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Fall Lescaudron Credit Suisse verliert Beschwerdeverfahren

Ein Finma-Bericht zeigt auf, wie ein Vermögensverwalter während Jahren über 150 Millionen Dollar veruntreut hatte.

Die Genfer Beschwerdekammer lässt einen unter Verschluss gehaltenen Bericht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma in einer Strafuntersuchung gegen die Credit Suisse zu. Der Bericht zeigt detailliert auf, wie der ehemalige Vermögensverwalter Patrice Lescaudron während Jahren Gelder von über 150 Millionen Dollar veruntreut und gestohlen hat.

Die Genfer Staatsanwaltschaft untersucht derzeit, ob und inwieweit die Grossbank für die strafbaren Handlungen von Lescaudron überhaupt verantwortlich gemacht werden kann.

Die Grossbank argumentierte, der Finma-Bericht habe rein administrativen Charakter und beinhalte schützenswerte Geschäftsgeheimnisse.

Das Gericht gewichtete in seinem Urteil vom 11. Juni 2021 die Interessen der Geschädigten nach Wahrheitsfindung höher, gab aber der Grossbank insofern recht, als Namen und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden müssen.

Die Credit Suisse schreibt SRF News: «Wir begrüssen den Entscheid der Genfer Beschwerdekammer in Strafsachen, die unseren Antrag gutgeheissen hat.»

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