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CS-Übernahme durch UBS So begründet der Gesamtbundesrat die Hilfe beim CS-UBS-Deal

Letzte Woche lehnte der Nationalrat die dringlichen Kredite zugunsten von Nationalbank und UBS zur Übernahme der Credit Suisse zweimal ab. Seit der ausserordentlichen Session wird diskutiert, ob dieser Entscheid nicht doch rechtliche Folgen für die Vereinbarung haben könnte. Heute machte die Regierung erneut klar, dass das Nein der grossen Kammer nichts ändern wird. Der Bundesrat könne letztlich machen, was er wolle, sagt Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt.

Philipp Burkhardt

Leiter Bundeshausredaktion

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Philipp Burkhardt ist Leiter der Bundeshausredaktion von Radio SRF, für das er seit über 24 Jahren tätig ist. Davor hatte er unter anderem für «10vor10» und die «SonntagsZeitung» gearbeitet.

SRF News: Wie begründet die Regierung ihre Haltung?

Philipp Burkhardt: Im Wesentlichen sagt der Bundesrat, wenn er jetzt Verpflichtungen, die er am 19. März gegenüber der UBS oder der Nationalbank gemacht hat, rückgängig machen müsste, würde das seine Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten «erheblich beeinträchtigen». Im Übrigen sei das Parlament in der ausserordentlichen Session selber davon ausgegangen, dass ein Nein keine Wirkung hätte.

Wo ist denn der Knackpunkt in der Beurteilung, wo gehen die Meinungen auseinander?

Es gibt Staats- und Verwaltungsrechtlerinnen, welche die Haltung des Bundesrates stützen. Andere sagen, das Nein des Parlaments sei tatsächlich ein Nein gewesen, und deshalb dürfe zumindest der Vertrag mit der UBS über eine Garantie von neun Milliarden Franken, den es noch gar nicht gibt, nicht unterzeichnet werden.

Der Knackpunkt ist wohl die Frage, ob der Bundesrat an jenem Sonntag, als die Übernahme der CS besiegelt wurde, tatsächlich verbindliche Verpflichtungen gegenüber der UBS eingegangen ist, aus denen man jetzt nicht herauskommt. Heute bringt der Bundesrat eine neue Argumentation: Er sagt, die an jenem Sonntag erlassene Notverordnung sei bereits eine verbindliche Verpflichtung gegenüber der UBS gewesen. Allerdings wird in dieser Verordnung die UBS namentlich gar nicht erwähnt. Die Verordnung sagt auch bloss, dass der Bundesrat eine Garantie gewähren «kann». Daraus eine verbindliche Verpflichtung herauszulesen, scheint mir doch auf etwas wackligen Füssen zu stehen.

Nun hat der Bundesrat seine Haltung also bekräftigt. Ist die Sache damit vom Tisch?

Theoretisch ist jetzt wieder das Parlament am Zug. Morgen trifft sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats und will die Situation diskutieren. Faktisch kann der Bundesrat letztlich machen, was er will. Das Parlament kann ihn nicht am Unterzeichnen eines Garantie-Vertrags hindern.

Der Bundesrat und das Parlament werden sich für die Zukunft die Frage stellen müssen, was es bringt, wenn das Parlament im Jahr 2010 das Gesetz explizit verschärft und für sich die Möglichkeit schafft, in einer ausserordentlichen Session über vom Bundesrat via Notrecht gesprochene Milliardenbeträge nachträglich befinden zu können – wenn dann ein Nein faktisch gar nie Konsequenzen haben soll. Stundenlange Diskussionen über Milliardenkredite nur für die Galerie dürften das Vertrauen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in die Staatsorgane nicht gerade vergrössern. Denn sie müssten die Milliarden dann ja letztlich bezahlen.

Das Gespräch führte Rebecca Villiger.

Echo der Zeit, 19.04.2023, 18:00 Uhr ; 

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