- Der geständige und verurteilte Mörder im Vierfachmord Rupperswil ist ans Bundesgericht gelangt, die höchste Schweizer Gerichtsinstanz.
- Er hat Beschwerde gegen das Urteil des Aargauer Obergerichts eingereicht und möchte so eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme erwirken.
- Seine Verteidigerin Renate Senn bestätigt auf Anfrage eine Meldung der Aargauer Zeitung.
- Die vom Bezirksgericht Lenzburg verordnete lebenslängliche Freiheitsstrafe und die vom Obergericht bestätigte ordentliche Verwahrung wurden nicht angefochten und sind rechtskräftig.
Das Bundesgericht muss nun entscheiden, ob dem verurteilten Vierfachmörder eine Psychotherapie zusteht oder nicht. Speziell: Falls das Gericht eine Therapie anordnet, stellt sich die Frage, ob sich das mit der nach der Freiheitsstrafe anschliessenden Verwahrung verträgt.
Therapierbar oder nicht?
Die Staatsanwältin argumentierte jeweils, dass die Gutachter dem Mann keine psychischen Störungen zuordnen können. Folglich gäbe es auch nichts zu therapieren. Das Obergericht ordnete zwar keine Therapie an, folgte der Argumentation auf Untherapierbarkeit allerdings nicht. Verteidigerin Renate Senn sagte vor Gericht, ihr Mandant sei therapiewillig.
Der Täter wird nach der Freiheitsstrafe ordentlich verwahrt. Diese Verwahrung wird periodisch überprüft. Die Staatsanwaltschaft wollte eine lebenslängliche Verwahrung – eine, die nicht überprüft wird.