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Ihre Fragen zur Arbeit Stress, Geldsorgen, Kündigung: Das rät die Expertenrunde

Stress bei der Arbeit, Unsicherheit beim Geld oder rechtliche Fragen rund um den Job beschäftigen viele Menschen. In einem Expertenchat haben Fachpersonen Ihre Fragen beantwortet.

Stress, Demotivation und innere Kündigung: Was sind die Ursachen?

Die Gründe lägen häufig auf drei Ebenen, erklärt Karin Rosatzin, Geschäftsführerin der Fachstelle Konflikt am Arbeitsplatz.

  • Auf der Beziehungsebene spielten ungelöste Konflikte und fehlende Wertschätzung eine zentrale Rolle.
  • Auf der Führungsebene seien es oft unklare Erwartungen oder widersprüchliches Führungsverhalten.
  • Besonders kritisch sei die strukturelle Ebene. Rosatzin sagt: «Chronische Überlastung und eine Kultur, in der Probleme nicht offen angesprochen werden dürfen, führen zu Demotivation – und schlussendlich oft auch zur Kündigung.» Unternehmen müssten Probleme deshalb frühzeitig angehen. Positive Signale seien Mitarbeitergespräche, in denen auch Belastung thematisiert werde, sowie konsequentes Handeln bei Konflikten – notfalls mit externer Fachunterstützung.

Burnout kommt schleichend – und wird oft zu spät erkannt

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Burnout entwickele sich nicht von heute auf morgen. Typische Warnzeichen sind laut Rosatzin anhaltende Erschöpfung, Schlafstörungen, Reizbarkeit, emotionale Leere sowie Konzentrationsprobleme und sozialer Rückzug. Treten mehrere dieser Symptome gleichzeitig auf und halten über Wochen an, sei das ein klares Warnsignal.

Rosatzin betont: «Burnout ist keine Schwäche und kein persönliches Versagen.» Betroffene sollten frühzeitig medizinische und psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Gut gemeinte Ratschläge aus dem Umfeld reichten nicht aus. Stehe das Burnout im Zusammenhang mit Konflikten oder Mobbing am Arbeitsplatz, sei zusätzlich eine fachliche Begleitung sinnvoll.

Wie geht Budgetplanung?

Wer im Alltag sparen will, sollte laut Gregor Mägerle, Stellenleiter Schuldenprävention bei der Stadt Zürich, zuerst den Überblick schaffen. Der wichtigste Schritt sei ein ehrliches und realistisches Budget, das alle Einnahmen und Ausgaben umfasst.

«Es ist wichtig, nicht nur ein Budget zu erstellen, sondern es auch einzuhalten», betont Mägerle. Besonders oft unterschätzt würden Fixkosten, die nur einmal im Jahr anfallen. Dazu zählen etwa Versicherungsprämien, Abos, Steuern oder Kosten für Auto und öffentlichen Verkehr.

Gestresster Mann mit Telefon und Dokumenten am Schreibtisch.
Legende: Ein Budget gibt laut Gregor Mägerle einen guten Überblick über die aktuelle finanzielle Situation und so lassen sich Einsparungen erkennen. Getty Images/Nico De Pasquale Photography

Diese Ausgaben gehörten trotzdem ins Budget, idealerweise auf den Monat heruntergerechnet. Wenn sich Beträge ändern, lohne sich ein Vergleich: Gibt es günstigere Alternativen? Wichtig sei zudem, Kündigungstermine im Auge zu behalten, da sich viele Abos automatisch verlängern.

Wer weiteres Sparpotenzial prüfen möchte, könne sein Budget mit einer Fachperson anschauen, etwa im Rahmen einer Budgetberatung bei einer Stelle des Dachverbands Budgetberatung Schweiz.

Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig?

Im Schweizer Arbeitsrecht gilt grundsätzlich Kündigungsfreiheit. «Insofern wird gar kein Grund für eine Kündigung benötigt», erklärt Nicole Vögeli Galli, Leiterin Fachstelle für Sozialrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Eine Kündigung könne aber missbräuchlich oder diskriminierend sein, etwa aufgrund von Alter oder Geschlecht. Eine solche Kündigung könne zu einer Entschädigung führen. «Aus missbräuchlichen oder diskriminierenden Gründen kann dann doch gekündigt werden, wenn diese Gründe das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen», ergänzt Vögeli.

Bei einer Massenentlassung «gelten jedoch spezielle Vorschriften wie die Pflicht zur Konsultation der Belegschaft und teilweise zur Aufstellung eines Sozialplans», so Vögeli Galli.

Kann mir mein Arbeitgeber neue Aufgaben zuteilen?

Wer über mehrere Jahre zusätzliche Aufgaben übernimmt, braucht dafür nicht zwingend einen neuen Arbeitsvertrag. Eine aktuelle Stellenbeschreibung reiche aus. «Oder Sie verlangen ein Zwischenzeugnis mit der Begründung, dass Sie zusätzliche Aufgaben übernommen haben.»

Lehnt die Arbeitgeberin sowohl eine Anpassung der Stellenbeschreibung als auch ein Zwischenzeugnis ab, empfiehlt Vögeli Galli, per E‑Mail festzuhalten, welche zusätzlichen Aufgaben seit wann übernommen wurden.

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SRF 4 News, 27.4.2026, 14 Uhr;weds

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