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Veranstaltungen an Feiertagen Meisterfeiern und Konzerte bald erlaubt

An Ostern und Pfingsten darf neu laut gefeiert werden – so will es das Berner Kantonsparlament.

Im Kanton Bern können Sportveranstaltungen und Konzerte künftig auch an hohen Feiertagen wie Ostern, Auffahrt oder Pfingsten bewilligt werden. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Gesetzesänderung mit 128 zu 18 Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedet. Damit wäre künftig auch ein Anlass wie die YB-Meisterfeier an Pfingsten bewilligungsfähig.

Die Frage nach dem Herunterfahren

Von den Parteien stellten sich einzig EVP und EDU grundsätzlich gegen die Revision. EVP-Sprecher Markus Wenger kritisierte dabei eine «Salamitaktik»: Ziel sei, die hohen Feiertage zu normalen Sonntagen «zu degradieren».

Die Gesellschaft müsse an diesen geschützten Feiertagen auch einmal «herunterfahren», betonte Wenger.

Nicht mehr zeitgemäss?

Alle übrigen Parteien sprachen sich für die Lockerung aus. Der gesellschaftliche Wandel betreffe auch das Freizeitverhalten, sagte SVP-Sprecherin Andrea Gschwend. Ein Verbot sei nicht mehr zeitgemäss. Zudem obliege die Bewilligung den Gemeinden, und mit dem Ruhegebot werde nicht leichtfertig umgegangen.

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