«Wir können in Zukunft Preiserhöhungen nicht ausschliessen», sagt Swisscom-CEO Christoph Aeschlimann im Interview mit SRF. Bereits vor zwei Tagen hat Konkurrentin Sunrise bekannt gegeben, dass sie die Preise für ihre Mobilabonnements ab Juli um vier Prozent erhöhen werde. Betroffen sind auch die Marken Sunrise, Yallo, Lebara und UPC.
Das Sunrise argumentiert mit der Inflation. Ähnlich klingt es bei Christoph Aeschlimann: «Auch die Swisscom ist natürlich mit der gleichen Teuerung konfrontiert. Auch wir haben höhere Lohnkosten und höhere Energiekosten.» Das Unternehmen hat heute Donnerstag Quartalszahlen präsentiert, die einen leichten Umsatzrückgang zeigen.
Überrascht über Ankündigung von Sunrise
Dennoch zeigte sich der Swisscom-Chef an einer Analystenkonferenz überrascht über den Schritt des grössten Konkurrenten: «Wir haben das nicht zu diesem Zeitpunkt erwartet.»
Man werde in den nächsten Wochen und Monaten sehen, wie die Reaktion der Marktteilnehmer ausfalle. «Nach über 20 Jahren Preisreduktionen müssen wir schauen, ob das eine Trendwende ist oder ein einmaliges Ereignis. Das wird sich in den nächsten Monaten zeigen», sagt der Swisscom-Chef.
Kein Sonderkündigungsrecht mehr
Um die Erhöhungen durchführen zu können, haben sich die Mobilfunkanbieter den Weg erleichtert. Bislang galt: Wenn der Abopreis während der Laufzeit erhöht wird, hat man als Kundin oder Kunde ein Sonderkündigungsrecht und kann vorzeitig aus dem Vertrag zurücktreten.
Letzten Monat haben alle drei grossen Schweizer Telekomanbieter – Swisscom, Sunrise und Salt – angekündigt, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen ab Anfang Juli zu ändern. Damit fällt neu das Sonderkündigungsrecht weg, wenn die Preise der Inflation angepasst werden.
Das müssen wir angehen in der Schweiz.
Konsumentenschützerin Sara Stalder kritisiert, mit den neuen AGBs würden die Rechte der Konsumentinnen beschränkt: «Wir sind der Meinung, dass man trotzdem ein Kündigungsrecht hat. Aber wenn man wechselt, kommt man zu einem Anbieter, der genau die gleichen Regeln hat. Man ist hilflos, und das müssen wir angehen in der Schweiz.»
Wer die neuen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchte, kann noch vor Inkrafttreten am 1. Juli kündigen. Doch einen Anbieter ohne die neuen Bedingungen zu finden, dürfte schwierig werden.