Zum Inhalt springen

Steuerhinterziehungsprozess Pariser Kassationshof hat Urteil gegen UBS teilweise annulliert

  • Die UBS hat im Steuerhinterziehungsprozess mit Frankreich einen Erfolg errungen.
  • Der Kassationshof in Paris hat das Urteil der Vorinstanz teilweise annulliert.
  • Unter anderem gilt dies in Bezug auf die Strafen und die zivilrechtliche Schadenersatzzahlung.
  • Die UBS beharrt auf ihrer Unschuld und betont, dass keine konkreten Beweise vorliegen würden.

Der oberste Gerichtshof in Frankreich hat die Grossbank endgültig wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und Geldwäscherei schuldig gesprochen. Über die Höhe der Strafzahlung wird es aber zu einem neuen Verfahren kommen. Nun geht der Fall zurück an das Berufungsgericht in Paris.

Dieses hatte im Dezember 2021 eine Zahlung von insgesamt gut 1.8 Milliarden Euro von der UBS verlangt. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3.75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen. Zurückgestellt hat die UBS 1.1 Milliarden Euro für den Rechtsstreit.

Kurzeinschätzung von Frankreich-Korrespondent Daniel Voll

Box aufklappen Box zuklappen

Der Kassationshof, Frankreichs oberstes Gericht, bestätigt den Schuldspruch gegen die UBS wegen Geldwäscherei und Steuerbetrug. Aber bei der Strafe kommt die Schweizer Grossbank glimpflich davon. Der Kassationshof kritisiert das Berufungsgericht Paris. Dieses hat im Dezember 2021 Kautionsgelder von 1 Milliarde Euro eingezogen, und die UBS zu einer Zahlung von 800 Millionen Euro an den französischen Staat als Entschädigung für entgangene Steuereinnahmen verurteilt. Unbestritten blieb bloss eine Busse von 3.75 Millionen Franken, die die UBS bezahlen muss.

Das Berufungsgericht Paris muss nun den Fall in einem weiteren Prozess nochmals aufrollen und neu entscheiden. Im Rahmen, den ihm das oberste Gericht Frankreich nun vorgegeben hat.

Dagegen hatte die UBS Rekurs eingelegt, womit sie nun erfolgreich war. Bereits Ende September war es zu einer Anhörung vor dem Kassationsgerichtshof gekommen. Das oberste Gericht Frankreichs beurteilt Fälle allerdings nicht grundsätzlich neu, sondern nur, ob es etwa formelle Fehler gegeben hat.

UBS beharrt auf ihrer Unschuld

Die UBS beharrt auf ihrer Unschuld und betont, dass keine konkreten Beweise vorliegen würden. Die UBS sei zwar erfreut, dass das oberste Gericht in Frankreich die Position der Bank zu wichtigen Aspekten des Rechtsstreits teile, hiess es in einer Mitteilung. So habe das Gericht die Zahlung von insgesamt gut 1.8 Milliarden Euro kassiert.

UBS Logo.
Legende: REUTERS/Denis Balibouse

Allerdings sei die UBS enttäuscht darüber, dass der Kassationshof den Schuldspruch der Vorinstanz wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug bestätigt hat.

Neues Verfahren vor Berufungsgericht

Jetzt kommt es zu einem neuen Verfahren am französischen Berufungsgericht. Die Hängepartie in dem bereits rund zehn Jahre andauernde Rechtsstreit geht damit weiter.

UBS-Aktien im Plus

Box aufklappen Box zuklappen

Die Aktien der UBS tendieren am Nachmittag klar im Plus. Die Aktie gewinnt gegen 15:45 Uhr 1.8 Prozent auf 22.47 Franken, während der SMI wenig verändert notiert. Im Hoch – kurz nach Urteilsverkündung – stiegen die Aktien sogar bis auf 22.83 Franken (+3.3 Prozent).

Bereits 2013 begannen Untersuchungen der französischen Behörden. Im Februar 2019 war die UBS dann erstmals vom Pariser Strafgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche zu einer happigen Zahlung von insgesamt 4.5 Milliarden Euro verurteilt worden.

Im Dezember 2021 wurde die Bank auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen: Das französische Berufungsgericht befand, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche französische Steuerzahler geworben hatte. Sie habe die Kunden dazu bewegen wollen, nicht deklarierte Konten in der Schweiz zu eröffnen, hiess es im Urteil.

SRF 4 News, 15.11.2023, 15 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel