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Erhöht auch Swisscom die Preise?
Aus Tagesschau vom 04.05.2023.
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Inflation als Begründung Erhöht auch Swisscom die Handyabo-Preise?

Sunrise hat bereits Preiserhöhungen angekündigt. Weitere könnten folgen, denn die Anbieter haben ihre AGBs geändert.

«Wir können in Zukunft Preiserhöhungen nicht ausschliessen», sagt Swisscom-CEO Christoph Aeschlimann im Interview mit SRF. Bereits vor zwei Tagen hat Konkurrentin Sunrise bekannt gegeben, dass sie die Preise für ihre Mobilabonnements ab Juli um vier Prozent erhöhen werde. Betroffen sind auch die Marken Sunrise, Yallo, Lebara und UPC.

Das Sunrise argumentiert mit der Inflation. Ähnlich klingt es bei Christoph Aeschlimann: «Auch die Swisscom ist natürlich mit der gleichen Teuerung konfrontiert. Auch wir haben höhere Lohnkosten und höhere Energiekosten.» Das Unternehmen hat heute Donnerstag Quartalszahlen präsentiert, die einen leichten Umsatzrückgang zeigen.

Überrascht über Ankündigung von Sunrise

Dennoch zeigte sich der Swisscom-Chef an einer Analystenkonferenz überrascht über den Schritt des grössten Konkurrenten: «Wir haben das nicht zu diesem Zeitpunkt erwartet.»

Swisscom-Logo.
Legende: Keystone/Ennio Leanza

Man werde in den nächsten Wochen und Monaten sehen, wie die Reaktion der Marktteilnehmer ausfalle. «Nach über 20 Jahren Preisreduktionen müssen wir schauen, ob das eine Trendwende ist oder ein einmaliges Ereignis. Das wird sich in den nächsten Monaten zeigen», sagt der Swisscom-Chef.

Kein Sonderkündigungsrecht mehr

Um die Erhöhungen durchführen zu können, haben sich die Mobilfunkanbieter den Weg erleichtert. Bislang galt: Wenn der Abopreis während der Laufzeit erhöht wird, hat man als Kundin oder Kunde ein Sonderkündigungsrecht und kann vorzeitig aus dem Vertrag zurücktreten.

Zwei Monate Kündigungszeit

Box aufklappen Box zuklappen

Swisscom weist darauf hin, dass die meisten ihrer Kundschaft nur zwei Monate Kündigungsfrist hätten. Die Änderung sei aber nur für die Minderheit der Kundinnen und Kunden relevant, die Sonderangebote mit einer langen Mindestlaufzeit von beispielsweise einem oder zwei Jahren abgeschlossen hätten, erklärt Swisscom-Sprecher Sepp Huber.

Letzten Monat haben alle drei grossen Schweizer Telekomanbieter – Swisscom, Sunrise und Salt – angekündigt, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen ab Anfang Juli zu ändern. Damit fällt neu das Sonderkündigungsrecht weg, wenn die Preise der Inflation angepasst werden.

Das müssen wir angehen in der Schweiz.
Autor: Sara Stalder Geschäftsführerin Konsumentenschutz

Konsumentenschützerin Sara Stalder kritisiert, mit den neuen AGBs würden die Rechte der Konsumentinnen beschränkt: «Wir sind der Meinung, dass man trotzdem ein Kündigungsrecht hat. Aber wenn man wechselt, kommt man zu einem Anbieter, der genau die gleichen Regeln hat. Man ist hilflos, und das müssen wir angehen in der Schweiz.»

Wer die neuen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchte, kann noch vor Inkrafttreten am 1. Juli kündigen. Doch einen Anbieter ohne die neuen Bedingungen zu finden, dürfte schwierig werden.

Tagesschau am Mittag, 04.05.2023, 12:45 Uhr

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