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Stau bei Hilfsgeldern «Wir stecken bei kleinen Beträgen in einer Bürokratiefalle»

Bei der Zürcher Fachstelle Kultur gingen bis zum 26. Juni über 1000 Anträge für Ausfallentschädigungen ein. Insgesamt haben Kulturschaffende rund 81 Millionen Franken beantragt. Wie die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) an einer Medienkonferenz sagte, wurden aber erst knapp 640'000 Franken ausbezahlt.

Warum stauen sich die Gesuche?

Erst 185 der über 1000 Gesuche, die eingegangen sind, wurden fertig geprüft. Der administrative Aufwand ist gross, jedes einzelne Gesuch erfordert einen Prüfungsaufwand von drei bis fünf Stunden, obwohl es sich bei den meisten Gesuchen um kleine Beträge handelt. Der Grossteil der Gesuche stammt von selbstständigen Kulturschaffenden.

Die Zürcher Kulturministerin Jacqueline Fehr spricht von einer «Bürokratiefalle» und fordert vom Bund, dass das System stark vereinfacht werde. «Es müssen so viele Belege eingereicht werden», so Fehr. Dies stehe in keinem Verhältnis zu den Beträgen, die schliesslich ausgezahlt würden. Jacqueline Fehr's Idee: Künstlerinnen und Künstler sollen in Zukunft unkompliziert 2000 Franken pro Monat beantragen können, ohne viel Aufwand. Erst bei höheren Beträgen sollen die Gesuche detailliert geprüft werden.

Kulturbetrieb kam praktisch zum Stillstand

Der Bundesrat hatte im März die Veranstaltungsverbote verhängt; die Folgen für die Kunst- und Kulturbranche waren drastisch. Der Kulturbetrieb kam praktisch zum Stillstand. Um dies aufzufangen, schnürte der Bundesrat ein Hilfspaket. Voraussichtlich rund 70 Millionen Franken sind für Zürcher Kulturunternehmen und Kunstschaffende vorgesehen.

Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an dieser Summe, der Kanton Zürich steuert voraussichtlich die andere Hälfte bei. 20 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds des Kantons stehen bereit. Am 6. Juli wird der Kantonsrat über weitere 13 Millionen Franken entscheiden. Ausserdem beteiligten sich die Städte Zürich und Winterthur.

Wieviel bekommen Clubs und Kinos?

Weil die vorgesehenen Mittel nicht für alle Institutionen reichen, sollen die gewinnorientierten Unternehmen wie Kinos oder Musikclubs nur mit 50 Prozent entschädigt werden. Ertragsausfälle von über einer Million Franken werden höchstens mit einer halben Million Franken entschädigt.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 17:30 Uhr ; 

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