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Q&A zu Flüge und Ferien «Dürfen Airlines nachträglich die Ticketpreise erhöhen?»

Simon Sommer, Matthias Heim und Katharina Probst-Meyer haben von 10:30 bis 12 Uhr Ihre Fragen beantwortet.

Fachpersonen im Q&A

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Simon Sommer
Mitgründer vom Fluggastrechteportal cancelled.ch
cancelled.ch

Katharina Probst-Meyer
Leiterin Fachstelle Passagierrechte beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Matthias Heim
Wirtschaftsredaktor
SRF

Ist meine Reise nach Dublin am 30. Juni gefährdet? Von Basel über Frankfurt und am 6. Juli zurück nach Zürich.

Katharina Probst-Meyer: Falls Ihr gebuchter Flug annulliert wird (aus welchen Gründen auch immer), so muss die Airline eine Ersatzbeförderung zu Ihrer gebuchten Enddestination anbieten. Das bedeutet, die Airline muss Ihnen eine Ersatzbeförderung nach Dublin anbieten, wenn der von Ihnen gebuchte Flug ausfällt. Sie haben im Falle einer Annullation auch die Wahl, vom gebuchten Flug zurückzutreten, und erhalten dann die Ticketkosten zurück. Wird ein Flug kurzfristig annulliert, d. h. weniger als 14 Tage vor Abflug, so haben Sie unter Umständen zusätzlich Anspruch auf die Ausgleichszahlung von 250 Euro, dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Ich habe gehört, dass einige Airlines einen Aufpreis nachträglich verlangen, auch wenn schon gebucht. Ist das erlaubt? Wie kann man sich wehren.

Simon Sommer: Aus unserer Sicht ist ein solcher nachträglicher Aufpreis in der Regel nicht zulässig. Der Grund dafür ist, dass der Flugpreis ein wesentlicher Bestandteil des Beförderungsvertrages ist. Mit der Buchung und Bezahlung wird dieser Preis grundsätzlich verbindlich festgelegt. Nachträgliche Anpassungen – insbesondere einseitige Preiserhöhungen durch die Airline – sind normalerweise nicht vorgesehen. Damit eine Airline den Preis tatsächlich im Nachhinein anpassen dürfte, müsste dies ausdrücklich und transparent in den Vertragsbedingungen vorgesehen sein. Solche Klauseln sind im klassischen Flugticketverkauf jedoch unüblich. Aktuell kursieren verschiedene Medienberichte zu solchen Zuschlägen. Dabei ist jedoch zu unterscheiden:

  • Pauschalreisen: Wenn der Flug nicht direkt bei der Airline, sondern im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde, können andere Regeln gelten. In solchen Fällen sind unter bestimmten Voraussetzungen Preisanpassungen möglich – allerdings nur, wenn diese bereits in den ursprünglichen Vertragsbedingungen klar vorgesehen waren.
  • Flexible Preismodelle einzelner Airlines: Es gibt vereinzelt Airlines (nach unserem Kenntnisstand jedoch keine Schweizer Fluggesellschaften), die Tickets mit variablen Preisen anbieten, die sich etwa an der Entwicklung der Kerosinpreise orientieren. Auch hier gilt: Eine solche Preisstruktur muss von Anfang an transparent kommuniziert worden sein.

Werden die Kerosinpreise auch auf den Alltag umschlagen, zum Beispiel teurere Lebensmittel/Alltagsgegenstände?

Matthias Heim: Grundsätzlich werden sich höhere Treibstoffpreise mittel- und langfristig überall dort bemerkbar machen, wo Waren mit fossiler Energie transportiert werden. So ist denkbar, dass die Detailhändler die Preise für exotische Früchte, die aus Übersee mit dem Flugzeug geliefert werden, aufgrund der gestiegenen Treibstoffkosten erhöhen könnten. Gleichzeitig ist es aber auch so, dass die Aufschläge bei höheren Kerosinpreisen – umgerechnet auf das einzelne Produkt wie z. B. eine Ananas – doch vergleichsweise klein sein.

Ich würde gerne wissen, wann der beste Zeitpunkt für den Ticketkauf wäre, wenn ich im nächsten Jahr im Februar/März einen Flug nach Thailand buchen möchte. Sollte man noch abwarten, auch in Anbetracht der aktuellen politischen Lage?

Simon Sommer: Leider lässt sich der ideale Zeitpunkt für den Ticketkauf nicht pauschal festlegen oder zuverlässig vorhersagen. Wie Sie bereits richtig erwähnen, hängt dies unter anderem von der politischen Lage ab, aber auch davon, wie sich der Wettbewerb auf der entsprechenden Flugstrecke entwickelt. Aktuell ist bekannt, dass die Flugpreise für Verbindungen nach Thailand bereits deutlich gestiegen sind – mit Ausnahme von Flügen mit Umstieg über die zurzeit «kritischen» Drehkreuze Dubai, Abu Dhabi, Doha und Muskat, wo teilweise noch günstigere Optionen verfügbar sind. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Preise weiter anziehen. Gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich die Situation – insbesondere bei einer Entspannung der geopolitischen Lage – wieder in Richtung Normalisierung entwickelt. Ich würde Ihnen daher empfehlen, die Preise regelmässig zu beobachten. Eine praktische Möglichkeit bietet beispielsweise Google Flüge: Dort können Sie Ihre gewünschte Verbindung eingeben und die Funktion «Preise beobachten» aktivieren, um Entwicklungen bequem zu verfolgen.

Ich reise am 06.05. via Dubai (Stopover) nach Indien. Wie schätzen Sie das Risiko ein, resp. inwiefern kann ich auf die Angaben des Reisebüros vertrauen?

Matthias Heim: Aktuell können sich die geopolitischen Ereignisse in der Golfregion fast stündlich ändern. Vor diesem Hintergrund wird auch ein Reisebüro keine verlässliche und schon gar keine seriöse Aussage machen. Vieles hängt aktuell davon ab, ob sich die USA/Israel mit dem Iran auf eine stabile Waffenruhe einigen können.

Sollte man die ganze Region Nahost vermeiden oder welche Destinationen gelten momentan weiterhin als sicher?

Katharina Probst-Meyer: Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) informieren jeweils tagesaktuell über Sicherheitslage, Politik etc. Sie unterstützen Reisende bei der Einschätzung von Risiken.

Wann soll ich buchen? Lieber so schnell wie möglich oder abwarten? Kommt es auch auf die Destination an.

Simon Sommer: Leider gibt es auf diese Frage keine pauschal richtige Antwort. Der ideale Buchungszeitpunkt hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Destination, der gewählten Fluggesellschaft sowie der Entwicklung der kommenden Wochen und Monate. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Flugpreise aktuell bereits auf einem vergleichsweise hohen Niveau liegen. Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass sie weiter steigen werden – auszuschliessen ist dies aber ebenso wenig. In der Regel gilt: Früh buchen ist oft vorteilhaft. In den derzeit aussergewöhnlichen Umständen kann sich dieses Muster jedoch verschieben. Insbesondere wenn sich beispielsweise die Lage im Nahen Osten in den nächsten Wochen deutlich verbessern sollte, könnten sich auch die Preise wieder anders entwickeln.

Ich habe mein Flugticket bereits vor einem Monat gekauft und bezahlt. Kann die Swiss zusätzliche Kosten wegen erhöhter Flugpreise nachträglich verrechnen?

Simon Sommer: Grundsätzlich darf die Swiss den Flugpreis nicht nachträglich erhöhen, wenn Sie Ihr Ticket bereits gebucht und bezahlt haben. Der vereinbarte Preis stellt einen wesentlichen Bestandteil des Beförderungsvertrages dar. Auch starke Schwankungen beim Kerosinpreis gehören zum unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft und dürfen in der Regel nicht nachträglich auf die Passagiere überwälzt werden. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass eine Airline bei stark steigenden Kosten zum Schluss kommt, dass ein Flug wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist und diesen deshalb nicht durchführt. In einem solchen Fall haben Sie als Passagier jedoch klare Rechte: Sie können wählen zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises oder einer kostenlosen Umbuchung auf eine adäquate Alternativverbindung.

Was geschieht, wenn ich einen Flug im Sommer/Herbst gebucht habe & die Airline diesen storniert oder verschiebt? Kann ich dann zurücktreten, wenn die Daten oder Zeiten nicht passen?

Simon Sommer: Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert, haben Sie in jedem Fall die Wahl zwischen einer vollständigen Erstattung des Ticketpreises oder einer kostenlosen Umbuchung auf eine adäquate Alternativverbindung. Auch wenn die Airline die Flugzeiten wesentlich ändert, stehen Ihnen folgende Optionen offen: Sie können entweder die neuen Flugzeiten akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten und eine volle Rückerstattung verlangen, sofern die neue Zeit Ihnen nicht passen.

Werden eher Kurz- oder Langstreckenflüge gestrichen?

Simon Sommer: Die Lufthansa Group hat in letzter Zeit vor allem Kurzstreckenflüge reduziert oder gestrichen. In diesem Zusammenhang sind einzelne Verbindungen zu gewissen europäischen Flughäfen teilweise ganz weggefallen. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass auch Langstreckenflüge angepasst, zusammengelegt oder reduziert werden. So hat beispielsweise Edelweiss Air bereits kommuniziert, dass Flüge in die USA teilweise reduziert werden. Grundsätzlich lässt sich diese Frage daher nicht pauschal beantworten, da solche Entscheidungen immer von der wirtschaftlichen Einschätzung der jeweiligen Fluggesellschaft abhängen. Tendenziell werden jedoch eher Kurzstreckenflüge gestrichen. Der Grund liegt darin, dass diese Verbindungen meist häufiger angeboten werden und sich Passagiere einfacher auf andere Flüge oder alternative Routen – beispielsweise über Drehkreuze wie Frankfurt, München oder Wien – umbuchen lassen.

In den Medien wird eine bedrohliche Lage heraufbeschworen, ist es wirklich so schlimm gerade mit den Ausfällen und steigenden Preisen? Oder wird hier wieder einmal Panik gemacht?

Matthias Heim: Wenn «bedrohlich» mit Blick auf das Fliegen gemeint ist: Verschiedene Fluggesellschaften haben ja bereits angekündigt, dass sie ihre Flugpläne anpassen (z.B. Edelweiss und Lufthansa). Das heisst, die streichen punktuell Flüge oder legen Flüge zusammen. Mit einer «massenhaften» Annullierung ist – Stand jetzt – wohl nicht zu rechnen. Bezüglich der steigenden Preise: Punktuell können einzelne Flüge teurer werden, aber auf breiter Front sind – bislang – keine Preissteigerungen im grossen Stil zu beobachten.

Flugreisen verursachen bekanntlich einen grossen Teil der Luftverschmutzung und somit des Klimawandels. Ist es absehbar, dass Flugreisen deswegen zukünftig stärker eingeschränkt oder gar verboten werden?

Simon Sommer: Zunächst ist festzuhalten, dass die weltweite Luftfahrt «nur» rund 2 bis 3 % der globalen Treibhausemissionen verursacht. Gleichzeitig ist richtig, dass nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Weltbevölkerung überhaupt regelmässig fliegt, wodurch sich die Emissionen auf eine bestimmte Nutzergruppe konzentrieren. Ein generelles Verbot oder eine umfassende Einschränkung von Flugreisen ist nicht geplant. Die Luftfahrt ist für die globale Vernetzung von Wirtschaft, Tourismus und Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Statt Verboten liegt der Fokus aktuell klar auf technologischen Verbesserungen und Effizienzsteigerungen. Die Akteure der Luftfahrtbranche arbeiten intensiv daran, ihre Umweltbilanz zu verbessern. Dazu gehören insbesondere: Modernisierung der Flugzeugflotten: Viele Fluggesellschaften investieren in neue Flugzeuge, die deutlich treibstoffeffizienter sind und entsprechend weniger Emissionen verursachen. Einsatz von nachhaltigem Treibstoff (Sustainable Aviation Fuel, SAF): Dieser wird derzeit intensiv getestet und schrittweise eingesetzt. Der grosse Vorteil von Sustainable Aviation Fuel liegt darin, dass im Vergleich zu herkömmlichem Kerosin deutlich weniger CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus entstehen – je nach Herstellungsverfahren bis zu 70–80 % weniger. Zudem kann dieser Treibstoff bereits heute ohne grosse technische Anpassungen verwendet werden. Aktuell ist er jedoch noch teuer und nur begrenzt verfügbar. Langfristig soll er günstiger werden und breiter zum Einsatz kommen.

Meine Schwiegermutter aus Südamerika besucht uns Ende Juni. Besteht die Möglichkeit, dass sie wegen des Treibstoffmangels nicht fliegen kann?

Matthias Heim: Aktuell besteht keine Situation, dass das Kerosin ausgeht. Es ist vor allem eine Preisfrage. Hintergrund: Zwar stehen in der Golfregion gewisse Raffinerien still, weil sie kein Kerosin exportieren können oder weil die Anlagen kriegsbedingt beschädigt sind und nicht produzieren können. Global gesehen wird aber weiterhin Kerosin hergestellt (z.B. in den USA oder Europa). Mit anderen Worten: Es wird weiterhin Kerosin produziert, aber die aktuelle Nachfrage ist grösser als die verfügbare Menge, was die Preise aktuell steigen lässt.

Wir fliegen am 8. Mai nach Heraklion. Wie sicher können wir sein, dass wir auch zurückfliegen können?

Simon Sommer: Sie können davon ausgehen, dass eine Rückreise möglich sein wird. Da Sie das genaue Rückflugdatum nicht genannt haben, gehe ich davon aus, dass dieses etwa ein bis zwei Wochen nach dem Hinflug erfolgt – also etwa Mitte Mai. Selbst bei einer möglichen Zuspitzung der aktuellen Lage ist daher davon auszugehen, dass die Treibstoffversorgung bis dahin weiterhin gewährleistet ist. Was sich aber nie vollständig ausschliessen lässt, ist, dass ein bestimmter Flug – also Ihr ursprünglich geplanter Rückflug – nicht wie vorgesehen durchgeführt wird. Da die Strecke zwischen Zürich und Heraklion jedoch sehr gut frequentiert ist und von mehreren Fluggesellschaften bedient wird, würden Sie in einem solchen Fall in der Regel auf eine zeitnahe Alternativverbindung umgebucht.

Mein Freund wohnt in Cebu, Philippinen. Gerne würde ich ihn im Juli besuchen. Normalerweise fliege ich via Abu Dhabi, da diese die mit Abstand günstigste Verbindung ist; alternative Routen kosten aktuell fast das Dreifache. Ist diese Verbindung zu riskant oder lohnt es sich, tiefer in die Tasche zu greifen?

Katharina Probst-Meyer: Grundsätzlich führen Fluggesellschaften Risikobeurteilungen durch, um sichere Flüge zu gewährleisten. Krisen- und Kriegsgebiete werden bei entsprechender Risikobeurteilung nicht mehr angeflogen. Falls Sie eine Buchung besitzen und dieser Flug annulliert wird, so muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung anbieten, also einen Flug zur Enddestination zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Es ist dabei zu beachten, dass die Fluggastrechteverordnung, die dieses Recht auf Ersatzbeförderung vorsieht, im Falle von Drittstaatenairlines (d. h., es sind keine Schweizer oder EU‑Fluggesellschaften) nur auf den Flügen ex Schweiz oder ex Europa gilt. Auf den Rückflügen nach Europa/Schweiz, die von Drittstaatenairlines durchgeführt werden, gelten diese Rechte nicht.

Wissen Sie, ob ich im Moment in den Iran reisen kann?

Matthias Heim: Die Reisehinweise des EDA sind klar: «Von Reisen in den Iran wird abgeraten.» Hier der Link zur aktuellen Einschätzung: https://www.eda.admin.ch/de/reisehinweise-fuer-iran

Sind Kurzstreckenflüge ab Zürich von Flugstreichungen betroffen? Wenn ja, welche Destinationen?

Matthias Heim: Eine pauschale Antwort gibt es nicht, zumal sich die Situation auch laufend ändern kann. Kurzstrecken sind direkt vom Iran-Krieg nicht betroffen. Grundsätzlich ist es aber so, dass die Fluggesellschaften aktuell ihre Angebote anpassen (z.B. Flüge streichen oder zusammenlegen). Angesichts der hohen Treibstoffpreise können es sich die Fluggesellschaften nicht erlauben, nur mit halb leeren Flugzeugen zu fliegen. Das heisst, sie optimieren ihr Angebot sehr stark auch nach betriebswirtschaftlichen Kriterien.

Ich fliege mit Emirates am 1. Juli via Dubai nach Bali und drei Wochen später zurück. Aufgrund der aktuellen Lage befürchte ich, dass die Flüge nicht durchgeführt werden. Welche der unten stehenden Strategien würden Sie mir empfehlen, damit ich die Ferien wie geplant machen kann?

  1. Bei einer anderen Gesellschaft Flüge via Singapur oder Ähnliches nach Bali buchen (Nachteil: hohe Mehrkosten für 2. Flug plus Risiko: Emirates fliegt doch, und ich habe Doppelbuchung/Doppelkosten)
  2. Abwarten und hoffen, dass Emirates fliegt; kurzfristig finde ich vermutlich keinen Flug; und falls doch, hätte ich ein Rückerstattungsrecht auf den Flugpreis von Emirates?
  3. Alternative?

Simon Sommer: Sie haben die verschiedenen Optionen bereits gut aufgeschlüsselt. Ein Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Flugpreises besteht in der Regel nur dann, wenn die Flüge vonseiten der Fluggesellschaft – in Ihrem Fall Emirates – storniert werden. Eine Ausnahme bilden jedoch Taxen und Gebühren: Auf diese haben Sie grundsätzlich immer Anspruch, unabhängig von den konkreten Ticketkonditionen. Diese können einen wesentlichen Teil des Ticketpreises ausmachen. Das bedeutet konkret: Sollten Sie sich entscheiden, alternativ beispielsweise über Singapur zu fliegen, hätten Sie gegenüber Emirates zumindest Anspruch auf eine Teilerstattung dieser Gebühren – auch wenn dadurch voraussichtlich dennoch erhebliche Mehrkosten entstehen. Zu Ihrer zweiten Option: Ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Ticketpreises entsteht erst, wenn Emirates den Flug tatsächlich storniert. Ein blosses Abwarten ist daher mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Als dritte Möglichkeit gilt: Sollte Emirates den Flug annullieren, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie kostenlos auf eine adäquate Alternativverbindung umzubuchen. Dies kann eine spätere Emirates-Verbindung sein (z. B. am Folgetag), es kann aber auch vorkommen, dass eine Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft erfolgt – unter Umständen auch auf eine Route wie die von Ihnen erwähnte über Singapur. Wichtig ist jedoch: Sie haben kein freies Wahlrecht, auf welchen konkreten Alternativflug Sie umgebucht werden. Die Airline muss Ihnen lediglich eine zeitnahe und zumutbare Ersatzverbindung anbieten. Gewisse Unsicherheiten bleiben daher bestehen. Ich hoffe jedoch, dass Ihnen diese Einschätzung bei Ihrer Entscheidungsfindung weiterhilft.

Ist es noch sicher, in Feriendestinationen wie der Türkei oder Ägypten zu gehen? In meinem Fall: Ich habe Ende Mai eine Woche in Ägypten, Sharm El Sheikh, geplant, und bin mir nicht sicher, ob ich gehen soll.

Matthias Heim: Hier empfiehlt sich immer ein Blick auf die Reisehinweise des EDA. Im Fall von Ägypten hier: https://www.eda.admin.ch/de/reisehinweise-fuer-aegypten

Wir haben auf Ende Mai für zwei Personen Flugtickets auf die Azoren gebucht und bezahlt. Falls nun die Flüge wegen Kerosinmangels abgesagt werden, haben wir eine Chance auf Rückerstattung?

Katharina Probst-Meyer: Falls Ihre Flüge annulliert werden, so haben Sie gemäss der in der Schweiz geltenden Fluggastrechteverordnung die Wahl zwischen einer Rückerstattung der vollständigen Ticketkosten (wenn Sie nicht mehr fliegen wollen) oder einer Ersatzbeförderung zu Ihrem Reiseziel zum frühestmöglichen oder zu einem späteren Zeitpunkt. Darüber hinaus haben Sie bei kurzfristiger Annullation (weniger als 14 Tage vor Flug) allenfalls eine Ausgleichsleistung zugute, abhängig von den Gründen, die zur Annullierung führen.

Ergänzende Frage zu den ersten: Gilt das Passagierrecht auf Transport auch für den Rückflug? Weil wir mit der gleichen nicht-europäischen Fluggesellschaft fliegen. Hin und zurück im Januar gekauft. (Saigon). Gilt die Transportpflicht auch für die Rückreise, oder ist hier ein oder ein geschwächtes Passagierrecht/Transportpflicht?

Simon Sommer: Die konsumentenfreundliche EU-Fluggastrechteverordnung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen: entweder wenn der Abflug in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island erfolgt (unabhängig von der Airline) oder wenn der Flug in einem dieser Länder landet und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. In Ihrem Fall bedeutet das: Wenn Sie den Rückflug von Saigon mit einer nichteuropäischen Fluggesellschaft antreten, findet die EU-Fluggastrechteverordnung keine Anwendung. Stattdessen kommt das nationale Recht Vietnams zur Anwendung, welches weniger weitgehende Passagierrechte vorsieht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie schutzlos sind. Nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen der meisten Rechtsordnungen haben Sie, wenn ein Flug nicht durchgeführt wird, dennoch Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Zudem ist es branchenüblich, dass Fluggesellschaften – unabhängig davon, welches Recht konkret anwendbar ist – bemüht sind, Passagiere bei Flugausfällen auf eine angemessene Alternativverbindung umzubuchen.

Werden Flüge Ende Sommer 2026 nach Asien eher teurer oder günstiger? Soll man direkt buchen oder noch abwarten?

Matthias Heim: Aktuell hängt das sehr stark von der Routenwahl ab. Wenn Sie via die Golfstaaten fliegen (z. B. mit Umsteigen in Doha oder Dubai), können Sie vergleichsweise preiswert nach Asien fliegen. Die Direktflüge hingegen sind z.T. deutlich teurer. Entscheidend ist halt letztlich auch, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickelt...

Ich möchte gerne wissen, bis wann vor Antritt einer Flugreise der Passagier informiert sein soll/muss. Besten Dank für Ihre Antwort.

