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Druck auf Apple in USA: So ist die Kartellklage geplant
Aus SRF 4 News vom 02.04.2024. Bild: Imago/Sopa Images/Jimin Kim
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Kartellklage gegen Apple Hat Apple ein Smartphone-Monopol bei Top-Produkten?

US-Wettbewerbshüter wollen Apple offenbar nur im höchsten Preis- und Qualitätssegment zügeln. Das erstaunt die Fachwelt.

Es sei der erste Versuch in den USA, das «Ökosystem» von Apple bestehend aus Hardware, Software und anderen Produkten insgesamt zu durchbrechen, erklärt Patrick Krauskopf, Professor an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Entsprechend sei die Klage sehr bedeutsam.  

Ziel der Justiz: Das geschlossene System so öffnen, dass sich Drittanbieter mit eigenen Softwareleistungen und eigenen Produkten anbinden können. Vor diesem Hintergrund komme einiges auf Apple zu, wobei über den Ausgang des Verfahrens vorerst nur spekuliert werden könne, so Krauskopf.

Umsatz und High-End-Markt als Kriterien

Erstaunliche Wege gehe die US-Justiz bei der Frage, auf welchem Markt möglicherweise eine Monopolstellung von Apple vorliege, stellt der frühere Vizedirektor der Wettbewerbskommission Weko fest: So blicke die Behörde zum einen nicht wie gewöhnlich auf die Anzahl verkaufter Smartphones, sondern stelle allein auf die Umsätze als Gradmesser für die Marktmacht des Unternehmens ab. Dieses Vorgehen sei gerade für die Schweiz relativ neu.

Merrick Garland
Legende: Generalstaatsanwalt Merrick Garland stellte am 21. März 2024 in Washington die kartellrechtliche Klage gegen Apple vor. Keystone/AP Photo/Jose Luis Magana

Aussergewöhnlich sei aber vor allem, dass das US-Justizdepartement die möglichen Verstösse von Apple nicht im umfassenden Smartphone-Markt zu prüfen versuche , sondern im High-End-Markt. Die Produkte der obersten Preis- und Qualitätsstufe würden also quasi als eigenständiger Markt betrachtet, der definiert werden müsse.

Laut Krauskopf wird sich nun zeigen, ob die Gerichte den beiden Parametern folgen: «Wenn dieser Markt so Bestand hat, könnte Apple dem Risiko ausgesetzt sein, als Monopolist qualifiziert zu werden. Erst dann greift Vorwurf, sich kartellrechtswidrig verhalten zu haben.»

SRF 4 News, 02.04.2024, 06:26 Uhr;

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