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Die Wahrscheinlichkeit von Rückzahlungen ist ungewiss
Aus HeuteMorgen vom 06.04.2023. Bild: Keystone/Michael Buholzer
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Rückforderung von CS-Boni Können bereits ausbezahlte CS-Boni zurückverlangt werden?

Der Bundesrat hat beschlossen, den CS-Kadern zumindest in Teilen ihre Boni zu streichen. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, ordnet ein, wieso die Schweizer Regierung vorgeprescht ist und wie realistisch es ist, bereits ausgezahlte Boni zurückzufordern.

Peter V. Kunz

Peter V. Kunz

Wirtschaftsrechtler

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Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern und war deren Dekan bis 2020.

Wie kann der Bund die ausgezahlten Boni der Credit Suisse zurückfordern?

Der Bund kann selbst nichts zurückfordern, weil die Banker keine Bundesangestellten sind. Insofern, sollte ein Rückforderungsanspruch tatsächlich bestehen, kann das nur seitens der CS gemacht werden. Die Idee seitens des Bundes ist es nun, dass die gesetzlichen Massnahmen im Bereich der Vergütungen wahrgenommen werden.

Was für ein Recht hat der Bund überhaupt, die CS aufzufordern, die Boni von ihren Angestellten zurückzufordern?

Die Rechtslage ist nicht ganz so klar, wie man vielleicht den Eindruck hat. Es gibt seit einigen Jahren im Bankengesetz eine Neuregelung betreffend Massnahmen im Bereich der Vergütungen. Dennoch sind die Eingriffsmöglichkeiten unklar, die Bestimmung ist auch noch nie zur Anwendung gelangt. Der Bundesrat startet jetzt also quasi einen juristischen Versuchsballon.

Der Bund sagt hier: Wir haben diese Möglichkeit bei einer systemrelevanten Bank bei den Vergütungen einzugreifen, das machen wir. Zudem wollen wir auch durch die CS abklären lassen, ob bereits ausbezahlte Boni wieder zurückerstattet werden müssen. Vor diesem unsicheren rechtlichen Hintergrund wird auch nicht bereits in den nächsten Wochen tatsächlich etwas passieren.

Sie sprechen den Zeitrahmen an. Wie gross ist die Chance, dass die CS tatsächlich Boni von ihren Angestellten zurückfordern kann?

Die Wahrscheinlichkeit ist zurzeit nicht einschätzbar, weil es am Finanzdepartement liegt, eine Verfügung gegenüber der Credit Suisse zu erlassen. Die CS und die betroffenen Banker selbst könnten sich durchaus auch gerichtlich wehren. Gerne verzichtet niemand auf Boni. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Rückforderungsansprüchen kommt, ist relativ gross. Aber ob diese durchgesetzt werden, das ist eine völlig offene Frage.

Die Rechtslage ist also alles andere als klar. Trotzdem drückt der Bund jetzt bereits aufs Gas. Warum?

Es ist offensichtlich, dass sich die meisten Leute über Boni aufregen. Das kann man nicht wirklich gut verkaufen. Da gibt es politischen Druck. Es ist nicht zufällig, dass der Bundesrat jetzt kommt. Ausserdem findet in einigen Tagen die ausserordentliche Session in Bern statt. Dort werden Forderungen gestellt werden.

Diese Forderungen würden ohnehin in den nächsten Tagen aufs Tapet kommen.
Autor: Peter V. Kunz Professor für Wirtschaftsrecht

Ich persönlich beurteile diesen Schnellschuss des Bundesrats dahingehend, dass man die politische Diskussion vorsorglich ein wenig abzufedern versucht. Diese Forderungen würden ohnehin in den nächsten Tagen aufs Tapet kommen. Deshalb übernimmt jetzt der Bundesrat das Zepter und bringt es von seiner Seite her. Es ist aber nichts, was hier notrechtlich angeordnet wird, sondern es gibt eine gesetzliche Grundlage. Die ist aber leider so unklar und unsicher, dass sich von den etwa 1000 betroffenen Bankern wahrscheinlich nicht einfach alle fügen werden.

Das Gespräch führte Tobias Bühlmann.

HeuteMorgen, 06.04.2023, 06:00 Uhr;

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