Simon Sommer: Ich bin nicht ganz sicher, worauf Sie sich mit Ihrer Frage genau beziehen – ich gehe jedoch davon aus, dass Sie Flugplanänderungen oder Annullierungen meinen. Hier gibt es keine pauschal einheitliche Antwort, da sich insbesondere die Rechtsfolgen je nach Zeitpunkt der Information unterscheiden: Wird ein Flug mehr als 14 Tage vor Abflug storniert, haben Sie keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, unabhängig vom Grund der Annullierung. In diesem Fall haben Sie jedoch Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder auf eine kostenlose Umbuchung auf eine passende Alternativverbindung. Erfolgt die Information hingegen weniger als 14 Tage vor Abflug, kann zusätzlich ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro bestehen. Dabei ist jedoch entscheidend, was die Ursache der Annullierung ist und ob Ihnen eine zumutbare Alternativverbindung angeboten wurde, die zeitlich nahe an Ihrer ursprünglichen Buchung liegt. Unabhängig davon gilt: Sie haben auch dann die Möglichkeit, die angebotene Alternative abzulehnen und stattdessen eine vollständige Erstattung des Ticketpreises zu verlangen.

Wie gefährlich ist die Lage in Zypern?

Matthias Heim: Auch hier empfiehlt sich ein Blick auf die Reisehinweise des EDA. Im Fall von Zypern: https://www.eda.admin.ch/de/reisehinweise-fuer-zypern

Ich habe spontan ab sofort für einen Monat Zeit für Urlaub und konnte schon lange nicht mehr verreisen. Was gibt es aktuell zu beachten, wenn man Last-Minute verreisen will? Gibt es dabei Tipps zur Sicherheit und günstige Optionen?

Matthias Heim: Schön für Sie. :-) Die Frage ist: Wohin soll die Reise führen? Muss/soll es mit dem Flugzeug sein? Oder gäbe es auch andere, interessante Wege dorthin? Wieso nicht einmal den Zug nehmen oder das Schiff? Bei einer längeren Reise liegt ja allenfalls auch eine mehrtägige An- oder Abreise drin? Marokko kann beispielsweise gut mit Bahn & Schiff erreicht werden, gleiches gilt für UK oder Island. Viel Spass bei der Reiseplanung :-)

Wir befinden uns im Moment auf einer siebenmonatigen Reise durch Asien bis Mitte August. Wir haben noch keinen Rückflug gebucht. Ergibt es mehr Sinn, abzuwarten, oder bald einen Rückflug zu buchen?

Simon Sommer: Diese Frage hängt stark von der Entwicklung der kommenden Wochen ab, die sich naturgemäss nicht zuverlässig vorhersagen lässt, aber auch von Ihren persönlichen Plänen und Ihrer Flexibilität. Grundsätzlich gilt: Früh buchen ist in vielen Fällen finanziell vorteilhaft. Gleichzeitig ist es in der aktuellen Situation jedoch durchaus möglich, dass sich die Lage bis August entspannt und die Flugpreise dadurch wieder sinken. Ich würde Ihnen daher empfehlen, die Preise aktiv zu beobachten. Über Google Flüge können Sie ganz einfach Ihre gewünschte Strecke eingeben und die Funktion «Preise beobachten» aktivieren. So werden Sie automatisch informiert, wenn sich die Preise verändern, und erkennen auch die Tendenz der Entwicklung.

Wie sieht es aus mit dem Iran-Konflikt? Wie sicher ist es in Aserbaidschan und wie sieht die Flugroute dorthin aus, und wie wird entschieden, welche Route man wählt?

Matthias Heim: Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Reisehinweise des EDA zu konsultieren: https://www.eda.admin.ch/de/reisehinweise-fuer-aserbaidschan Baku wird von den grossen Fluggesellschaften (z.B. Turkish Airlines oder Lufthansa/Swiss) entweder direkt oder indirekt angeflogen, je nach Abflugort

Ich musste vor Kurzem einen Kurzstreckenflug aus gesundheitlichen Gründen absagen. Es handelte sich um eine Gruppenreise, bei der jemand aus unserer Gruppe alle Flüge gebucht hat. Kurz vor Abflug konnten mein Flug und der Rückflug bei der Gesellschaft Swiss von ihm storniert werden. Kann ich, ohne Reiseversicherung, mein Flugticket zurückerstatten lassen? Wenn nein, wie sieht es mit den Taxen und Steuern auf dem Ticket aus?

Simon Sommer: Grundsätzlich gilt: Auch wenn Sie eine Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können, haben Sie nur dann Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises, wenn dies in den anwendbaren Ticketkonditionen so vorgesehen ist. Bei Flügen mit der Swiss ist eine vollständige Rückerstattung in der Regel nur bei den (teuren) Flex-Tickets vorgesehen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass Sie Anspruch auf eine Teilerstattung haben. In jedem Fall gilt: Die Taxen und Gebühren (z. B. Flughafensteuern) müssen Ihnen zurückerstattet werden, wenn Sie den Flug nicht angetreten haben. Dieser Anteil kann einen nicht unerheblichen Betrag ausmachen. Ich hoffe, dass es Ihnen zwischenzeitlich wieder besser geht.

Bis wie weit im Voraus darf eine Airline einen Flug von sich aus absagen?

Simon Sommer: Hierzu gibt es keine feste gesetzliche Frist. Eine Fluggesellschaft kann einen Flug theoretisch sehr weit im Voraus (z. B. ein Jahr vorher) absagen, aber auch erst kurzfristig – zum Beispiel wenige Minuten vor Abflug. Die entscheidende Rolle spielen jedoch die Rechtsfolgen, und diese hängen stark vom Zeitpunkt der Annullierung ab: Wird ein Flug mehr als 14 Tage vor Abflug storniert, haben Sie keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, unabhängig vom Grund der Annullierung. In diesem Fall haben Sie jedoch Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder auf eine kostenlose Umbuchung auf eine passende Alternativverbindung. Erfolgt die Information hingegen weniger als 14 Tage vor Abflug, kann zusätzlich ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro bestehen. Dabei ist jedoch entscheidend, weshalb der Flug annulliert worden ist und ob Ihnen eine zumutbare Alternativverbindung angeboten wurde, die zeitlich nahe an Ihrer ursprünglichen Buchung liegt.

Werden die Flugpreise teurer wegen des Kerosins?

Matthias Heim: Hier kommt es darauf an. Gewisse Fluggesellschaften (v.a. in den USA), die sich nicht mit Kerosin abgesichert haben (sog. Hedging), müssen theoretisch die Preise stärker anheben, weil sie das Kerosin zu Tagespreisen einkaufen. Viele europäische Fluggesellschaften (z.B. Easyjet oder Lufthansa) haben sich schon weit vor dem Iran-Krieg mit Kerosin eingedeckt und werden deshalb nicht mit voller Wucht von den gestiegenen Preisen getroffen. Gleichzeitig müssen sich die Fluggesellschaften immer auch überlegen, was die Konkurrenz macht. Wer jetzt die Preise stark erhöht, die Konkurrenz aber nicht, riskiert leere Flugzeuge. Etwas, das Fluggesellschaften um jeden Preis vermeiden wollen.

Wenn ich in der heutigen Situation Ferien buche und die Flüge dann aufgrund des Kerosinmangels gestrichen werden, zahlt die Reiserücktrittsversicherung trotzdem? In den AGBs steht öfter etwas von «(…) in Fällen von Krieg (..) unvorhergesehenen Umweltereignissen, dass dann gewisse Versicherungen oder die Airline kein Geld rückerstattet» – dies macht etwas Sorgen, da diese Klausel vielleicht in Zukunft stark greifen könnte.

Simon Sommer: Grundsätzlich gilt: Eine Reiseversicherung zahlt in der Regel dann nicht, wenn für den entsprechenden Schaden Ansprüche gegenüber einem Dritten bestehen. Das bedeutet konkret: Wenn Sie bei einer Flugannullierung Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises gegenüber der Fluggesellschaft haben, können Sie diesen Betrag nicht bei der Versicherung geltend machen. Anders kann es sich bei indirekten Kosten verhalten, die im Zusammenhang mit der Flugstornierung entstehen (z. B. Hotelkosten). Hier kann – je nach konkreten Versicherungsbedingungen – ein Anspruch bestehen. Diese Bedingungen unterscheiden sich jedoch von Versicherung zu Versicherung. Wie Sie richtig anmerken, enthalten viele Policen Ausschlussklauseln, etwa für Fälle von Krieg oder aussergewöhnlichen Ereignissen. Da die aktuellen Probleme im Flugverkehr teilweise mit der geopolitischen Lage zusammenhängen, ist Ihre Sorge durchaus nachvollziehbar, dass sich Versicherungen auf solche Klauseln berufen könnten. Wichtig ist jedoch: Sollte Ihr Flug tatsächlich nicht stattfinden, haben Sie unabhängig von der Versicherung Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft, insbesondere auf eine vollständige Erstattung des Flugpreises oder eine alternative Beförderung.

Wie sieht es aus mit Flügen nach Irland im Sommer? Bis jetzt hat sich Aer Lingus noch nicht zur Situation geäussert.

Matthias Heim: Aktuell sind ja Flüge innerhalb von Europa nicht direkt von den kriegerischen Ereignissen betroffen. Aber es kann durchaus zu Anpassungen beim Flugangebot kommen. Das kann es übrigens jederzeit auch in «normalen» Zeiten geben (z.B. wegen Streiks oder Unwetter).

Welche Absicherungen sind bei individuell gebuchten Reisen, d. h. Flug, Unterkunft, ggf. Transport und Events, zu empfehlen? Reicht die Buchung mit der gleichen Kreditkarte?

Simon Sommer: Bei individuell gebuchten Reisen (also separat gebuchten Flügen, Unterkünften, Transporten etc.) ist eine gute Absicherung etwas anspruchsvoller als bei Pauschalreisen. Die Buchung über die gleiche Kreditkarte allein reicht in der Regel nicht aus. Ein gewisser Schutz besteht nur dann, wenn Ihre Kreditkarte eine umfassende Reiseversicherung beinhaltet – und selbst dann müssten die konkreten Leistungen im Einzelfall genau geprüft werden. Zudem ist zu beachten, dass Reiseversicherungen häufig nicht leisten, wenn die Beeinträchtigung auf kriegerische Auseinandersetzungen zurückzuführen ist – was aktuell je nach Region zutrifft. Aus unserer Sicht ist daher die praktisch beste Absicherung: Unterkünfte und Leistungen möglichst mit kostenloser Stornierungsoption buchen, idealerweise bis kurz vor Anreise. So bleiben Sie flexibel, falls sich die Lage kurzfristig ändert. Denn: Sollte ein Flug nicht stattfinden, haben Sie gegenüber der Fluggesellschaft ohnehin Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises. Wenn gleichzeitig auch Ihre Unterkunft flexibel stornierbar ist, vermeiden Sie zusätzliche Kosten.

Mein Flug nach Seattle mit Swiss wurde gestrichen und ich habe eine Rückerstattung erhalten. Ich muss einen neuen Flug buchen, befürchte aber, dass dieser ebenfalls gestrichen wird. Gibt es ein Gesetz, das es Fluggesellschaften verbietet, Flüge kurzfristig zu streichen? Dürfen Fluggesellschaften Flüge kurzfristig (1–2 Wochen, 1 Monat) streichen?

Katharina Probst-Meyer: Wenn die Fluggesellschaft einen Flug annulliert, muss sie Ihnen nach der geltenden Fluggastrechteverordnung die Wahl lassen zwischen einer Ersatzbeförderung und der vollständigen Erstattung der Ticketkosten. Die Fluggesellschaft kann im Falle einer Flugannullierung nicht automatisch die Ticketkosten erstatten, sondern sie muss Ihnen zusätzlich auch ein Angebot einer anderweitigen Beförderung nach Seattle machen. Falls Sie kein solches Angebot erhalten haben, so sollten Sie nochmals mit der Swiss Kontakt aufnehmen. Sie können sich auch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) melden, wenn kein Angebot gemacht wird. Das BAZL ist die Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte und wird diesen Fall prüfen. Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das den Airlines verbietet, Flüge kurzfristig zu annullieren. Wie oben ausgeführt müssen sie aber gemäss Fluggastrechteverordnung den Passagieren Wahlmöglichkeiten geben (inkl. Wahl eines Ersatzfluges). Bei kurzfristigen Annullierungen (weniger als 14 Tage vor Flug) haben Sie u.U. eine Ausgleichsleistung zugute (im Falle von Seattle wären dies EUR 600).

Wir planen aktuell als Gymnasialklasse eine Klassenreise in ein europäisches Land, welche Ende September dieses Jahres stattfinden wird. Sollen wir mit dem Buchen der Flüge noch warten oder bereits jetzt passende Tickets kaufen?

Matthias Heim: Muss es denn mit dem Flugzeug sein? Viele europäische Städte lassen sich ja auch mit dem Zug oder dem Car/Kleinbussen (je nach Gruppengrösse) erreichen? Ich würde verschiedene Reiseofferten einholen und eine Auslegeordnung machen.

Ist meine gebuchte Reise im Sommer nach Kos möglich?

Simon Sommer: Ob Ihre gebuchte Reise im Sommer nach Kos möglich sein wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab und lässt sich zum heutigen Zeitpunkt leider nicht mit Sicherheit vorhersagen. In Bezug auf einen möglichen Kerosinmangel ist jedoch davon auszugehen, dass Flüge nach Griechenland grundsätzlich weiterhin stattfinden können – wenn auch unter Umständen nicht alle geplanten Verbindungen. Sollte Ihr konkreter Flug annulliert werden, haben Sie in jedem Fall Anspruch auf eine zeitnahe Ersatzbeförderung nach Kos oder selbstverständlich auch wieder zurück in die Schweiz.

Wir sehen uns für Juni/Juli/August mit Kleinkindern gerade a) Thailand/Asien oder b) Afrika: Kenia, Namibia, Sansibar, Seychellen an. Die Flugpreise machen 50 % der Reise aus. Zudem sind wir unsicher, ob wir dann vor Ort stranden, weil vielleicht Flüge gestrichen werden könnten. Welche Beach-/Taucher- und Adventure-Destinationen empfehlen Sie, die eine relativ sichere Flugroute gewährleisten und faire Preise haben?

Matthias Heim: Die entscheidende Frage ist wohl, ob Sie direkt fliegen (teurer) wollen oder einen Zwischenstopp (günstiger) machen. Je nach Destination gibt es x Möglichkeiten und Kombinationen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Für Tauchtipps schauen Sie am besten vor Ort oder recherchieren im Internet und wählen einen zertifizierten Anbieter. Viel Spass!

Im Juli fliege ich nach Kanada. Können solche Langstreckenflüge, die viele Passagiere haben, noch durchgeführt werden, oder soll man jetzt schon die Ferien stornieren? Vielen Dank.

Katharina Probst-Meyer: Wenn Sie Ihren Flug selbst stornieren, kommt die Fluggastrechteverordnung nicht zur Anwendung. In einem solchen Fall kommt Vertragsrecht zur Anwendung, es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft. Eine Ticketkostenrückerstattung wird darin (abgesehen von Flughafengebühren) normalerweise ausgeschlossen. Wenn ein Flug bereits gebucht wurde, so sollte man ihn nicht selbst proaktiv stornieren. Wenn die Fluggesellschaft den Flug dann doch annullieren sollte, haben Sie nach Fluggastrechteverordnung die Wahl zwischen der Erstattung der vollständigen Ticketkosten oder Sie sollten ein Angebot für eine Ersatzbeförderung (Umbuchungsangebot) erhalten, welches Sie annehmen können.

Zunächst mal vielen Dank für diese Möglichkeit, eine Frage online stellen zu können. Ich möchte mich für eine (Rund‑)Reise nach Australien / Neuseeland im kommenden Herbst vorbereiten, aber ich bin unschlüssig, da ich nicht weiss, wie die Lage bzgl. des Krieges im Nahen Osten in diesem Herbst aussieht. Was schlagen Sie in diesem Fall vor? Die Reise aufzugeben? Oder existieren alternative Routen?

Simon Sommer: Sie müssen Ihre Reisepläne keineswegs zwingend aufgeben – es bestehen durchaus Alternativen. Allerdings ist zu beachten, dass diese in der Regel teurer sind. Der Grund dafür ist, dass Flüge mit Umstieg im Nahen Osten aktuell günstiger angeboten werden, da dort eine gewisse Unsicherheit besteht. Wenn Sie dieses Risiko vermeiden möchten und auf mehr Planungssicherheit setzen, empfiehlt es sich, auf Alternativrouten über Asien auszuweichen. Typische Optionen sind beispielsweise:

  • Umstieg in Hongkong mit Cathay Pacific
  • Umstieg in Bangkok mit Swiss International Air Lines oder Thai Airways
  • Umstieg in Singapur mit Singapore Airlines

Solche Verbindungen sind etabliert und bieten eine gute Alternative ohne Transit im Nahen Osten. Auf Flugbuchungsplattformen können Sie zudem gezielt filtern: Geben Sie Ihr gewünschtes Ziel in Australien oder Neuseeland ein und schliessen Sie Fluggesellschaften bzw. Routen über den Nahen Osten aus. So erhalten Sie eine Übersicht über alle für Sie passenden Alternativen. Ich wünsche Ihnen eine gute Reise!

Wir haben Anfang Februar einen Flug selbstständig auf der Homepage der Swiss mit Swissflug nach Windhoek mit Umsteigen in Johannesburg gebucht, den Rückflug haben wir mit Euro Discover über München nach Zürich gebucht und bezahlt. Kann die Swiss nun nachträglich den Preis wegen hoher Kerosinkosten noch erhöhen? Annahme: Wenn der Anschlussflug Johannesburg–Windhoek gecancelt würde und wir erst am nächsten Tag einen Weiterflug zugeteilt bekommen würden, müsste die Fluggesellschaft für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufkommen? Annahme: Wenn der Anschlussflug Johannesburg–Windhoek nicht durchgeführt werden kann, wegen Kerosinmangels und es keinen Ersatzflug gibt, können wir von der ganzen Flugreise zurücktreten und bekommen den gesamten Flugbetrag zurück?

Simon Sommer: Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Wenn Sie den Flug direkt bei der Swiss gebucht haben, darf der Preis in der Regel nicht nachträglich erhöht werden. Steigende Kerosinpreise gehören zum unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft und dürfen in der Regel nicht an die Passagiere weitergegeben werden – insbesondere dann nicht, wenn dies nicht explizit in den Ticketkonditionen vorgesehen ist. Es ist jedoch möglich, dass die Airline einen Flug nicht durchführt, wenn sie ihn als wirtschaftlich nicht rentabel einstuft. In diesem Fall hätten Sie Anspruch auf eine zeitnahe Alternativbeförderung oder auf eine vollständige Erstattung des Flugpreises. Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn der Anschlussflug Johannesburg – Windhoek annulliert wird und Sie erst am nächsten Tag weiterreisen können, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, für die zusätzlich entstehenden Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufzukommen – also für jene Kosten, die Ihnen durch die ungeplante Zwischenübernachtung entstehen. Nicht ersetzt werden hingegen bereits gebuchte Leistungen am Zielort, wie beispielsweise ein Hotel in Windhoek. Zu Ihrer dritten Frage: Sollte ein Flugsegment – etwa Johannesburg – Windhoek – gar nicht durchgeführt werden können und keine sinnvolle Alternative angeboten werden, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung des gesamten Ticketpreises oder auf eine Alternativbeförderung. Diese kann unter Umständen auch eine andere Streckenführung beinhalten, beispielsweise einen Direktflug von Deutschland nach Windhoek (inklusive entsprechendem Zubringerflug von der Schweiz nach Deutschland natürlich).

Wie konkret/nützlich/wahrscheinlich ist eine Flugticketabgabe?

Matthias Heim: Ich nehme an, die Frage bezieht sich auf die Situation in der Schweiz. Das ist aktuell ein politisches Thema. Ob eine solche Abgabe «nützlich» ist, ist letztlich auch eine Frage der politischen Ausrichtung. Zu diesem Thema empfehle ich Ihnen die aktuelle Sendung von Radio SRF 1: https://www.srf.ch/radio-srf-1/mobilitaetsbon-initiative-klimaschutz-statt-reiselust-debatte-um-flugticketabgabe-lanciert

Wenn ein Passagier an Bord randaliert und das Flugzeug umkehren muss, ist die Airline schadensersatzpflichtig bei der Verspätung von über drei Stunden?

Simon Sommer: In einem solchen Fall ist die Fluggesellschaft nicht zu einer pauschalen Ausgleichszahlung verpflichtet, auch wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt. Der Grund dafür ist, dass das Verhalten eines randalierenden Passagiers nicht der Verantwortlichkeit der Airline zugerechnet wird. Eine solche Situation gilt rechtlich als ausserhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft, weshalb ein Anspruch auf die standardisierte Entschädigung ausgeschlossen ist. Sie haben jedoch unter Umständen dennoch Anspruch auf die Erstattung konkret entstandener Mehrkosten. Das betrifft insbesondere Situationen, in denen:

  • eine Übernachtung erforderlich wird, weil der Flug nicht mehr am selben Tag durchgeführt werden kann,
  • zusätzliche Verpflegungskosten entstehen.

Diese Kosten muss die Fluggesellschaft in der Regel übernehmen. Kein Anspruch besteht hingegen auf den Ersatz von verpassten Leistungen am Zielort, wie etwa bereits gebuchten Hotelübernachtungen, Konzerten oder anderen Veranstaltungen.

Wie sieht es mit der Rückerstattung der Flugtickets bei einer Streichung des Fluges aus?

Katharina Probst-Meyer: Wenn die Fluggesellschaft die Flüge annulliert, so haben Sie nach Fluggastrechteverordnung in jedem Fall die Erstattung der vollständigen Kosten der Tickets zugute. Darüber hinaus müsste Ihnen auch das Angebot einer Ersatzbeförderung gemacht werden. Sie haben die Wahl zwischen diesen Optionen.

Ich plane, Mitte bis Ende Mai nach Thailand und Japan zu gehen. Ich mache mir Sorgen, dass ich im schlimmsten Fall dort strande, wenn es mit dem Kerosin knapp wird. Wie schätzen Sie die Lage ein?

