Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Wirtschaft Schluss mit abgekürzten Verfahren bei Datendiebstahl

Das Bundesstrafgericht will künftig im Fall von Datendiebstahl keine abgekürzten Verfahren mehr zulassen, sondern ordentliche Verhandlungen durchführen. Dies machte die Strafkammer deutlich, als sie die teilbedingte Strafe für den deutschen Datendieb im Fall der Bank Julius Bär bestätigte.

Nicht die dreijährige, teilbedingte Freiheitsstrafe für einen deutschen Bankdatendieb war heute das grosse Thema vor Bundesstrafgericht, sondern das abgekürzte Verfahren, das zum Urteil führte. Denn damit konnten sich Anklage und Verteidigung bereits im Voraus auf das Strafmass einigen.

Datendieb muss ins Gefängnis

Box aufklappen Box zuklappen

Das Bundesstrafgericht verurteilt den IT-Fachmann zu drei Jahren teilbedingt. Er hatte Kundendaten gestohlen. Mehr.

Dies wird es künftig nicht mehr geben. Das Bundesgericht bestätigte zwar das Strafmass mit den Worten, es sei «knapp schuldangemessen». Die Strafkammer zeigte sich aber mit der Praxis der verkürzten Verfahren nicht mehr einverstanden: Es sei nicht im Sinn der Sache, wenn in Fällen von Datendiebstahl die Bundesanwaltschaft als Angklägerin die Rechtssprechung übernehme und das Bundesstrafgericht nur noch einen Deal bestätigen könne.

Keine Chance mehr auf abgekürzte Verfahren

Das Bundesstrafgericht will deshalb künftig in solchen Fällen wieder selbst nach ordentlichen Gerichtsverhandlungen urteilen und Anträge auf abgekürzte Verfahren zurückweisen.

Der heute 54-Jährige hatte gestanden, während seiner Anstellung bei der Bank Julius Bär zwischen Oktober und Dezember 2011 insgesamt 2700 Datensätze deutscher und holländischer Kunden gesammelt zu haben. Diese übergab er der deutschen Steuerfahndung und kassierte dafür 1,1 Millionen Euro.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel