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Teure Krankenkassenprämien Höhere Steuerabzüge? Die Aargauer Regierung ist zurückhaltend

  • Die Krankenkassenprämien haben sich seit 2001 mehr als verdoppelt.
  • Der pauschale Steuerabzug für diese Kosten wurde im Aargau hingegen nie angepasst.
  • SVP und FDP fordern deshalb eine Anpassung des Pauschalabzugs.
  • Die Aargauer Regierung ist bereit diese Anpassung zumindest zu prüfen.

Mit einer Motion fordern die Fraktionen der Aargauer SVP und FDP den gesetzlich festgelegten Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen zu erhöhen.

Grund für diese Forderung sind die stark angestiegenen Kosten für die Krankenkassen. Diese sind in einem Zeitraum von 16 Jahren um 135 % angestiegen; betrug die Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenversicherung 2001 noch 2281 Franken, so lag diese 2017 bereits bei 5364 Franken.

Der Pauschalabzug für Krankenkassenprämien wurde dagegen seit 2001 nicht verändert. Er beträgt nach wie vor 2000 Franken für alleinstehende Personen und 4000 Franken für Ehepaare.

Steuerausfälle von 170 Millionen drohen

Obwohl der Pauschalabzug bei den Steuern im aargauischen Parlament schon öfter diskutiert wurde, gab es bisher nie eine Anpassung an die höheren Prämienkosten. Grund dafür sind die Steuereinbussen, die der Kanton und die Gemeinden hinnehmen müssten. Diese liegen für die aktuell geforderte Anpassung bei gesamthaft rund 170 Millionen Franken.

Der Regierungsrat ist nun aber bereit das Vorhaben zumindest zu prüfen. Er will prüfen, wie eine periodische Anpassung des Pauschalabzugs an die stetig steigenden Krankenkassenprämien sinnvoll umgesetzt werden kann – die Mindererträge sollen dabei kompensiert werden können.

Der Grosse Rat des Kantons Aargau entscheidet in einer nächsten Sitzung über das Geschäft.

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