Jahrelang hatte die UBS reichen Amerikanern geholfen, ihr Vermögen vor dem Fiskus zu verstecken. Die US-Steuerbehörden wollten diesem Tun einen Riegel schieben. 2008 verlangten sie deshalb von der Schweiz per Amtshilfegesuch 20'000 Kundendaten mutmasslicher Steuersünder. Die USA drohten sogar mit einer Strafklage gegen die UBS. Das gefährdete das Überleben der Bank.
Damals noch von einmaliger Ausnahme überzeugt
Quasi per Notrecht verfügte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma deshalb, die UBS müsse umgehend 250 Kundendossiers vermuteter US-Steuerbetrüger an Washington übermitteln. Betroffene Amerikaner konnten keine Rekurse einlegen.
Bundesrat und Finanzminister Rudolf Merz verteidigte damals dieses Vorgehen: «Das Bankgeheimnis bleibt bestehen. Das Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre, aber das Bankgeheimnis schützt nicht den Steuerbetrug.» Und Eugen Haltiner, damals oberster Bankenaufseher, sprach von einer einmaligen Aktion.
Er war überzeugt, die UBS werde keine weiteren Kundendaten in die USA schicken müssen. «Das will ich heute ausschliessen, tatsächlich.» Er sollte sich täuschen.
4500 weitere Dossiers in die USA geschickt
Der Druck aus den USA wurde nicht kleiner, sondern grösser. Washington verlangte erneut Kundendaten. Nach einem aufreibenden Hin und Her verpflichtete sich die Schweiz schliesslich, bei fast 4500 weiteren UBS-Kunden Amtshilfe wegen Steuerdelikten zu leisten. Damit war die UBS aus dem Schneider.
Schweizer Bankgeheimnis existiert nicht mehr
Heute, fünf Jahre später, plagt dafür der Steuerstreit mit den USA alle anderen Schweizer Banken. Gegenüber den US-Steuerbehörden ist das Bankgeheimnis längst ausgehebelt. Die Schweizer Banken haben sich vertraglich verpflichtet, entsprechende Bankdaten quasi automatisch zu liefern. Auch auf internationaler Ebene geht der Trend klar in Richtung des automatischen Informationsaustauschs.
Bereits im Herbst wollen die G-20-Länder einen neuen globalen Standard besiegeln. Inzwischen haben sich die Schweizer Politik wie auch die Banken damit abgefunden, dass das Bankgeheimnis in seiner ursprünglichen Form nicht mehr existiert.