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Pensionskassengeld Soll das Pensionskassenvermögen in die Steuererklärung?

Regelmässig zeigen Umfragen, dass Arbeitnehmer ihren Pensionskassenausweis kaum anschauen. Dabei wäre das wichtig, schlummert dort doch oft ein kleines Vermögen. Abhilfe schaffen könnte ein simpler Vorschlag: Das Vermögen soll man in die Steuererklärung übertragen müssen.

Das Vorsorgebarometer der Raiffeisenbank brachte es letzte Woche einmal mehr an den Tag: Die Mehrheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wissen wenig bis nichts über ihre berufliche Vorsorge. Ihre Pensionskasse ist eine Blackbox. Sie kennen die Höhe ihres Guthabens oder die wichtigsten Begriffe der 2. Säule nicht, wissen nicht, dass ihr Vermögen am Kapitalmarkt für sie angelegt ist und jedes Jahr wächst.

Dieses Unwissen kann zu Misstrauen in die 2. Säule führen. Denn was man nicht kennt, dem traut man nicht. Das belegt die Tatsache, dass die 3. Säule, das private, steuerbegünstigte Sparen, über das Arbeitnehmende mehr wissen, in Umfragen bezüglich Vertrauen regelmässig besser abschneidet.

Unwissen und Misstrauen befeuern sich – Wissen und Vertrauen auch

Mit ein Grund, dass man über die Säule 3a besser Bescheid weiss, ist, dass man die 3. Säule selber wählt und selbst Anlageentscheide treffen kann. Bei der Pensionskasse werden einem die Beiträge automatisch vom Lohn abgezogen. Man investiert das Geld nicht selber und merkt oft nicht, dass es ein Lohnbestandteil ist. Bei vielen ist das Geld der 2. Säule der mit Abstand grösste Sparbatzen, der auch noch jedes Jahr wächst. Selbst in Jahren, in denen die Kapitalmarktrenditen sinken.

Dass man mehr über die 3. Säule weiss als über die (meist wichtigere) 2. Säule, hängt aber auch davon ab, dass man jedes Jahr die 3a-Einzahlung in die Steuererklärung eintragen und den 3a-Ausweis mit der Angabe der Höhe des 3a-Guthabens der Steuererklärung beilegen muss. Wer also eine Säule 3a hat, muss sich mindestens einmal im Jahr mit der Materie beschäftigen.

Pensionskassenvermögen gehört in Steuererklärung

Genau das wäre auch in der 2. Säule nötig, sagt Tashi Gumbatshang, Leiter Kompetenzcenter Vermögens- und Vorsorgeberatung Raiffeisen Schweiz. «Eine vorgeschriebene Deklaration des Vermögens aus der Pensionskasse in der Steuererklärung könnte tatsächlich ein Hebel dafür sein, dass sich die Bevölkerung verstärkt mit dem Thema auseinandersetzt.» Es würde vermutlich dazu führen, dass die Versicherten ihren Pensionskassenausweis genauer anschauen würden, glaubt der Vorsorge-Experte.

«Nebst einem besseren Verständnis für die 2. Säule dürfte dies zu einem verstärkten Bewusstsein über das eigene Pensionskassenvermögen als wichtigen und für die meisten sogar grössten Teil des eigenen Vermögens führen.» In der Säule 3a funktioniere das, beobachtet Tashi Gumbatshang. «Die Leute kennen das eigene 3a-Vermögen, obwohl auch dieses Geld bis zur Pensionierung blockiert ist.»

Marcel Rumo, Präsident des Vereins Vorsorge Schweiz, sieht noch eine andere Möglichkeit: «Das Guthaben der 2. Säule sollte im Onlinebanking auftauchen. So würde man sein eigenes Guthaben stets sehen, auch wie es jedes Jahr wächst.» Technisch wäre das machbar, würde aber einen Datenaustausch zwischen Pensionskassen und Banken bedingen. «Gespräche darüber gibt es immer wieder, aber konkrete Projekte sind uns keine bekannt,» sagt Marcel Rumo. Morgen Mittwoch kümmert sich auch der Nationalrat darum, wie man die 2. Säule für Arbeitnehmer sichtbarer machen könnte.

SRF 4 News, 17.92025, 17:39 Uhr

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