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Menschenhandel im Privaten Hinter verschlossener Tür: Zwangsarbeit als Nanny

Ihre Arbeit kennt kaum Regeln. Hausangestellte sind ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern weitgehend ausgeliefert.

Sie kümmern sich um den Haushalt, unterstützen ältere Menschen und betreuen kleine Kinder: Über 22'000 Hausangestellte arbeiten in der Schweiz in privaten Haushalten und es werden immer mehr. Einige von ihnen arbeiten unter prekärsten Bedingungen.

Letztes Jahr hat die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ zwölf neue Opfer von Menschenhandel in Privathaushalten betreut. Besonders gefährdet sind Hausangestellte aus Drittstaaten. Weil sie nicht aus dem EU-/EFTA-Raum kommen, haben sie praktisch keine Chance, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Sie sind in der Regel illegal in der Schweiz, und entsprechend schwierig wäre es für sie, eine andere Stelle zu finden. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können damit Druck auf sie ausüben.

Es gibt Ausnahmen für spezialisierte Hausangestellte

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Es gibt auch für Hausangestellte aus Drittstaaten eine Möglichkeit, legal als Arbeitskraft in die Schweiz zu reisen: dann nämlich, wenn ihnen besondere berufliche Kenntnisse attestiert werden. Diese bestehen, wenn sie entweder schon seit mindestens zwei Jahren in der Familie gearbeitet haben oder schon mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einem EU-/EFTA-Staat vorweisen können. Dabei wird auch überprüft, ob sich die Arbeitgeber überhaupt eine Hausangestellte leisten können.

In den letzten fünf Jahren hat das Staatssekretariat für Migration SEM folgende Bewilligungen an Hausangestellte aus Drittstaaten erteilt:

  • 2018: 34 Bewilligungen. 21 entfallen auf ZH. 4 auf das TI, die weiteren auf BE, BS, LU, VD, VS und ZG.
  • 2019: 34 Bewilligungen. 16 ZH, 4 VD, 3 ZG. Der Rest entfällt auf AG, BE, BL, BS, GE, GR und NE.
  • 2020: 29 Bewilligungen. 15 ZH. Rest: AG, BE, BS, LU, NE, SG, TI, VD, VS und ZG.
  • 2021: 27 Bewilligungen: 9 ZH, 5 TI. Rest: AG, BE, BS, GR, LU, NE, OW, SZ, VS, VD und ZG.
  • 2022: 39 Bewilligungen: 25 ZH, 4 TI, 3 AG. Rest: BL, NE, SZ, TG und ZG.

Zur Überprüfung schreibt das SEM: «Nach dem Erhalt einer Bewilligung zur Erwerbstätigkeit, also nachdem die Kurzaufenthaltsbewilligung umgewandelt worden ist, erfolgt keine systematische Prüfung oder Kontrolle vor Ort, ob die Lohn- und Arbeitsbedingungen auch de facto eingehalten werden, es sei denn, es liegen entsprechende Indizien vor. Die Behörden sind folglich auf Meldungen der Betroffenen oder aus deren Umfeld angewiesen. Bei Missständen können sich die Betroffenen jederzeit an die Polizei wenden, welche ihrerseits gegenüber den Migrationsbehörden meldepflichtig ist.»

Zum Beispiel Hana. Zu ihrem Schutz nennen wir sie hier anders. Nach der Scheidung von ihrem gewalttätigen Mann hat sie dringend Arbeit gesucht. Denn ohne Arbeit hat sie kein Sorgerecht für die Kinder. Arbeit gefunden hat sie in der Schweiz, ohne Aufenthaltsbewilligung. Sie hat als Kindermädchen und Haushaltshilfe in einer Familie gearbeitet, rund um die Uhr stand sie zur Verfügung. So ist sie von einer in die nächste Gewaltsituation geraten.

Sie hat massive Ausbeutung erlebt: Gewalt, Erniedrigung, Demütigung.
Autor: Doro Winkler Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ

Doro Winkler von der FIZ kennt die Geschichte von Hana gut, denn sie war in der Obhut der FIZ: «Sie hat massive Ausbeutung erlebt: Gewalt, Erniedrigung, Demütigung.» Das Paar habe ihr nicht einmal anständiges Essen gegeben und ihre prekäre Lage ausgenutzt – bis Hana dann geflohen sei. Ein Passant habe ihr geholfen und die Polizei ihre Situation erkannt. Hana war in der Obhut der FIZ und hat das Paar angezeigt, der Fall ist noch nicht entschieden.

Wenig regulierte Branchen sind besonders anfällig für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse.
Autor: Runa Meier Staatsanwältin in Zürich, spezialisiert auf Menschenhandel

Immer mehr Opfer von Menschenhandel, die zur Arbeit gezwungen werden, finden den Weg zur FIZ. Das sind Menschen, die auf dem Bau, in einem Hotel oder Restaurant oder in einem Nagelstudio gearbeitet haben. Staatsanwältin Runa Meier ist auf Menschenhandel spezialisiert und erklärt: «Wenig regulierte Branchen sind besonders anfällig für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse.» Weitere Risikofaktoren seien tiefe Löhne, Arbeiten, die vor allem Präsenz erforderten, wo es vor allem um den Einsatz von Muskelkraft gehe. Dreckige, physische, mühsame Arbeiten.

Für Hausangestellte ist es aber besonders schwierig, ihrer prekären Situation zu entkommen, weil sie oft komplett isoliert leben. Vermutlich gibt es darum noch sehr viel mehr Betroffene als bisher bekannt.

Betroffene sind auf sich allein gestellt

Es gibt kaum eine Branche, die weniger Regeln kennt als die Hauswirtschaft: Die einzige nationale Regel, die für Hausangestellte gilt, ist ein Mindestlohn. Für Hausangestellte, die direkt von einer Privatperson beschäftigt werden, gilt nicht mal das Arbeitsgesetz.

Die Hürden zu kontrollieren, seien hoch, erklärt Markus Moser vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zug. Es ist die Behörde, der auch die Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren angehören: «Wenn aber Indizien bestehen, dass etwas nicht in Ordnung ist, dann gehen wir dem nach.» Das komme aber sehr selten vor.

Das Problem ist also vielschichtig: Die Arbeit in Privathaushalten ist wenig reguliert, entsprechend können die Behörden kaum kontrollieren. Hausangestellte sind darum komplett auf sich allein gestellt. Das Kindermädchen Hana hat es geschafft zu fliehen, viele andere sind ihren Arbeitgebern aber wohl komplett ausgeliefert.

SRF 1, 16.9.2023, 8:06 Uhr

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