- Die Post- und Logistikbranche hat sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindeststandards geeinigt.
- Davon betroffen sind über 35'000 Arbeitnehmende in der Schweiz.
- Zu ihnen gehören insbesondere auch Zusteller von unadressierten Prospekten und Gratiszeitungen.
- Die Details der Vereinbarung sind noch nicht öffentlich bekannt.
Es ist ein Meilenstein für die Branche – gerade auch vor dem Hintergrund des Booms im Onlinehandel in den vergangenen Jahren. Immer mehr Ware wird direkt nach Hause geliefert, und nun werden die Arbeitsbedingungen erstmals verbindlich in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die ganze Branche geregelt.
Aus Sicht der Gewerkschaft ist der GAV notwendig, denn die Arbeitsverhältnisse in der Branche seien prekär: Preiskampf, Lohndruck und unbezahlte Wartezeiten für die Kuriere.
Mindestlöhne und bessere Kontrolle
Mit dem GAV könne man die Firmen besser kontrollieren, sagt David Roth, Generalsekretär der Gewerkschaft Syndicom. «Heute arbeiten manche Menschen 60 Stunden und sind nur für 42 Stunden bezahlt – das wird zukünftig kontrolliert werden.» Ausserdem gebe es im GAV nun Mindestlöhne. Bisher hatte es in der Branche bloss Mindestanforderungen gegeben.
Die Verhandlungen über den neuen GAV haben rund anderthalb Jahre gedauert. Teilweise sassen 40 Personen am Verhandlungstisch. An den Gesprächen waren auf der einen Seite die Gewerkschaft Syndicom und der Personalverband Transfair beteiligt.
Auch Kleinst-Subunternehmen werden erfasst
Auf Arbeitgeberseite war es der Verband Zustellung Schweiz, welcher die grössten Arbeitgeber und Verbände umfasst. Dazu gehören etwa die Schweizerische Post, DHL Express, DPD, Quickmail, Planzer, der Kurierverband und der Verband der Zeitungs- und Werbezusteller.
Ebenfalls dem GAV unterstellt sind künftig Subunternehmen von DHL oder DPD. Teilweise sind das nur ganz kleine Firmen mit bloss zwei oder drei Lieferwagen. Der neue GAV definiert also verbindliche Standards für alle Angestellten, welche Briefe und Pakete zustellen sowie neu auch unadressierte Werbung und Gratiszeitungen.
Bundesrat muss noch zustimmen
Die Arbeitgeber unterstützen die Vereinbarung, so zum Beispiel auch die Post, wie die Sprecherin Silvana Grellmann sagt. «Die Angestellten in der Zustellung leisten jeden Tag einen wahnsinnigen Einsatz – deshalb sollen sie auch von fairen Arbeitsbedingungen profitieren.»
Die Details der Vereinbarung mit den konkreten Mindestlöhnen sind derzeit noch nicht bekannt. Für die Inkraftsetzung des GAV braucht es die Zustimmung des Bundesrates, zudem müssen auch die Gremien aller Verhandlungspartner dem Vertrag zustimmen. Die Ratifizierung wird im Verlauf des Jahres erwartet.