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Schwere Vorwürfe Credit Suisse: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen Geldwäsche

  • Die Behörde wirft der Grossbank vor, nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen zu haben, um Geldwäsche von Vermögenswerten einer kriminellen Organisation zu verhindern.
  • Die Anklage sei Ergebnis von umfangreichen Ermittlungen zu den schweizerischen Geschäftstätigkeiten einer im internationalen Betäubungsmittelhandel tätigen kriminellen Organisation aus Bulgarien.

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Rettungsversuch für Geldwäschereigesetz
aus Rendez-vous vom 15.12.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 37 Sekunden.

Nebst der Credit Suisse erhebt die BA ausserdem Anklage gegen eine ehemalige Kundenbetreuerin der Bank und zwei Mitglieder der kriminellen Organisation. Eine Untersuchung gegen einen zweiten früheren CS-Mitarbeiter sei eingestellt worden. Die Credit Suisse weise die gegen sie erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück. Ebenfalls sei sie auch von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt.

Die Bank wies in einer Stellungnahme die Vorwürfe hinsichtlich angeblicher Organisationsmängel zurück. Credit Suisse werde ihre Position entschlossen verteidigen.

Das Schweizer Bundesstrafgericht kann in einem solchen Verfahren neben einer Gewinneinziehung eine Busse von höchstens fünf Millionen Franken verhängen.

Kurzeinschätzung von Roman Mezzasalma

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Die Reaktion der Credit Suisse auf die Anklage durch die Bundesanwaltschaft fällt aussergewöhnlich scharf aus: Die Bank ist «befremdet», bezeichnet die Vorwürfe «als haltlos und unbegründet», weist sie «in aller Form zurück.»

Dabei dürften nicht die drohenden maximal fünf Millionen Franken Busse wegen Organisationsmängeln die Bank in Rage versetzen. Oder der drohende Einzug des mit den beanstandeten Geschäften erzielten Gewinns. Rechtsfälle dieser Dimension haben internationale Grossunternehmen üblicherweise nämlich gleich dutzendweise gleichzeitig zu bewältigen.

Credit Suisse kritisiert die Bundesanwaltschaft, weil diese – aus Sicht der Bank – ihr Verhalten von 2004 bis 2008 mit rechtlichen Massstäben beurteile, die damals noch gar nicht gegolten hätten.

Wenn dem tatsächlich so ist, bestünde eigentlich seitens der Bank kein Grund zur Aufregung, da sich dieser Punkt vor dem Bundesstrafgericht wohl klären liesse. Wäre da nicht die Sache mit der Reputation. Ein solches Strafverfahren, das sich noch über mehrere Jahre hinziehen könnte, dürfte einen wiederholten Reputationsschaden verursachen, der die drohenden Strafzahlungen um ein Mehrfaches übersteigt. Und dies selbst dann, wenn die Bank am Ende freigesprochen werden sollte.

SRF 4 News, 17.12.2020, 14 Uhr;

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