Die Regelung der Spitex Zürich Limmat, wonach Mitarbeitende nach der Reise in ein Risikogebiet nicht in Quarantäne gehen sollen, lässt Aufhorchen. Denn ihre Klientinnen und Klienten gehören in der Regel zur Gruppe der besonders vulnerablen Personen.
Regelung steht im Einklang mit Bundesverordnung
Doch das Vorgehen stehe im Einklang mit der Verordnung des Bundes, verteidigt Geschäftsführerin Christina Brunnschweiler den Entscheid. Diese sieht vor, dass Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, wenn ihre Arbeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens zwingend notwendig sei. Aufgrund eines konkreten Falls einer Spitex-Mitarbeiterin berief sich die Spitex Zürich Limmat auf diesen Artikel in der Bundesverordnung und wies sie an, mit Maske arbeiten zu gehen. Der «Blick» machte den Fall publik.
Wie viele Mitarbeitende fehlen würden, wenn die Quarantänepflicht eingehalten würde, klärt die Spitex Zürich Limmat derzeit intern ab. Doch Brunnschweiler ist überzeugt: «Wenn wir alle von ihnen in Quarantäne schicken müssten, hätten wir Probleme, alle unsere Kunden zu betreuen».
Das Vorgehen sei zudem mit der Zürcher Gesundheitsdirektion abgesprochen, sagte Brunnschweiler weiter. Diese weist auf Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass dem Pflegepersonal und Spitex-Mitarbeitenden generell dringend von einer Reise in eines der Risikoländer abgeraten werde und bestätigt, dass ihre Tätigkeit unter die Ausnahmeregel betreffend Quarantäne fällt. Man stehe ausserdem in dieser Frage im engen Austausch mit den Spitex-Organisationen.
Jede Spitex-Organisationen entscheidet selber
Der Schweizerische Dachverband der Spitex-Organisationen hat bisher keine Empfehlung zum Umgang mit der Quarantänepflicht abgegeben. Jede Spitex-Organisation sei befugt, die Frage für sich zu entscheiden. Bisher habe man aber von keiner anderen Spitex-Organisation Kenntnis, die ihre Mitarbeitenden nach der Rückkehr aus einem Risikoland zur Arbeit schicke.