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Entschädigung für Bergbahnen? Kurzarbeit wegen Schneemangels – gar nicht so einfach

Die Hürden für Gelder sind höher als bei normaler Kurzarbeit. Tourismus-Verantwortliche möchten das nun ändern.

Unterhalb von 2000 Metern über Meer stehen viele Sesselbahnen und Skilifte still. Es herrscht akuter Schneemangel. Manche Bergbahnen haben deshalb Kurzarbeitsgelder beantragt. So etwa solche aus dem Kanton Graubünden: Hier liegen erste Hilfsgesuche für Dezember bereits auf dem Tisch.

Kaum je zuvor habe es bei so vielen Bergbahnen so schlecht ausgesehen, klagt der Bündner Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff. «Normalerweise generieren unsere Betriebe rund 25 Prozent ihres gesamten Jahresumsatzes über Weihnachten und Neujahr», sagt er. Deshalb mache ihm die aktuelle Situation grosse Sorgen.

Dutzende Kurzarbeits-Anträge erwartet

Bislang haben 13 Bündner Berggastro- und Bergbahnunternehmen wegen Schneemangels Kurzarbeitsgelder beantragt. Im Kanton Wallis sind es 15 Betriebe – und das sei erst der Anfang, sagen die dortigen Behörden.

Ein Betrieb muss de facto stillgelegt sein, damit er Kurzarbeitsgelder erhält.
Autor: Marcus Caduff Volkswirtschaftsdirektor Graubünden

Ob alle Betriebe dann auch Geld erhalten, ist allerdings völlig unklar: Bei Schneemangel werden nämlich die ersten zehn Arbeitstage nicht entschädigt. Bei normaler Kurzarbeit sind es bloss die ersten drei Tage. Zudem gilt bei Schneemangel die Regel, dass der Umsatz gegenüber den Vorjahresmonaten um drei Viertel einbrechen muss.

Grüne Wiesen, weisse Schneebänder, im Vordergrund ein Sessellift.
Legende: Wildhaus/Toggenburg am 4. Januar 2023: Wo sich in der Neujahrswoche normalerweise wohl hunderte Wintersportlerinnen und -sportler tummeln würden, herrscht Schnee- und Gästemangel. Keystone/Gian Ehrenzeller

Das seien relativ hohe Hürden, sagt der Bündner Regierungsrat. «Ein Betrieb muss de facto also stillgelegt sein». Falls solche Situationen häufiger werden, müsse allenfalls darüber diskutiert werden, diese Hürden zu senken, so Caduff.

Kritik an hohen Kurzarbeitshürden

Ähnlich tönt es vom obersten Tourismus-Lobbyisten, Nicolo Paganini. Der Mitte-Nationalrat ist Präsident des Schweizer Tourismus-Verbandes: Dass zehn Arbeitstage nicht entschädigt würden bei Schneemangel, sei ein Problem. «Das sollte man einmal genau anschauen», verlangt er.

Auch der Walliser Volkswirtschaftsdirektor Christophe Darbellay möchte die Hürden senken – auf die sonst üblichen drei Tage Karenzfrist auch bei Schneemangel.

Der Schneemangel gehört zum unternehmerischen Risiko.
Autor: Hans Wicki Präsident Seilbahnen Schweiz, Ständerat FDP

Zurückhaltender ist – interessanterweise – die Bergbahn-Branche: Hans Wicki, Präsident des Verbandes Seilbahnen Schweiz und FDP-Ständerat, betont: «Der Schneemangel gehört zum unternehmerischen Risiko.» Deshalb sieht er jetzt keinen Anlass, die Hürden zu reduzieren.

Langfristig müssen sich viele Gebiete neu orientieren

Der Bündner Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff sieht sich in einer Zwickmühle. Die Hürden für die Kurzarbeit seien zu hoch, doch auch die Bergbahnen müssten umdenken und auf den Sommer setzen. «Bei tiefer gelegenen Skigebieten ist das Geld besser eingesetzt, wenn wir sie bei der Transformation unterstützen», sagt er.

Es geht um Arbeitsplätze in Unternehmen, denen man die Zeit geben muss, sich anzupassen.
Autor: Nicolo Paganini Präsident Schweizer Tourismus-Verband, MItte-Nationalrat

Dieses Dilemma sieht auch Tourismus-Verbandspräsident Paganini. Natürlich müssten tiefer gelegene Bergbahnen langfristig wegkommen vom Wintergeschäft, sagt er. Doch kurzfristig sei die Diskussion über die Kurzarbeitsentschädigung sicher gerechtfertigt. «Es geht um Arbeitsplätze in Unternehmen, denen man die Zeit geben muss, sich entsprechend anzupassen.»

In der Hand übrigens hätte es der Bundesrat. Er kann die Hürden bei der Kurzarbeit wegen Schneemangels in Eigenregie senken, ohne Parlamentsbeschluss. Momentan sei aber nichts dergleichen geplant, heisst es bei den Bundesbehörden.

Der Druck aber könnte steigen. Mit jeder grünen Winterwoche.

Echo der Zeit, 4.1.2023, 18:00 Uhr

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