Im Fall des Datendiebstahls bei der Bank Julius Bär hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona (TI) die teilbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren für einen deutschen IT-Fachmann bestätigt. Der 54-Jährige soll rund 2700 Kundendaten an die deutschen Steuerbehörden übermittelt haben.
Der geständige Informatiker hatte sich mit der Bundesanwaltschaft (BA) auf das Strafmass geeinigt. In einem verkürzten Verfahren segnete das Bundesstrafgericht in Bellinzona den Deal ab. Das Strafmass sei knapp schuldangemessen, sagte der Bundesstrafrichter.
Eigene Steuerschulden bezahlen
Neben der bedingten Strafe wurde auch beschlossen, das Bankguthaben des Mannes in der Höhe von rund 60'000 Franken, 140'000 Euro in bar sowie Fahrzeuge, Münzen- und Uhrensammlungen einzuziehen. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft wurde wie ausgehandelt auf 740'000 Euro festgelegt.
Der frühere externe Mitarbeiter der Bank Julius Bär, der seit 2005 in der Schweiz lebt, gestand vor dem Gericht seine Schuld ein. Er gab zu, im Rahmen seiner Tätigkeit zwischen Oktober und Dezember 2011 insgesamt 2700 Datensätze deutscher und holländischer Kunden gesammelt zu haben.
Diese übergab er im Februar und Mai 2012 einem deutschen Steuerfahnder, der diese an die Steuerbehörden beider Länder weiterleiten sollte. Für seine Recherchen in Bezug auf deutsche Kunden erhielt der Informatiker rund 1,1 Million Euro.
Mit einem Grossteil der Summe, 680'000 Euro, wollte er eigene Steuerforderungen begleichen. Der 54-Jährige wurde des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei schuldig gesprochen.