Matthias Heim: Global gesehen gibt es genug Kerosin, auch wenn es aktuell teurer ist als vor dem Iran-Krieg. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass es in einigen Ländern oder an einzelnen Flughäfen knapp werden könnte, weil die Versorgung stockt. Hierzu noch zwei grundsätzliche Überlegungen:

  1. Kleinere, kapitalschwache Fluggesellschaften könnten eher in die Situation kommen, dass sie den Treibstoff nicht mehr zahlen können und deshalb am Boden bleiben (müssen) als grosse, internationale Fluggesellschaften (z.B. KLM, Lufthansa, etc.)
  2. Grosse, internationale Drehkreuze wie z.B. Bangkok werden wahrscheinlich eher sicherstellen können, dass sie Kerosin erhalten, als abgelegene Provinzflughäfen.

Mein Mann und ich haben vom 27.4. bis 10.5. Zypern-Ferien über ein Reisebüro gebucht. Ich bin Diabetikerin und benötige Insulin sowie diverse andere Medikamente inklusive Verbrauchsmaterial für meine Insulin-Pumpe als auch für das kontinuierliche Glukosemonitoring. Ich bin es gewohnt, immer genügend Material in Reserve mitzunehmen. Aufgrund der aktuellen Lage mache ich mir Sorgen bezüglich Rückflug. Wenn dieser ausfällt oder sich um Wochen verschiebt, habe ich ein medizinisches Problem. Was raten Sie mir? Soll ich wie geplant die Reise antreten oder auf eigene Kosten stornieren?

Simon Sommer: Zunächst ist es wichtig zu sagen, dass sich nicht vollständig ausschliessen lässt, dass ein Rückflug nicht exakt wie geplant stattfinden kann. Sollte es jedoch zu Änderungen kommen, ist es aus heutiger Sicht wahrscheinlich, dass Sie auf eine zeitnahe Alternativverbindung umgebucht würden. Von Zypern bestehen zahlreiche Verbindungen in die Schweiz sowie zu nahegelegenen Flughäfen im grenznahen Ausland, was die Chancen auf eine rasche Rückreise deutlich erhöht. Gerade vor dem Hintergrund Ihrer medizinischen Situation würde ich Ihnen empfehlen, ausreichend Reserve an Medikamenten und Verbrauchsmaterial mitzunehmen. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, sich vorab zu informieren, ob und wie Sie entsprechende Produkte im Notfall auch vor Ort auf Zypern erhalten könnten. Was die Frage einer Stornierung betrifft: Falls Sie sich entscheiden, die Reise nicht anzutreten, hätten Sie in der Regel lediglich Anspruch auf eine Erstattung gemäss den Bedingungen des Reisebüros – hier lohnt sich eine konkrete Rückfrage. Gleichzeitig haben Sie den Vorteil, dass Sie noch abwarten können: Kurz vor dem 10. Mai wird sich die Lage deutlich besser einschätzen lassen als heute.

Ich fliege mit Freunden am 18. Juni nach Kirgisistan und zwei Wochen später zurück. Die Zwischenlandung ist in der Türkei. Wie realistisch ist es, dass diese Flüge gecancelt werden?

Simon Sommer: Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich nicht verlässlich vorhersagen, ob es zu Annullierungen kommen wird. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass Verbindungen mit Umstieg in der Türkei über einen wichtigen und vergleichsweise stabilen Umsteigeknoten geführt werden – ich rechne daher eher damit, dass Ihre Verbindung stattfinden kann. Allerdings lässt sich – wie in der aktuellen Lage generell – keine absolute Garantie abgeben. Was nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, sind einzelne Flugplananpassungen oder Annullierungen, beispielsweise aus wirtschaftlichen oder operativen Gründen. Sollte Ihr konkreter Flug betroffen sein, gilt jedoch:

  • Sie hätten Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf eine adäquate Alternativverbindung
  • oder auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises

In der Praxis sind Fluggesellschaften bemüht, bei solchen Strecken zeitnahe Alternativen anzubieten, sodass Ihre Reise in den meisten Fällen dennoch durchgeführt werden kann – allenfalls mit leicht angepassten Zeiten oder Routen.

Flug Zürich–Glasgow oder Zug Basel–Glasgow in der zweiten Julihälfte für 4 Personen. Was ist zu empfehlen?

Matthias Heim: Grundsätzlich können Sie Glasgow via Paris und London innerhalb von 13 Stunden auch mit dem Zug erreichen (ab Basel). Mit einem direkten Flug sind sie wohl etwas schneller, steigen Sie hingegen noch um (z. B. in London), dürfte der Zeitgewinn kaum viel grösser sein. Bezüglich Umweltbelastung: Zug. Bezüglich der Preise: Das kommt ganz darauf an.

Ist es möglich, dass die Swiss bald bereits bezahlte und gebuchte Tickets/ Flüge neu berechnet wegen der Teuerung und damit mehr Kosten auf mich zukommen als erwartet? Die Lufthansa-Gruppe denkt über so einen Schritt nach. Wenn ja, was kann ich dagegen machen?

Simon Sommer: Wenn Sie Ihr Ticket direkt bei der Swiss gebucht und bereits bezahlt haben, gilt grundsätzlich: Der Preis darf in der Regel nicht nachträglich erhöht werden. Steigende Kosten – etwa beim Kerosin – gehören zum unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft und dürfen nicht einfach an die Passagiere weitergegeben werden. Eine Ausnahme wäre nur denkbar, wenn eine solche Preisanpassung explizit und transparent in den Ticketkonditionen vorgesehen ist. Das ist im klassischen Flugticketverkauf jedoch unüblich.

Darf die Swiss auf meinen im Januar 26 gebuchten Flug nach Montreal am 14.8.26 einen Treibstoffzuschlag erheben? Wenn ja, kann ich allenfalls die Buchung annullieren?

Simon Sommer: Wenn Sie Ihren Flug bereits im Januar 2026 bei der Swiss gebucht und bezahlt haben, gilt grundsätzlich: Ein nachträglicher Treibstoffzuschlag darf in der Regel nicht erhoben werden. Solche Kostenentwicklungen – etwa steigende Kerosinpreise – gehören zum unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft. Eine nachträgliche Preisanpassung wäre nur dann denkbar, wenn dies explizit in den Ticketkonditionen vorgesehen ist, was unüblich ist. Sollte die Airline wider Erwarten dennoch vom ursprünglich vereinbarten Preis abweichen, hätten Sie selbstverständlich das Recht, die Buchung zu annullieren. Unabhängig davon ist es theoretisch möglich, dass die Swiss den Flug als wirtschaftlich nicht mehr rentabel einstuft und diesen nicht durchführt. In diesem Fall hätten Sie jedoch Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises oder auf eine zumutbare Alternativverbindung.

Ich fliege am 11. Mai für drei Wochen nach Japan. Beide Flüge sind schon seit Längerem gebucht. Hinflug über Wien und Rückflug direkt. Muss ich mir Sorgen machen, dass der Rückflug ausfallen könnte, da Japan zu wenig Kerosin hat?

Simon Sommer: Ein solcher Fall lässt sich natürlich nie vollständig ausschliessen. Ich halte es in Ihrem konkreten Fall jedoch für eher unwahrscheinlich, dass Ihr Rückflug aufgrund eines Kerosinmangels generell nicht stattfinden kann. Japan verfügt über strategische Kerosinreserven für mehrere Wochen, sodass kurzfristige Engpässe in der Regel abgefedert werden können. Selbst wenn der konkret geplante Rückflug wider Erwarten nicht durchgeführt werden könnte, ist davon auszugehen, dass Sie auf eine zeitnahe Alternativverbindung umgebucht würden.

