- Europas Hotellerie geht gegen Booking.com vor Gericht.
- Mehr als 10'000 Hotels beteiligen sich an einer Sammelklage gegen das Reiseportal.
- Ziel ist es, Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen zu erhalten.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024. Demnach könnten sogenannte Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig sein – abschliessend klären muss den Fall aber ein Amsterdamer Gericht. Diese hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform – etwa auf der eigenen Website – günstiger anbieten durften. Ziel war es, sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden.
«Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen gelitten», sagt der Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec Alexandros Vassilikos. Die Klage, die vor einem niederländischen Gericht verhandelt wird, sende eine Botschaft: «Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.»
Trotz Kritik bleibt Booking für viele Hotels unverzichtbar. Laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis betrug der Marktanteil im Jahr 2023 europaweit 71 Prozent.