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Aufsichtsbehörde greift ein Rückruf von 60'000 Diesel-Autos von Daimler

  • Der Autokonzern Daimler muss 60'000 Dieselfahrzeuge vom Typ Mercedes Benz GLK 220 in die Werkstätten zurückrufen.
  • Die Aufsichtsbehörde habe eine unzulässige Abschalteinrichtung bei Mercedes-Benz-Sportgeländewagen festgestellt, teilt das deutsche Verkehrsministerium mit.

Im Rahmen der Untersuchungen zu Schadstoff- und Abgasstrategien bei verschiedenen Herstellern habe dies das Kraftfahrtbundesamt (KBA) festgestellt. Betroffen sind Modelle des Typs mit dem Motor OM 651 der Schadstoffkategorie Euro 5. Es sei mit dem Bescheid vom Freitag ein verpflichtender Rückruf mit Sofortvollzug angeordnet worden, teilte das Bundesverkehrsministerium mit.

Da auch andere Modelle betroffen sein könnten, habe das KBA die Untersuchungen bereits auf die Modelle mit den Motoren OM 651 sowie OM 642 ausgeweitet.

Möglicherweise auch C- und E-Klasse betroffen

Laut einem Artikel der Zeitung «Bild am Sonntag», die als erstes über den Rückruf berichtet hatte, könnten von den ausgeweiteten Untersuchungen zahlreiche Modelle wie C- und E-Klasse mit insgesamt mehr als 700'000 Fahrzeugen betroffen sein.

Eine Software sorge laut dem Artikel dafür, dass das Motoröl im Testbetrieb künstlich kühler gehalten wird als im Strassenbetrieb. Somit stösst der Motor auf dem Prüfstand weniger Stickoxid aus als bei normalen Autofahrten.

Im Visier der Behörden

Daimler ist bereits seit längerem im Visier der Behörde. Im Frühjahr hatte das KBA ein Anhörungsverfahren gegen den Autobauer wegen des Verdachts auf eine «unzulässige Abschaltvorrichtung» eingeleitet.

Das Amt ist bereits im Herbst 2018 auf die umstrittene Software-Funktion bei dem Motor OM 651 gestossen. Ähnliche Softwarefunktionen hatten auch beim Abgasskandal von Volkswagen eine Rolle gespielt.

Daimler bestreitet Vorwürfe

Daimler teilte mit, nach seiner Auffassung sei die infrage stehende Funktionalität zulässig. Das Unternehmen werde deswegen gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Unabhängig davon werde Daimler die angeordnete Massnahme des KBA umsetzen und auch weiterhin vollumfänglich mit der Behörde kooperieren.

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