- Bei dem Seilbahnunglück im August 2013 in Innerthal im Kanton Schwyz kam ein Elternpaar ums Leben. Ihr Kleinkind überlebte verletzt.
- Die Seilbahn war nur für Materialtransporte zugelassen.
- Das Bezirksgericht sprach den Angestellten, der damals die Bahn bediente, schuldig. Der Besitzer der Bahn wurde frei gesprochen.
- Die Hinterbliebenen der Eltern rekurrierten gegen das Urteil und forderten eine höhere Entschädigung. Das Kantonsgericht gibt ihnen nun teilweise Recht.
- Der Freispruch für den Alpbetreiber und Besitzer der Bahn wird vom Kantonsgericht bestätigt.
Das Kantonsgericht Schwyz entscheidet in zweiter Instanz, dass der damalige Angestellte den Hinterbliebenen eine höhere Genugtuung zahlen muss. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht March, hatte den Mann schuldig gesprochen und ihn zu Genugtuungszahlungen an die Angehörigen verurteilt. Dagegen rekurrierten die Grosseltern und ein Onkel des überlebenden Kleinkindes.
Höhere Entschädigungssumme in zweiter Instanz
Das Kleinkind wird heute von den in Ägypten lebenden Grosseltern und dem Onkel aufgezogen. Diese forderten eine höhere Genugtuungssumme.
Das Schwyzer Kantonsgericht gibt ihnen nun teilweise Recht. Im Urteil, das am Dienstag veröffentlicht wurde, spricht das Gericht den Hinterbliebenen eine höhere Entschädigung zu. Allerdings nicht so viel, wie sie gefordert hatten.
Die Tochter erhält 35 000 Franken statt 5000, die Grosseltern zusammen 20'000 Franken statt 7000, beim Onkel bleibt die Entschädigung bei 2000 Franken.
Das Urteil des Kantonsgerichtes liegt allerdings erst im Dispositiv vor. Die Begründung dazu wird erst später veröffentlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Bundesgericht weiter gezogen werden.