweit.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel