- Der Kanton Waadt darf vom Agrochemiekonzern Monsanto Steuern in Millionenhöhe nachfordern.
- Das hat das Bundesgericht entschieden. Es hat damit ein kantonales Urteil aufgehoben.
- Das Unternehmen hatte den Standort in Morges im Kanton Waadt früher als vereinbart aufgegeben.
Das Unternehmen Monsanto, das seit 2018 zu Bayer gehört, hatte vom Kanton Waadt zehn Jahre lang Steuererleichterungen erhalten, unter anderem weil es zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und sich verpflichtet hatte, 20 Jahre auf Waadtländer Boden zu bleiben.
Als Monsanto dann den Standort in Morges VD zunächst verkleinerte und dann Anfang 2020 ganz verliess, zog der Kanton diese Steuererleichterungen nachträglich zurück. Dagegen wehrte sich Monsanto zunächst erfolgreich vor dem kantonalen Gericht.
Das Bundesgericht in Lausanne hat nun aber entschieden, dass der Kanton und die Gemeinde Steuern in der Höhe von gut 34 Millionen Franken nachfordern darf. Bayer hat das Urteil nicht kommentiert.