Zum Inhalt springen

UBS-Prozess in Paris Frankreichs Staatsanwalt fordert 3,7 Milliarden Euro

  • Im Steuerhinterziehungsprozess gegen die UBS in Paris fordert der französische Staatsanwalt eine Geldstrafe von 3,7 Milliarden Euro.
  • Der Bank wird vorgeworfen, «mit gutem Gewissen» illegal reiche Kunden geworben und Milliarden nicht deklarierter Vermögenswerte verschwiegen zu haben.

«Steuerbetrug ist nichts anderes als ein Diebstahl zum Nachteil der Gemeinschaft», sagte Russo am Ende des Verfahrens. Steuerbetrug sei «ein inakzeptabler Angriff auf den republikanischen Pakt» und «Banken verdienen es, strafrechtlich verfolgt und bestraft zu werden, und zwar in Höhe des Schadens, den die Gesellschaft erleidet», sagte der Staatsanwalt.

Staat als Zivilkläger

Davor hatte bereits der französische Staat, die als Zivilpartei in dem Verfahren auftritt, eine Entschädigung von 1,6 Milliarden Euro von der UBS verlangt. Der Betrag solle als Entschädigung für ein umfangreiches «System des Betrugs und der Geldwäsche» fliessen, hatte am Mittwoch Xavier Normand-Bodard erklärt, der Anwalt des Staats.

Die UBS habe ein ausgeklügeltes Betrugs- und Geldwäschereisystem aufgebaut, in dem die Bank im Namen des Bankgeheimnisses behauptete, nichts zu hören, nichts zu sehen und nichts zu wissen.

Die UBS soll laut dem Staatsanwalt zwischen 2004 und 2012 illegal Bankberater nach Frankreich geschickt haben, um Reiche in eine Filiale der UBS France zu locken. Die Kunden seien an Empfängen, Jagdgesellschaften oder an Sportanlässen angesprochen worden, um sie von der Eröffnung von Schwarzgeld-Konten in der Schweiz zu überzeugen.

Meistgelesene Artikel