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Konsumentenpreise steigen Inflation im September wieder leicht höher: Was das bedeutet

Die Preise haben im Jahresvergleich um 1.7 Prozent zugelegt. Damit ist die Geldentwertung wieder leicht höher als im Vormonat.

Wie steht es um die Inflation? Die Jahresteuerung in der Schweiz betrug im September 1.7 Prozent. Damit hat sie erstmals seit gut einem halben Jahr wieder leicht angezogen, wie die Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen. Im August hatte die Inflation gegenüber dem Vorjahresmonat noch 1.6 Prozent betragen. Seit März war sie kontinuierlich von 3.4 Prozent auf die 1.6 Prozent im August gesunken. Damit bewegt sich die Jahresteuerung weiterhin im Bereich von null bis zwei Prozent, den die Schweizerische Nationalbank (SNB) anstrebt.

Was wurde teurer? Relativ hoch ist die Inflation weiterhin bei Inlandgütern. Diese kosteten im September noch immer 2.1 Prozent mehr als vor einem Jahr, während Importgüter lediglich 0.5 Prozent teurer waren. Unter den Hauptgruppen waren vor allem «Nahrungsmittel und alkoholische Getränke» (+3.8 Prozent) oder «Wohnen und Energie» (+3.2 Prozent) deutlich teurer als vor Jahresfrist. Demgegenüber waren etwa die Bereiche «Nachrichtenübermittlung» (-2.6 Prozent) oder «Verkehr» (-1.5 Prozent) klar günstiger als im September 2022.

Wie wird die Teuerung gemessen? Das Bundesamt für Statistik ermittelt jeden Monat die Preise von rund 100'000 Produkten und Dienstleistungen – und schaut, wie sie sich verändert haben. Zum sogenannten Warenkorb gehören etwa Lebensmittel, Wohnungsmieten, Kosten für Auto und öffentlichen Verkehr, Energiepreise, Eintrittspreise für Kinos oder die Preise fürs Essen im Restaurant. Ebenfalls dazu gehören die Kosten für Arztbesuche oder Physiotherapie.

Warum wird die Krankenkassenprämie nicht berücksichtigt? Ein grosser Ausgabeposten für jeden Haushalt wird beim Warenkorb für die Ermittlung der Teuerung nicht berücksichtigt: die Krankenkassenprämien. Ein Grund dafür liegt darin, dass die Gesundheitsausgaben sonst doppelt gezählt würden. Denn die Arztrechnung wird ja von der Patientin selber bezahlt und danach von der Krankenkasse rückvergütet (minus zehn Prozent Selbstbehalt und abhängig von der gewählten Franchise). Diese Rückerstattung wird durch die Krankenkassenprämie vom Patienten erkauft. Wären also Arztrechnung und Prämie im Warenkorb drin, würde die Konsultation doppelt gezählt.

Mengenausweitung ist nicht gleich Teuerung

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Es gibt einen weiteren Grund, warum die Krankenkassenprämien nicht beim Warenkorb zur Ermittlung der Inflation mitberücksichtigt werden: Die Prämien können auch deshalb steigen, weil die Leute vermehrt zum Arzt gehen – und nicht, weil der Arzt seine Preise erhöht hat. Und weil der Warenkorb der Konsumentenpreise den Preis des «Dings an sich» misst – und nicht die Menge, die konsumiert wird –, werden die Krankenkassenprämien bei der Teuerungsberechnung nicht berücksichtigt. Diese Praxis wird seit Längerem kritisiert. Deshalb hat das BFS 2001 einen sogenannten Krankenversicherungs-Prämien-Index eingeführt. Dieser ist seit 1999 für die obligatorische Krankenversicherung um 125 Prozent gestiegen.

Wie geht es weiter mit der Teuerung? Der tendenzielle Anstieg der Inflation dürfte über die nächsten Monate weitergehen. So werden im Oktober etwa die höheren Mieten oder Anfang 2024 dann die erneut höheren Strompreise bei der Teuerung durchschlagen. Die Expertinnen und Experten erwarten deshalb, dass die Jahresteuerung per Ende 2023 bei knapp über zwei Prozent liegen wird. Davon gehen auch die Ökonominnen und Ökonomen des Bundes beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) aus.

SRF 4 News aktuell, 3.10.2023, 10:35 Uhr ; 

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