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Bundesanwaltschaft verurteilt Ex-Banker
Aus Rendez-vous vom 16.06.2017. Bild: Keystone
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Strafbefehl für Ex-Banker Erste Verurteilung in Fifa-Untersuchung

  • Die Bundesanwaltschaft hat im Rahmen der Fifa-Untersuchung ein erstes Strafverfahren abgeschlossen.
  • Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Schweizer Bank wurde per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung sowie wegen Verstosses gegen die Meldepflicht gemäss Geldwäschereigesetz verurteilt.
  • 650'000 US-Dollar, die er laut Bundesanwaltschaft «verbrecherisch erlangt» hat, werden zu Handen des Schweizer Fiskus eingezogen.

25 Verfahren eingeleitet

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Im Zusammenhang mit dem «Fussball-Untersuchungskomplex» sind laut BA bisher 178 Verdachtsmeldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eingegangen. Sie führt insgesamt rund 25 Verfahren und analysiert rund 19 Terabyte Daten – alles sichergestellte Unterlagen.

Im so genannten «Fussball-Untersuchungskomplex» ermitteln die Bundesanwaltschaft (BA) und die US-Justizbehörden in zwei parallelen Verfahren. Der Strafbefehl sei Teil eines mit der zuständigen Behörde in den USA, koordinierten Verfahrensabschlusses, schreibt die BA.

56-jähriger Argentinier

Der Angeklagte, gemäss der im Internet veröffentlichten Mitteilung des US-Justizministeriums ein 56-jähriger Argentinier, der für Julius Bär arbeitete, legte in den USA ein Geständnis ab.

Demnach hat er mehr als 25 Millionen Dollar an Bestechungsgeldern weitergeleitet. Das Geld floss zwischen 2010 und 2015 von einer argentinischen Sport-Marketing-Firma an Fussball-Funktionäre. Unter den Empfängern war der damalige Präsident des argentinischen Fussballverbands.

Busse und Gewinn-Beschlagnahmung

Weil er in der Schweiz gegen Meldepflichten im Bereich Geldwäscherei verstossen und Konto-Unterlagen absichtlich falsch ausgefüllt, muss der Ex-Banker 8000 Franken Busse bezahlen, hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe von 30'000 Franken. Zudem zog die Bundesanwaltschaft den Gewinn des Ex-Bankers in der Höhe von 650'000 Dollar ein. Das eigentliche Verfahren wegen Bestechung läuft gegen den Mann allerdings in den USA.

Der Verurteilte Argentinier hatte zuletzt bei der Bank Julius Bär gearbeitet Laut Angaben der Bank hat sie dem Mann vor zwei Jahren gekündigt. Ausserdem habe eine interne Untersuchung ergeben, dass der Mann keine Mitwisser in der Bank gehabt habe.

25 weitere Fifa-Verfahren sind im Gang

Das erste Schweizer Urteil im Fussball-Korruptions-Skandal ist für die Bundesanwaltschaft erst ein Zwischenschritt. Immer noch sind 25 Verfahren am Laufen. Darunter ist auch jenes gegen den früheren Fifa-Präsidenten Josef Blatter. Dazu sagt BA-Sprecher André Marti: «Der Fokus liegt klar auf den klingenden Namen.» Darunter seien Blatter oder die deutsche Fussballlegende Franz Beckenbauer. Man werde die Untersuchungen weiter vorantreiben.

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