- Teile des Revisionsberichts der Finanzkontrolle wurden im St. Galler Tagblatt veröffentlicht. Konkret ging es um den Spesenfall an der HSG.
- Der Bericht ist nicht öffentlich und eine Weitergabe per Gesetz verboten.
- Die Finanzkontrolle des Kantons St. Gallen reicht Strafklage gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung ein.
Bereits nach der Kritik im Kantonsrat rund um die Spesenaffäre an der Universität St. Gallen hatte die Finanzkontrolle angekündigt, dass die Veröffentlichung ihres Revisionsberichts widerrechtlich sei und sie deshalb eine Strafklage einreichen werde. Diese wurde nun bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, wie es in einer Mitteilung heisst.
Auszüge aus dem Dokument waren Mitte Februar in der Zeitung St. Galler Tagblatt veröffentlicht worden. Die Finanzkontrolle befürchtet, «dass durch die Veröffentlichung von Revisionsberichten weniger offen im Sinn der Sache diskutiert wird», wie es in der Mitteilung heisst.
Wir gehen stark davon aus, dass das Leck nicht bei uns ist.
Zuständige Kommissionen oder Ämter haben bereits heute Einblick in den Bericht. Das Leck könnte also an verschiedenen Orten sein. «Wir gehen stark davon aus, dass das Leck nicht bei uns ist», sagt der Leiter der Finanzkontrolle, Ralf Zwick, «Wir haben auch das grösste Interesse, dass der Bericht geheim bleibt.»
Die Auszüge, welche in der Zeitung veröffentlicht wurden, seien korrekt gewesen, so Zwick. Allerdings würden diese einzelnen Auszüge ohne den kompletten Bericht die Aussagen der Finanzkontrolle verzerren.