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Covid-Zertifikatspflicht: Arbeitgeberverband erfreut, Gewerkschaften skeptisch
Aus HeuteMorgen vom 09.09.2021. Bild: Keystone
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Ausweitung Zertifikatspflicht Maskendispens im Büro dank Zertifikat – Gewerkschaften skeptisch

Auch am Arbeitsplatz kann ab Montag ein Zertifikat verlangt werden. Das freut die Arbeitgeber, die Gewerkschaften haben Bedenken.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen künftig ihre Angestellten fragen, ob sie ein Covid-Zertifikat haben, also geimpft, getestet oder genesen sind. So sollen sie Schutz- und Testkonzepte am Arbeitsplatz besser umsetzen können. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien geimpft – und hätten sich zum Beispiel von der Maskenpflicht entbinden lassen wollen, erklärt Roland Müller, der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Der Entscheid des Bundesrates ist hilfreich, weil man sagen kann: ‹Sie können sich von der Maskentragpflicht entbinden, wenn Sie mir das Zertifikat zeigen›.
Autor: Roland Müller Direktor Arbeitgeberverband

«Der Entscheid des Bundesrates ist sehr hilfreich, weil man sagen kann: ‹Sie können sich von der Maskentragpflicht entbinden, wenn Sie mir das Zertifikat zeigen›.» Müller geht auch davon aus, dass sich gerade im Dienstleistungssektor die Arbeit vermehrt wieder vom Homeoffice ins Büro verlagern werde.

Gewerkschaft warnt vor Diskriminierung

Bedenken gibt es aufseiten der Gewerkschaften. Adrian Wüthrich, der Präsident von Travailsuisse, unterstützt zwar den Entscheid des Bundesrates. Probleme gebe es allerdings beim Datenschutz. «Travailsuisse hat immer die Haltung vertreten, dass die Gesundheitsdaten der Arbeitnehmenden nicht in die Hände der Arbeitgeber gelangen sollten. Das ist mit diesem Zertifikat nun nicht auszuschliessen.» Das erachte man als kritisch.

«Light»-Version ohne Gesundheitsdaten

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Seit dem 12. Juli können Inhaberinnen und Inhaber eines Covid-Zertifikats innerhalb der App selbst eine spezielle, datenminimierte «light»-Version generieren, die keine Gesundheitsdaten erhält und damit keinen Aufschluss darüber zulässt, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Diese Möglichkeit ist vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Adrian Lobsiger gefordert worden, da Dritte in der Lage sind, selber Apps zu entwickeln, mit denen sie bei herkömmlichen Covid-Zertifikaten Gesundheitsdaten herauslesen können.

Mit dem Zertifikat «light» wird dies verunmöglicht. Es kann aber nur elektronisch ausgestellt werden, es ist jeweils nur für 48 Stunden und ausschliesslich in der Schweiz gültig.

Es bestehe ausserdem die Gefahr, dass ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskriminiert werden könnten. Wichtig sei deshalb, dass die Angestellten in den Unternehmen in diese Entscheide eingebunden werden. Weiterhin sollen die Arbeitgeber die Kosten für allfällige Tests übernehmen.

Travailsuisse hat immer die Haltung vertreten, dass die Gesundheitsdaten der Arbeitnehmenden nicht in die Hände der Arbeitgeber gelangen sollten.
Autor: Adrian Wüthrich Präsident Travailsuisse

Roland Müller hat Verständnis für die Bedenken der Gewerkschaften. Es sei jedoch kaum mehr möglich, das Schutzniveau in den Betrieben wie bisher einfach weiterzuführen. «Es geht nicht um Diskriminierung, sondern darum, einen Courant normal zu finden. Da ist das Zertifikat einfach ein Hilfsmittel.»

Nun gehe es darum, gemeinsam gute Lösungen zu suchen, um die Leute am Arbeitsplatz umfassend zu schützen.

HeuteMorgen, 09.09.2021, 06:00 Uhr

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