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Klage gegen UBS Wie viel Wert hatte die Credit Suisse im März 2023?

Am Zürcher Handelsgericht klagen über 5000 ehemalige CS-Aktionäre gegen die UBS. Sie behaupten, die Bank habe für die Credit Suisse zu wenig bezahlt. Die UBS musste den Behörden nun vertrauliche Dokumente zur Verfügung stellen, damit sie den Wert der CS bei der Übernahme neu ermitteln können.

Zum Übernahmezeitpunkt am 19. März 2023 bezahlte die UBS insgesamt drei Milliarden Franken für die schwer angeschlagene Credit Suisse (CS). Das sind 76 Rappen pro CS-Aktie.

Viele CS-Aktionäre fühlten sich über den Tisch gezogen, sodass sie eine Art Sammelklage beim Zürcher Handelsgericht einreichten. Der schweizerische Anlegerschutzverein vertritt über 2000 dieser ehemaligen CS-Aktionäre. Hinzu kommen weitere 3000, die von einem auf juristische Fragen spezialisierten Unternehmen aus der Romandie vertreten werden.

Arik Röschke vom Anlegerschutzverein sagt: «Wir haben ein recht breites Spektrum von Aktionären: Von solchen, die wenige Hundert Aktien gehalten haben, bis hin zu grossen Pensionskassen mit sehr vielen Aktien, hinter denen wiederum natürlich einzelne Pensionäre stehen, deren Vermögen dort verwaltet wurde.»

Sie alle hoffen nun, dass das Gericht zum Schluss kommt, dass der bezahlte Preis zu tief angesetzt war. Sie konnten auch bereits einen «Zwischenerfolg feiern», wie Röschke sagt.

«Keine objektive Bewertung der CS»

Im Juni entschied das Handelsgericht, zwei unabhängige Gutachter zu beauftragen. Die Experten sollen den sogenannten Fortführungswert ermitteln. Dieser gibt an, wie viel ein Unternehmen im laufenden Betrieb wert ist und nicht im Fall einer Liquidierung. Da die CS nicht liquidiert, sondern in die UBS integriert wurde, könnte dieser Wert also höher liegen als der bezahlte Preis.

Röschke spricht von einem willkürlich festgelegten Preis: «Der Kern ist, dass wir zum 19. März 2023 keine objektive Bewertung hatten und somit nicht sagen können, wo der tatsächliche faire Wert gelegen hat.»

Man habe deshalb selbst ein Gutachten erstellt, das auf öffentlichen Informationen beruhe: «Wir kommen da je nach Bewertungsmethode auf Werte zwischen 2.30 Franken und 9.17 Franken pro Aktie. Innerhalb dieser Bandbreite sollte sich auch der Wert der CS zum Übernahmezeitpunkt bewegen.»

Experten sind gefragt

Also rund drei- bis zwölfmal höher als die von der UBS bezahlten 76 Rappen pro Aktie. Den aus Sicht der Kläger korrekten Wert ermitteln müssen nun die Experten. Doch dafür braucht es mehr Daten. Aus diesem Grund muss die UBS auf Geheiss des Handelsgerichts bis heute vertrauliche Dokumente herausrücken.

Dabei handelt es sich um Bewertungen der ehemaligen CS, welche die UBS und die CS selbst noch vor dem Kollaps in Auftrag gegeben hatten. Gegen die Herausgabe hatte sich die UBS jedoch stets gewehrt, mit dem Argument, dass die Bank bei der Übernahme wertlos gewesen sei.

Person mit Regenschirm vor Credit Suisse Schild.
Legende: Bis heute musste die UBS den Behörden vertrauliche Dokumente zur Verfügung stellen, damit Experten den Wert der CS bei der Übernahme neu ermitteln können. Ob dies geschah, ist unklar. Keystone / MICHAEL BUHOLZER

Die UBS hält sich bedeckt, ob sie die entsprechenden Unterlagen beim Handelsgericht eingereicht hat. Man wolle ein laufendes Verfahren nicht kommentieren, teilte die Bank schriftlich mit. Weigert sich die UBS, die Dokumente zur Verfügung zu stellen, könnte dies der Bank zum Nachteil gereichen, sagen Rechtsexperten.

Denn das Gericht könnte zum Schluss kommen, dass der Inhalt dieser Dokumente die Argumentation der CS-Aktionäre stütze. Unabhängig davon, welche Dokumente die UBS liefert und ob überhaupt, werden die Gutachter in den nächsten Wochen ihre Arbeit aufnehmen und wohl selbst bei der UBS vorstellig werden auf der Suche nach dem aus Sicht der Aktionäre korrekten Wert der einstigen Credit Suisse.

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Rendez-vous, 14.7.2025, 12:30 Uhr; flal; sten

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