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Schweiz und Cum-Ex-Skandal «Ein Schuss vor den Bug für alle, die an solche Geschäfte denken»

Der Berufungsprozess im Cum-Ex-Skandal vor dem Zürcher Obergericht gegen zwei Ex-Angestellte der Privatbank Sarasin und einen deutschen Anwalt ist am Mittwoch abgebrochen worden – wegen mutmasslicher Befangenheit des Staatsanwalts zugunsten der Banken. Fragen an die Compliance-Expertin Monika Roth zum Zustand des Finanzplatzes.

Monika Roth

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Die Schweizer Juristin und Richterin Monika Roth ist Expertin für Compliance im Finanzmarktsektor. Sie war bis Mitte 2020 Professorin für Compliance und Finanzmarktrecht an der Hochschule Luzern.

SRF News: Ein befangener Staatsanwalt – ist das exemplarisch für den Umgang der Schweizer Justiz mit dem Thema Steuerbetrug?

Monika Roth: Diese Schlussfolgerung wäre, so glaube ich, nicht zulässig. Aber die Probleme in Zürich und speziell dieses Staatsanwalts wurden schon früher thematisiert und man muss sagen: Der Verfahrensablauf war desolat.

Zwei Sarasin-Banker spielten einem deutschen Anwalt geheime Bankdaten zu, der diese nutzte, um gegen die Schweizer Bank in Deutschland zu klagen. Sind die Angeklagten Whistleblower oder Wirtschaftsspione?

Angesichts der Cum-Ex-Geschichte, des Ausmasses und der zu wahrenden Proportionen neige ich dazu, die Banker als Whistleblower zu bezeichnen. Solche allerdings, die sich vielleicht nicht optimal verhalten haben, weil sie die Unterlagen einem Anwalt herausgaben. Möglicherweise wären sie besser zur Finanzmarktaufsicht (Finma) gegangen.

Die beiden Angeklagten sollen auch Geld erhalten haben?

Der Geldfrage bei Whistleblowern stehe ich sehr kritisch gegenüber. Zwar hätten sie sich nicht so verhalten dürfen. Ich kann es wegen der Ausgangslage bis zu einem gewissen Grad aber nachvollziehen. Von Rechts wegen hätten sie an den Verwaltungsrat, allenfalls an die externe Revision und an die Finma gelangen müssen.

Cum-Ex-Geschäfte haben zum Ziel, die Kapitalertragssteuer mehrfach vom Staat zurückzufordern, indem Wertpapiere geschickt verschoben werden. Ist das legal in der Schweiz?

Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat das als Steuerhinterziehung beurteilt. In der Schweiz fehlen Gerichtsurteile, aber die Eidgenössische Steuerverwaltung versucht, solche Geschäfte zu vermeiden, weil sie eine Gesetzesumgehung sind, was illegal ist. Ob es deliktisch wäre im Sinne des Strafgesetzbuches, ist in der Schweiz nicht entschieden. Die Finma schweigt dazu wenig vornehm, was ich äusserst peinlich finde.

Ob es deliktisch im Sinne des Strafgesetzbuches wäre, ist in der Schweiz nicht entschieden. Die Finma schweigt dazu wenig vornehm, was ich äusserst peinlich finde.
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Warum kam es nie zu einem Verfahren in der Schweiz?

Eine Antwort des Bundesrats weist darauf hin, dass das Phänomen schon früher thematisiert wurde. Die Steuerverwaltung schob solchen Geschäften dank aufmerksamer Mitarbeiter den Riegel. Was nicht heisst, dass sie nicht vorkamen oder weiter vorkommen könnten.  Ein Ausmass wie in Deutschland und anderen Staaten hat es nie angenommen. Mangels Daten kann das Ausmass in der Schweiz aber nicht beziffert werden. Insgesamt kann man sagen: Man hat in der Schweiz den Braten früher gerochen.

Ist die Bank Sarasin eine Ausnahme?

Ein derart dreistes Vorgehen wie bei der Bank Sarasin habe ich nirgendwo dokumentiert gesehen. Was aber nicht heisst, dass es das nicht gegeben hat.

Was hatte der Cum-Ex-Skandal für Folgen für den Schweizer Finanzplatz?

Es war ein Schuss vor den Bug für alle, die an solche Geschäfte denken. Ein kritisches Licht fällt auch auf den Bankenplatz, inwieweit die Depot-Banken von den Geschäften wussten. Meine Kritik an der Finma: Es geht nicht nur um Steuern, sondern auch um einwandfreie Geschäftsführung. Jeder Idiot weiss, dass man vom Fiskus nicht zweimal fürs Gleiche etwas verlangen kann. Dass sich Banken darüber hinwegsetzten, ist eine Ungeheuerlichkeit, die auch die Finma interessieren muss.

Das Gespräch führte Roger Brändlin.

Echo der Zeit, 08.12.2021, 18:00 Uhr ; 

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