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Neue Mehrwertsteuer-Regelung Online-Shopping im Ausland könnte ab 2019 teurer werden

  • Der Bundesrat hat beschlossen, dass Versandhändler ab einem Umsatz von mindestens 100’000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
  • Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken müssen ausländische Online-Händler heute keine Mehrwertsteuer zahlen.
  • Für Schweizer Versandhändler gelten dagegen andere Regeln: Die Sendungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn das Unternehmen im MwSt-Register eingetragen ist.
  • Ab 1. Januar 2019 ist mit dieser Ungleichbehandlung Schluss.

Mehreinnahmen von 20 Millionen Franken

Die Verordnung zur Versandhandelsregelung wurde am Mittwoch vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Diese gehört zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und hat zum Ziel, gleich lange Spiesse für ausländische und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu schaffen. Der Bundesrat schätzt die Zusatzeinnahmen aufgrund der neuen Versandhandelsregelung auf 20 Millionen Franken pro Jahr.

In den Übergangsbestimmungen hat der Bundesrat festgelegt, wer bereits ab 2019 steuerpflichtig ist. Das ist der Fall, sofern das Unternehmen 2018 einen Umsatz von mindestens 100’000 Franken erzielt und damit zu rechnen ist, dass auch 2019 Lieferungen versandt werden.

Unterschreitet ein Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt die Umsatzgrenze von 100’000 Franken, muss es das der Steuerverwaltung melden. Andernfalls bleibt es mehrwertsteuerpflichtig.

Bestellungen im Ausland steigen

Online-Shopping auf ausländischen Internetseiten ist beliebt. Allein 2017 haben Schweizer 23 Prozent mehr aus dem Ausland bestellt als noch 2016, wie eine im Februar veröffentlichte Studie des Verbands Schweizerischen Versandhandels (VSV), des Marktforschungsunternehmens GfK und der Schweizerischen Post zeigt.

Bereits in Kraft ist eine neue Regelung, wonach Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie im In- und Ausland mindestens 100’000 Franken Umsatz erzielen. Bisher war nur der in der Schweiz erzielte Umsatz massgebend, was ausländischen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffte.

Eine Einschätzung von Philip Meyer, SRF-Wirtschaftsredaktor

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Ein Schweizer Versandhändler von Büchern, beispielsweise, dürfte mit der Verordnung des Bundesrates zufrieden sein. Denn für ihn heisst das, die ausländische Konkurrenz wird zumindest etwas mehr Mühe haben, ihn preislich zu unterbieten. Mit der neuen Regelung erhalten die über 2000 Schweizer Versandhändler die bereits vor langer Zeit beim Bund eingeforderten gleichlangen Spiesse gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Ob diese Regelung reicht, um die Schweizer Kunden weg von Amazon und hin zu Orell Füssli zu locken, zum Beispiel, wird sich zeigen. Denn auch so dürften gewisse Produkte im Ausland künftig günstiger bleiben, weil diese zu geringeren Kosten produziert und verteilt werden können. Der Überlebenskampf der Schweizer Anbieter gegen die Online-Riesen aus dem Ausland wird also weitergehen.

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