Worum geht es? Seit 2017 nimmt die Schweiz am automatischen Informationsaustausch teil. Behörden tauschen Finanzinformationen aus, um Steuerdelikten zuvorzukommen. Ab 2026 sollen auch Kryptowährungen Teil dieser Vereinbarung sein. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat dazu entsprechende Standards formuliert. Dazu muss die Schweiz ihre Gesetze anpassen. Der Ständerat hat nun dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt.
Was will der Vorschlag? Der Bundesrat schlägt dem Parlament 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte ab 2027 vor. Dazu gehören alle EU-Mitgliedstaaten, Grossbritannien und die meisten G20-Staaten. Die USA, China und Saudi-Arabien sollen davon ausgenommen werden. Mit den USA soll indes ein entsprechendes bilaterales Abkommen abgeschlossen werden. Der entsprechenden Vorlage hat der Ständerat zugestimmt. Gestrichen hat er dagegen Strafen wegen fahrlässiger Verletzung der Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflicht.
Was heisst es für Banken? Immer mehr Banken bieten ihren Kundinnen und Kunden Investitionsmöglichkeiten in Krypto-Instrumente an. Solche Anbieter müssen die Daten ab 2026 gemäss Vorgaben der OECD dokumentieren. Falls Kunden im Ausland ansässig sind, müssen sie diese der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden. Laut Schweizerischer Bankiervereinigung ist eine solche Einführung «mit einem enorm grossen Aufwand verbunden». Dennoch sei es begrüssenswert, dass für alle Anbieter gleich lange Spiesse gälten.
Was heisst es für Personen, die Kryptowährungen halten? Wer Kryptowährungen besitzt oder kauft und einen Auslandsbezug hat, muss ab 2026 damit rechnen, dass Steuerdaten an andere Länder übermittelt werden. In der Schweiz unterliegen Kryptowährungen der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben. In der Steuererklärung müssen sie als «übrige Guthaben» ausgewiesen werden.
Wie relevant sind Kryptowährungen? Rund elf Prozent der Schweizer Bevölkerung halten Kryptowährungen. Das zeigt eine Studie der Hochschule Luzern von November 2024. Allerdings geht sie davon aus, dass nur ein kleiner Teil aktiv mit grösseren Beträgen handelt. Studienautor Andreas Dietrich schliesst daraus: «Dies bedeutet, dass Krypto-Anlagen insgesamt derzeit wohl lediglich für etwa ein bis zwei Prozent der Bevölkerung eine hohe Bedeutung haben.»
Ist die Schweiz Vorreiterin? Die Schweiz ist gemeinsam mit anderen Ländern in der Umsetzung relativ rasch. Das sei aber keinesfalls ein Vorpreschen, findet Matthias Staubli, Steuerexperte bei PWC. Er sieht einen Vorteil: «Die Schweiz hat die Möglichkeit, die Interpretation zusammen mit der starken Krypto-Community in unserem Land mitzugestalten, um die Umsetzung möglichst effizient durchzuführen.» Zudem würde sich die Schweiz von der EU abhängig machen, wenn sie nicht schnell handelte.
Wie geht es weiter? Nach dem Ständerat wird sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen. Die Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2026 geplant.