Streitpunkt AKW-Geld: Däniken erhält als Standortgemeinde des AKW Gösgen jedes Jahr knapp 1,5 Millionen Franken Abgeltungen. Dazu bezahlt das Kernkraftwerk auch mehr Steuern als andere Firmen. Dies ist in einer speziellen Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem AKW geregelt.
Das Solothurner Finanzdepartement stellt sich auf den Standpunkt, diese AKW-Abgeltungen seien de facto Steuergeld. Deshalb müsse man diese Millionen-Einnahmen bei der Berechnung des Beitrags an den Finanzausgleich berücksichtigen.
Däniken argumentiert, die Gemeinde habe Auslagen für Strassen, Beleuchtung, Wasser- und Abwasserleitungen. Schliesslich liege das AKW ausserhalb des Dorfes. Dieses Geld sei deshalb lediglich eine Entschädigung.
Das sagt das Bundesgericht: Die Zahlungen des AKW hätten «steuerlichen Charakter», so steht es im Urteil, das am Mittwoch publiziert wurde. Auslagen für Strassen und Kanalisation seien typische Gemeindeaufgaben. Und die Kosten seien auch gar nicht besonders hoch. Die Argumentation von Däniken sei deshalb nicht nachvollziehbar. Das Bundesgericht gibt dem Kanton also Recht: Dieser darf die AKW-Millionen bei der Berechnung des Finanzausgleichs mitzählen.
Streitpunkt pauschale Steuern: Däniken ist zudem nicht einverstanden damit, wie der Kanton Quellensteuern, Personalsteuern oder Hundesteuern berechnet für den Finanzausgleich. Diese pauschalen Steuerbeträge werden vom Finanzdepartemenent jeweils auf einen Steuerfuss von 100 Prozent umgerechnet. Mit diesem «Durchschnittswert» wird die Finanzkraft der Gemeinde berechnet.
Das sei unfair, argumentiert Däniken. Damit würden alle Gemeinden mit einem tiefen Steuerfuss (unter 100 Prozent) benachteiligt, Gemeinden mit einem hohen Steuerfuss (über 100 Prozent) bevorzugt.
Das sagt das Bundesgericht: In diesem Punkt hatte das Solothurner Verwaltungsgericht als Vorinstanz noch gar nicht entschieden. Das Bundesgericht rügt in seinem Urteil die Solothurner Kollegen dafür. Es weist das Verwaltungsgericht an, die Argumentation von Däniken zu prüfen und ein Urteil zu fällen.
Dieser Entscheid ist wichtig. Denn er könnte Folgen haben für alle anderen Gemeinden im Kanton Solothurn. Falls das Verwaltungsgericht der Gemeinde Däniken Recht gibt, müsste das Finanzdepartement diese pauschalen Steuereinnahmen künftig anders berechnen für den Finanzausgleich.
«Schlussresultat» 4 zu 1: Juristisch und politisch ist die Frage der pauschalen Steuern also wichtig. Allerdings: In Franken macht dieser Streitpunkt nur wenig aus. Die Gemeinde Däniken spricht von 40'000 Franken Unterschied, das Finanzdepartement glaubt, dass die Differenz noch viel tiefer liegt, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Im Gegensatz dazu schenken die AKW-Millionen bei der Berechnung des Beitrages in den Finanzausgleich wirklich ein. Die Frage der pauschalen Steuern ist also ein finanzieller Nebenschauplatz.
Das Bundesgericht kommt deshalb in seinem Urteil zum Schluss, dass man das «Verhältnis von Unterliegen und Obsiegen aus Sicht der Beschwerdeführerin auf vier zu eins» festlegen könne. Einfacher formuliert: Der Kanton gewinnt mit 4 zu 1 gegen Däniken.