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Fussball: Spielervermittler wehren sich gegen Fifa-Recht
Aus Echo der Zeit vom 23.06.2023. Bild: Keystone/ GAETAN BALLY
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Fussball-Transfermarkt Streit zwischen Fifa und Spielervermittlern

Die Fifa hat Anfang Jahr ein neues Reglement erlassen, mit dem sie die Spielervermittler künftig Fifa-Recht unterstellen will. Unter anderem sollen ab Oktober auch ihre Provisionen begrenzt werden. Die Vermittler haben dagegen Klagen eingereicht. SRF-Wirtschaftsredaktorin Denise Joder-Schmutz ordnet die Situation ein.

Denise Joder-Schmutz

Wirtschaftsredaktorin, SRF

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Denise Joder-Schmutz ist seit 2013 bei der Wirtschaftsredaktion von Radio SRF. Davor hat sie mit einem Master in European Business an der Universität Freiburg abgeschlossen und bei verschiedenen Schweizer Unternehmen gearbeitet.

Wieso will die Fifa die Provisionen für Spielervermittler begrenzen?

Laut der Fifa sollen keine falschen Anreize bestehen, dass ein Spieler so oft wie möglich zwischen Clubs transferiert wird, nur damit sein Spielerberater Geld verdient. Heute bezahlten die Clubs für den Transfer eines Spielers oft eine Pauschalprovision an den Spielervermittler. Um weitere Pauschalvergütungen zu erhalten, besteht laut Fifa deshalb für die Spielervermittler der Anreiz, einen Spieler so schnell wie möglich zum nächsten Club zu transferieren.

Der Verband der Schweizer Spielervermittler widerspricht dem allerdings: Solche Pauschalprovisionen seien die Ausnahme und schon heute seien ihre Provisionen in der Regel an die Löhne der vermittelten Spieler gekoppelt. Ein Anreiz, Spieler oder Spielerinnen möglichst oft zu vermitteln, bestehe deshalb nicht.

Wie möchte die Fifa die Provisionen begrenzen?

Die Provisionen sollen künftig an den Lohn der Spielerinnen und Spieler gekoppelt werden. So soll das Transfersystem laut der Fifa transparenter werden. Bisher war die Höhe der Provision jeweils Verhandlungssache zwischen dem Fussballclub, der einen Spieler kauft, und dem Spielervermittler. Konkret soll dieser in Zukunft nur noch drei Prozent vom Lohn der vermittelten Fussballerin oder des vermittelten Fussballers erhalten. Bei Löhnen unter 200'000 Dollar sind es fünf Prozent.

Was sagen die Spielervermittler dazu?

Dass die Fifa die Provisionen aller Spielervermittler deckeln will, sei verheerend und könnte die Existenz vieler Agenten gefährden, heisst es. Heute habe ein durchschnittlicher Spieleragent in der Schweiz Bruttoeinnahmen von rund 150'000 Franken pro Jahr, schätzt Christoph Graf, Präsident der Schweizer Spielervermittler. Davon müssten sie allerdings alle Ausgaben, etwa die Büromiete oder Reisen, bezahlen. Künftig würden sich ihre Bruttoeinnahmen auf ein Drittel reduzieren, sagt Graf.

Fifa-Logo
Legende: Die Spielervermittler haben Klage bei der Wettbewerbskommission Weko gegen die Fifa eingereicht. Keystone/Steffen Schmidt

Was ist die Grundlage der Klage bei der Wettbewerbskommission?

Mit dem Fifa-Reglement sehen die Spielervermittler das Kartellrecht verletzt, weil die Fifa Preise diktieren wolle. Die Fifa als Monopolist greife in einen funktionieren Markt ein, heisst es. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen europäischen Ländern haben die Spielervermittler Klagen eingereicht. Zum Teil mit Erfolg: In Deutschland hat ein Gericht das neue Fifa-Reglement bereits vorsorglich ausser Kraft gesetzt – mit der Begründung, es handle sich hier um ein Kartell, das aufgrund seiner schieren Grösse Preise diktieren könne.

Was sagt die Fifa zu diesem Vorwurf?

In ihren Augen reguliert sie mit dem neuen Reglement keinen Markt, sondern lediglich das Transfersystem im Fussball. Das sei sogar ihre Pflicht, sagt die Fifa. Die Sichtweisen der Spielervermittler und der Fifa sind also grundlegend anders.

Wie geht es nun weiter?

Im Zentrum steht die Frage, ob die Fifa das Wettbewerbsrecht verletzt. Das müssen Gerichte entscheiden. In der EU befasst sich unter anderem der Europäische Gerichtshof mit dem Fall. In der Schweiz will sich die Wettbewerbskommission noch vor dem Herbst äussern. Zuerst wird sie klären, ob sie überhaupt zuständig ist oder ob sich ein Gericht damit befassen muss.

Echo der Zeit, 23.06.2023, 18 Uhr ; 

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