Die EU führt per 2. Februar dauerhaft Sonderabgaben auf Stahlprodukte ein. Damit sollen europäische Hersteller vor schwerwiegenden Marktverzerrungen durch die von Präsident Donald Trump eingeführten US-Zölle geschützt werden.
Konkret: Weil China seinen Billigstahl nicht mehr in die USA liefern kann, strömt dieser jetzt nach Europa. Das soll mit den Zöllen verhindert werden. Die neuen EU-Zollregelungen sollen vorerst bis Juli 2021 gelten.
Schweiz erhält eigenes Kontingent
Für Stahleinfuhren aus der Schweiz sieht Brüssel keine Ausnahmen bei den EU-Zollkontingenten vor. Allerdings kann der Hauptteil der Schweizer Stahlexporte von länderspezifischen Zollkontingenten profitieren – anstatt bloss von Globalkontingenten, wie das seit letztem Sommer mit dem provisorischen Zollregime der Fall war.
Demnach erhalten die Schweizer Stahlproduzenten ein Jahreskontingent, das fünf Prozent über den durchschnittlichen Exporten der Jahre von 2015 bis 2017 liegt. Diese Kontingentsmenge bleibt zollfrei. Die Kontingente sollen ab Juli 2019 jährlich um zusätzliche fünf Prozent erhöht werden. Wird das Kontingent überschritten, werden 25 Prozent Zoll fällig.
Schweiz völlig abhängig von der EU
An einem Mediengespräch in Bern diskutierte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit Branchenvertretern die Auswirkungen des neuen EU-Schutzregimes auf die Schweiz. In der Tat ist der Austausch zwischen den Stahlindustrien in der Schweiz und der EU hoch: 98 Prozent der Schweizer Stahleinfuhren stammen aus der EU, 95 Prozent der Schweizer Exporte gehen dorthin.
Die länderspezifischen Kontingente für die Schweiz gelten für den Hauptteil der Schweizer Stahlexporte in die EU – mit Ausnahme der Produktegruppe 1 (warmgewalzte Bleche und Streifen).
Länderspezifische Kontingente kommen der Schweizer Stahlindustrie insofern entgegen, als sie im Gegensatz zu Globalkontingenten verhindern, dass die Zollkontingente durch stark angestiegene Stahleinfuhren in die EU aus anderen Drittstaaten frühzeitig ausgeschöpft werden. Wichtige Schweizer Stahlfirmen mussten ihre Lieferungen in die EU im Dezember 2018 aus diesem Grund einstellen.
Trotzdem Erschwernisse beim Export
Weil viele Schweizer Unternehmen ihre Produkte kurzfristig («just in time») in die EU liefern, beeinträchtigen die neuen EU-Schutzmassnahmen laut dem Seco jedoch den freien Warenfluss zwischen der EU und der Schweiz. Dies schade der Schweizer Stahlindustrie.
Auch wenn unter dem neuen Schutzregime keine Ausnahme für die Schweiz vorgesehen sei, werde sich die Schweiz weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die EU die Schutzmassnahmen so umsetzt, dass der gegenseitige Stahlhandel möglichst nicht eingeschränkt wird, so das Seco weiter. Zudem seien die Verpflichtungen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 «vollumfänglich einzuhalten».