- Während der Coronakrise hat der Bund die Schweizer Luftfahrtbranche unterstützt.
- Jetzt sagt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK): Der Bund habe mit der Unterstützung der Flugbranche Geld verdient – alleine bis August 2021 seien es rund 32 Millionen Franken gewesen.
- Dies etwa dank Zinsen, die die unterstützten Unternehmen zahlen mussten.
Der Bund verbürgte für Luftverkehrsunternehmen Darlehen in Höhe von 1.275 Milliarden Franken. Für flugnahe Betriebe stellte er insgesamt 600 Millionen Franken bereit, und der SR Technics (SRT) gewährte er eine Ausfallbürgschaft von maximal 79 Millionen Franken.
Im Sommer 2020 wurden mit Swiss und SRT Verträge dazu unterzeichnet, wie die EFK in einem am Montag veröffentlichten Bericht schreibt. Bis Ende August 2021 flossen dem Bund aufgrund seines Engagements 32 Millionen Franken zu.
Auf bezogenen Darlehen waren Zinsen zu bezahlen. Auf nicht bezogenen Kreditlimiten werden sogenannte Commitment Fees, eine Bereitstellungsprovision, fällig und bei Vertragsabschluss eine einmalige Participation Fee. Aus diesen Erträgen erhält der Bund einen Anteil. Swiss und ihre Schwestergesellschaft Edelweiss zahlten den verbürgten Kredit Anfang Juni 2022 zurück.
Kritik an der Aufsicht
Für die Aufsicht über die Unterstützung der Luftfahrt während der Pandemie war das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verantwortlich, wie die EFK schrieb. Ihr fehlten aber – trotz an sich zweckmässiger Organisation und klaren Regelungen – ein risikobasiertes Aufsichtskonzept und eine formalisierte Qualitätssicherung.
Zweifel hat die EFK auch an der Unabhängigkeit und am Nutzen der 2020 eingesetzten und inzwischen wieder aufgelösten Luftfahrtstiftung. Sie hatte zu überwachen, ob Swiss und Edelweiss sich an die mit den verbürgten Krediten verbundenen Standortauflagen hielten.
Für das Bazl ist diese Kritik an der Stiftung, in der der Bund vertreten war, nicht nachvollziehbar. Die Luftfahrtstiftung habe im Jahresbericht 2021 wie auch im Schlussbericht festgestellt, dass Swiss und Edelweiss während der gesamten Kreditlaufzeit die Auflagen erfüllt hätten, schrieb das Bazl in einer Stellungnahme.