- Das aktuelle Solothurner Gesundheitsgesetz stammt aus dem Jahr 1999 und wurde nun revidiert. Jetzt liegt der Entwurf mit den Änderungen vor.
- Unter anderem steht im Gesetz neu, dass Ärzte nur noch bis ins Alter von 75 eine Bewilligung für die Berufsausübung erhalten sollen.
- Ärzte, die einen Nachweis erbringen, dass sie den Beruf weiterhin fachgerecht ausüben können, dürften auch noch länger arbeiten.
- Die ursprünglich angedachte Altersguillotine von 70 Jahren ist damit vom Tisch. Der Kompromissvorschlag der FDP, die Grenze beim Alter 75 zu ziehen, steht nun im Gesetzesentwurf.
Als nächstes kommt das neue Gesundheitsgesetz in die zuständigen Kommissionen. Anschliessend berät das Parlament das Ganze. Bis im April 2019 soll das neue Gesetz gelten, heisst es bei der kantonalen Verwaltung auf Anfrage.
Das Gesundheitswesen sei starken Veränderungen unterworfen. Eine Revision sei deshalb dringend nötig und der Kanton Solothurn im kantonalen Vergleich gut auf Kurs, sagt Lukas Widmer, Co-Leiter des Solothurner Rechtsdienstes, der am Gesetz mitgearbeitet hat.