Was ist passiert? Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) behält den Referenzzinssatz vorerst stabil. Zuletzt war der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten im März gesenkt worden.
Was ist der Referenzzinssatz? Seit 2008 dient ein einheitlicher hypothekarischer Referenzzinssatz als Grundlage für Mietzinsanpassungen in der ganzen Schweiz. Er löste die früher kantonal unterschiedlichen Sätze für variable Hypotheken ab und sorgt seither für eine einheitliche Regelung im Mietrecht.
Was heisst es, wenn der Satz stabil bleibt? Bei einem unveränderten Referenzzinssatz besteht kein automatischer Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Nur wenn der Satz sinkt, können Mieterinnen und Mieter eine Reduktion einfordern – das war zuletzt im März 2025 der Fall.
Wie wird er berechnet? Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ermittelt im Auftrag des BWO quartalsweise bei Banken mit einem relevanten Volumen den Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypotheken. Daraus ergibt sich der Referenzzinssatz – derzeit liegt er bei 1.5 Prozent.
Was passiert bei einer Senkung um 0.25 Prozentpunkte? Dann können Mieter in der Regel eine Reduktion von 2.91 Prozent verlangen – allerdings nur, wenn die vorhergehenden Zinssenkungen vollständig weitergegeben wurden. Es lohnt sich also, die Mietzinsbasis im Vertrag zu prüfen.
Warum sind es «nur» 2.91 Prozent und nicht 3? Das Bundesgericht hat entschieden, dass sich die Senkungen rechnerisch exakt auf die vorherige Erhöhung beziehen sollen. Eine Mieterhöhung um 3 Prozent auf beispielsweise 1000 Franken ergibt 1030 Franken. Um auf 1000 zurückzukommen, genügt eine Senkung um 2.91 Prozent.
Gilt die Reduktion rückwirkend? Nein. Sie muss mit eingeschriebenem Brief beantragt werden und gilt frühestens auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin – meist drei Monate im Voraus.
Welche weiteren Faktoren beeinflussen den Mietzins? Neben dem Referenzzinssatz können Vermieter auch die Teuerung (bis zu 40 Prozent der Indexveränderung) und allgemeine Kostensteigerungen (zum Beispiel für Unterhalt) weitergeben. Letztere sind beweispflichtig und oft nur pauschal anwendbar. Gemäss Auskunft des Hauseigentümerverbands sind in der Praxis Pauschalen von 0.5 bis 1 Prozent pro Jahr verbreitet.
Lohnt sich ein Antrag auf Mietzinssenkung immer? Nicht unbedingt. Bei gleichzeitiger Weitergabe von Teuerung oder anderen Kosten kann die Reduktion verpuffen oder es kann sogar eine Erhöhung resultieren. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt, die Ausgangslage mit Online-Rechnern zu prüfen.
Wie tief kann der Satz fallen? Laut Ökonomen wäre bei einer weiteren Zinssenkung im Herbst ein Satz von 1.25 Prozent möglich. Darunter dürfte er auf absehbare Zeit nicht fallen – selbst in der früheren Negativzinsphase war diese Schwelle nie unterschritten worden.
Kann der Referenzzinssatz auch wieder steigen? Kurzfristig nicht. Durch die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump sind die Wirtschaftsaussichten getrübt. Angesichts der expansiven Geldpolitik der SNB und der derzeit tiefen Inflation gilt ein Anstieg in den nächsten Quartalen als unwahrscheinlich.
Was gilt bei Genossenschaftswohnungen? In Genossenschaften gilt meist das Kostenmietprinzip, bei dem der effektive Hypothekarzins und die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden. Der Referenzzinssatz dient oft nur als Orientierung. Pauschale Teuerungsüberwälzungen sind nicht erlaubt.