Im Mai fliegen wir mit Edelweiss nach Fuerteventura, im September mit Condor nach Zypern. Meine Sorge ist nicht unbedingt, ob es teurer werden könnte. Sondern eher: Man kommt nicht mehr nach Hause. Sollten Flüge in solche Destinationen gestrichen werden müssen, sind gebuchte Rückflüge garantiert?

Katharina Probst-Meyer: Die von Ihnen genannten Destinationen in Europa werden von verschiedenen Fluggesellschaften angeflogen. Aufgrund der in Europa geltenden Fluggastrechteverordnung haben Sie einen Anspruch auf Ersatzbeförderung, falls der Rückflug annulliert wird. Falls dieser allenfalls erst am nächsten Tag (oder noch später) stattfinden kann, so haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen (Hotel und Mahlzeiten während der Wartezeit auf den Rückflug). Normalerweise organisiert in so einem Fall die Airline ein Hotel. Falls nicht, so wird empfohlen, dass Sie die Quittung der Hotelrechnung (Kopie) bei der Airline zwecks Erstattung einreichen. Erstattet wird normalerweise ein Hotel mittlerer Preisklasse.

Wann endlich müssen für Kerosin wie für andere Erdöle Steuern bezahlt werden?

Matthias Heim: Das ist eine politische Frage: In der Schweiz ist es so, dass Kerosin grundsätzlich nicht besteuert wird. Es gibt immer wieder politische Vorstösse, die genau eine solche Besteuerung fordern. Jüngst wurde dieser Aspekt auch auf Radio SRF 1 ausgiebig diskutiert: www.srf.ch/radio-srf-1/mobilitaetsbon-initiative-klimaschutz-statt-reiselust-debatte-um-flugticketabgabe-lanciert

Wie schätzen Sie für die kommende Sommerferienzeit die Lage ein – muss Ihrer Meinung nach konkret damit gerechnet werden, dass auch ausgebuchte Flüge an beliebte Feriendestinationen in Europa gestrichen werden?

Simon Sommer: Die Einschätzung hängt stark davon ab, wie sich die Lage im Nahen Osten in den kommenden Wochen entwickelt – also, ob es eher zu einer weiteren Eskalation oder hoffentlich zu einer Deeskalation kommt. Aktuell ist jedoch eher nicht davon auszugehen, dass ausgebuchte Flüge zu beliebten Feriendestinationen in Europa ersatzlos gestrichen werden, insbesondere nicht ab der Schweiz. Im Gegenteil: Die Lufthansa Group hat bereits signalisiert, dass tendenziell sogar mehr Flüge über Zürich (und Wien) abgewickelt werden sollen und weniger über deutsche Flughäfen. Sollte ein Flug – unabhängig davon, ob er ausgebucht ist oder nicht – dennoch nicht stattfinden, haben Sie als Passagier/in selbstverständlich Anspruch auf wahlweise eine vollständige Erstattung des Ticketpreises oder auf eine kostenlose Umbuchung auf eine Alternativverbindung.

Wir haben Ende Juli einen Flug nach Bangkok über Dubai gebucht. Finden aktuell solche Flüge statt? Kann es eine Prognose geben, ob der Flug sicher durch Emirates durchgeführt werden kann? Was sind allfällige Szenarien und Risiken, falls der Flug eventuell nicht durchgeführt werden wird? Mit wie viel Vorlauf würden wir informiert werden?

Matthias Heim: Grundsätzlich sollte die Fluggesellschaft Ihnen die entsprechenden Informationen über allfällige Änderungen liefern, vor allem dann, wenn es eine Änderung beim Flugprogramm gibt. Sollte der Krieg rund um die Golfregion wieder aufflammen, müssten Sie wohl damit rechnen, dass es jederzeit zu Anpassungen kommen könnte (selbst dann noch, wenn Sie schon in der Luft sind). Mit anderen Worten: Eine Prognose ist schwierig. Beobachten Sie das Geschehen in der Region aufmerksam und/oder wenden Sie sich an die Fluggesellschaft oder an Ihr Reisebüro.

Falls man in der aktuellen Lage irgendwo «strandet», z. B. aufgrund von Kerosinmangel, und der Rückflug nach Hause dann erst einige Tage oder auch eine Woche später ist, man jedoch als Arbeitnehmer wieder bei der Arbeit sein müsste (Urlaubstage aufgebraucht), was für Rechte/Pflichten hat man als Arbeitnehmer bzw. als Arbeitgeber? Wenn man z. B. keine Ferientage/Überzeit mehr übrig hat, kann der Arbeitgeber unbezahlte Ferien verordnen, oder kann man im schlimmsten Fall auch die Kündigung erhalten?

Simon Sommer: Das ist eine sehr berechtigte und zugleich komplexe Frage. Eine pauschale Antwort gibt es leider nicht, da hier verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie aufgrund von Umständen, die nicht in Ihrer Kontrolle liegen – etwa, weil Sie wegen Flugproblemen im Ausland festsitzen –, verspätet zur Arbeit erscheinen, ist eine Kündigung eher unwahrscheinlich bzw. kaum zulässig. Solche Situationen werden in der Regel nicht als eigenes Verschulden gewertet.

Was die arbeitsrechtlichen Konsequenzen betrifft:

  • Wenn keine Ferien oder Überzeit mehr vorhanden sind, kann es sein, dass der Arbeitgeber unbezahlte Abwesenheit anordnet. In vielen Fällen wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Wichtig ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig und transparent informieren und die Situation nachvollziehbar darlegen.

Zu beachten ist jedoch auch: Eine Reise sollte nicht übermässig risikoreich geplant werden. Wenn bereits im Voraus absehbar ist, dass eine rechtzeitige Rückkehr problematisch sein könnte, kann sich die rechtliche Beurteilung unter Umständen ändern. Da es aktuell – wie auch unabhängig davon – immer wieder zu Flugstörungen kommen kann (z. B. durch operative Gründe, Wetter oder andere Einflüsse), empfehlen wir, nicht erst am letzten Tag vor Arbeitsbeginn zurückzukehren, sondern einen gewissen Zeitpuffer (z. B. einen Reservetag) einzuplanen.

Wir (2 Erwachsene, 2 Kinder) planen im Sommer 2027 eine Reise nach Australien. Den Camper haben wir im Januar bereits übers Reisebüro gebucht. Die Flüge wollten wir so bald wie möglich (laut Reisebüro ab August) buchen. Müssen wir uns nun Sorgen machen? Wir wollten via Singapur nach Sydney fliegen. Kann es sein, dass die Flüge viel teurer sind als vor dem Kriegsbeginn? Oder sogar ganz ausfallen? Merci für Ihre Einschätzung.

Matthias Heim: Das sind tolle Aussichten :-) Grundsätzlich: Ich würde noch etwas zuwarten und die Entwicklung in der Golfregion beobachten. Bis zum Sommer 2027 dauert es ja noch einen Moment. Kommt hinzu, dass man – je nach Fluggesellschaft – z. T. gar nicht so weit im Voraus Flüge buchen kann.

Soll ich einen bereits gebuchten Flug nach Thailand mit Oman Air und Zwischenstopp in Muskat wahrnehmen? Wie sieht es mit der Kerosinversorgung in Thailand und im Oman aus?

Matthias Heim: Wann findet denn der Flug statt? Entscheidend dürfte sicherlich auch sein, wie sich die Situation in den kommenden Wochen weiterentwickelt. Grundsätzlich ist an grossen, internationalen Flughäfen die Kerosinversorgung wohl sichergestellt. Aber es ist nicht ausgeschlossen – je nach Entwicklung in der Golfregion –, dass es an kleinen Provinzflughäfen punktuell zu Engpässen kommen könnte.

SRF 4 News, 20.4.2026, 16:06 Uhr ; 

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