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Heikle Bankgeschäfte Geld aus Russland: Finma greift bei mehreren Privatbanken durch

Oft unterschätzen Banken mit heiklen Kundenbeziehungen Geldwäschereirisiken und manövrieren sich in rufschädigende Situationen oder verletzen gar finanzmarktrechtliche Bestimmungen.

Die Schweiz und ihre Banken. Immer wieder geraten sie auch unrühmlich in die Schlagzeilen.

Der neueste Fall betrifft die Privatbank Julius Bär. Die Tochter des russischen Aussenministers Sergei Lawrow, Ekaterina Sergeevna Vinokurova, sei Kundin der Privatbank gewesen, wie das Nachrichtenportal Tippinpoint als Erstes berichtete.

Julius Bär Gebäude bei Sonnenuntergang.
Legende: Gleich mit mehreren Vorfällen belastet die Schweizer Privatbank Julius Bär nach Ansicht des emeritierten Strafrechtsprofessors Mark Pieth den Ruf des Finanzplatzes. Reuters/Denis Balibouse

Die Kundenbeziehung sei jedoch wieder aufgelöst worden, bevor Vinokurova wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine auf die Sanktionsliste kam.

Auch wenn die Kundenbeziehung nicht illegal war, wird der Ruf der Bank und des gesamten Schweizer Finanzplatzes beschädigt.
Autor: Mark Pieth Emeritierter Strafrechtsprofessor, Universität Basel

Illegal sei die Kundenbeziehung laut Mark Pieth, emeritierter Strafrechtsprofessor der Universität Basel, nicht gewesen. Dennoch sei es von der Bank «enorm ungeschickt» gewesen, das Geld der Tochter einer politisch exponierten Person eines Unrechtsstaats anzunehmen. «Dadurch wird der Ruf der Bank und des gesamten Schweizer Finanzplatzes beschädigt», so Pieth.

Nicht nur Julius Bär in den Schlagzeilen

Auch eine Vier-Millionen-Franken-Busse, die Julius Bär gemäss der «Financial Times» letzten November bezahlen musste, hat nicht zur guten Reputation beigetragen. Die Busse wurde wegen Versäumnissen bei der Geldwäschereibekämpfung und der Einhaltung von Vorschriften bei Hochrisikokunden im Zeitraum zwischen 2009 und 2019 ausgesprochen.

Ein Blick zurück zeigt aber: Nicht nur Julius Bär fiel in letzter Zeit damit auf, regulatorische Vorgaben missachtet zu haben. So machte etwa die Genfer Privatbank Mirabaud wegen unzureichender Risikoprüfung eines US-amerikanischen Kunden im vergangenen Herbst Schlagzeilen.

Die Finma wurde mehrfach aktiv

Der mittlerweile verstorbene US-Kunde Robert Brockman versteckte mithilfe der Privatbank zwei Milliarden US-Dollar vor dem amerikanischen Fiskus. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma stellte fest, dass Mirabaud die Pflichten gegen Geldwäschereibekämpfung verletzt und gegen das Finanzmarktrecht verstossen hatte.

Finma – die Schweizer Finanzmarktaufsicht

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ist die unabhängige Aufsichtsbehörde über den Schweizer Finanzmarkt. Sie überwacht Banken, Versicherungen, Börsen, Vermögensverwalter und weitere Finanzinstitute. Hauptziele sind der Schutz von Gläubigern, Anlegern und Versicherten sowie die Sicherstellung der Stabilität und Integrität des Finanzsystems. 

Gegründet am 1. Januar 2009 ist die Finma institutionell, funktionell und finanziell unabhängig. Sie finanziert sich nicht über Steuergelder, sondern über Aufsichtsabgaben und Gebühren. Ihre Aufgaben umfassen die Bewilligung, Überwachung und Durchsetzung des Finanzmarktrechts sowie die Bekämpfung von Geldwäscherei.

(Quelle: finma.ch)

Im Visier der Finma stehe laut «Le Monde» und «Tagesanzeiger» auch die Genfer Privatbank Reyl. Dies, weil risikoreiche Personen, wie etwa Leonid Reiman, der ehemalige russische Minister und Berater von Wladimir Putin, zur Kundschaft der Bank gezählt hätten.

Den Berichten zufolge habe die Geschäftsbeziehung mit Reiman von 2015 bis Ende 2023 gedauert. Auf fünf Konten, die mit ihm in Verbindung gestanden hätten, seien 81 Millionen Schweizer Franken gefunden worden. Er soll sich an russischen Staatsvermögen bereichert haben und unter Geldwäschereiverdacht stehen. Die Bank Reyl liess eine Anfrage von SRF unbeantwortet.

Nichts ist perfekt. Auch die Bankenwelt nicht.
Autor: Peter V. Kunz Professor für Wirtschaftsrecht, Universität Bern

In den vergangenen zehn Jahren habe es haarsträubende Fälle gegeben, bei denen Banken ihre Sorgfaltspflicht nicht genügend wahrgenommen hätten, sagt Wirtschaftsrechts­professor Peter V. Kunz. Er betont aber, dass gesetzliche Verschärfungen in den letzten Jahren stark zur Verbesserung der Situation beigetragen hätten. Die Banken hätten aus ihren Fehlern gelernt. «Aber man muss sich schon bewusst sein: Es wird immer Fehler geben bei den Banken. Nichts ist perfekt. Auch die Bankenwelt nicht.»

Die Schweizerische Bankiervereinigung betont in einer Stellungnahme auf Anfrage von SRF, dass sich Schweizer Banken strikt an alle geltenden Gesetze und Massnahmen halten, einschliesslich der Sanktionen von schweizerischen, internationalen und supranationalen Gremien.

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SRF 4 News, 13.6.2025, 18 Uhr;from/flal;brus

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