Das Wichtigste in Kürze
- Die Senkung der Firmensteuern in den USA hat bislang keinen Exodus von US-Firmen aus der Schweiz zur Folge.
- Das könnte sich ändern, falls die Steuervorlage 17 nicht durchkomme, ist ein Experte von KPMG überzeugt.
- Denn der weltweite Steuerwettbewerb der Staaten geht unvermindert weiter.
Die Senkung der Firmensteuern durch US-Präsident Donald Trump freut viele Firmen in den Vereinigten Staaten. Und sie könnte Auswirkungen auf die Schweiz haben: Hier ansässige US-Firmen könnten versucht, sein, in die USA zurückzukehren.
Bislang sei dies aber erst «ganz vereinzelt» passiert, sagt Stefan Kuhn vom Beratungsunternehmen KPMG. Die Firmen würden keinesfalls gleich massenweise in die USA abwandern, nur weil sie dort weniger Steuern als bisher bezahlen müssen.
Schweiz hat auch andere Standortvorteile
Für bekannte US-Konzerne in der Schweiz wie beispielsweise Johnson & Johnson oder Procter & Gamble gibt es noch einige andere als steuerliche Gründe, ein Standbein in der Schweiz zu haben. Hier gibt es gut ausgebildete Fachkräfte oder eine hohe Rechtssicherheit. Das seien ebenfalls wichtige Standortvorteile, stellt Kuhn fest.
Und: Gerade in der Pharmabranche sei die Schweiz ein globaler Player mit einer sehr guten Infrastruktur. «Das lockt sogar weitere US-Unternehmen an.»
USA steuerlich bloss im Mittelfeld
Dass die Steuersenkung für Unternehmen in den USA keine magnetische Wirkung entfaltet, hat auch damit zu tun, dass dort der Gewinnsteuersatz nach Trumps Reform vergleichsweise hoch bleibt. Das zeigen die Zahlen des neuen Tax Reports von KPMG klar.
Mit der Senkung der Gewinnsteuern auf Bundesebene von 35 auf 21 Prozent rücken die USA vom Hochsteuerland ins internationale Mittelfeld vor. Die Schweiz dagegen rangiert im vorderen Drittel. Hier verlangen Bund, Kantone und Gemeinden zusammengerechnet durchschnittlich nur rund 18 Prozent. Typische Tiefsteuer-Kantone wie Luzern, Zug, Schwyz oder Neuenburg sind noch günstiger.
Internationale Firmen werden sich nach einer allfälligen Ablehnung der Steuervorlage 17 nicht zweimal überlegen, ob sie die hohen Steuern bezahlen sollen.
Die Frage ist allerdings, wie geschickt sich die Schweiz nun im globalen Steuerwettbewerb positioniert. Denn ihre bisherigen Steuerprivilegien für Grosskonzerne muss sie auf ausländischen Druck aufgeben, respektive durch neue Vergünstigungen ersetzen.
Auf die Steuervorlage 17 kommt es an
Im ersten Anlauf ist diese Reform (USR III) letztes Jahr an der Urne gescheitert. Im Herbst kommt nun eine überarbeitete Unternehmenssteuerreform (Steuervorlage 17) ins Parlament. Und möglicherweise steht eine zweite Volksabstimmung bevor. Ein abermaliges Scheitern hätte Folgen, warnt der Mann von KPMG.
Sollten ausländische Grosskonzerne nach einer Ablehnung der Steuervorlage 17 durch das Volk auf ihre bisherigen Steuerprivilegien verzichten müssen, würden sie nach Alternativen zur Schweiz suchen. «Sie werden sich nicht zweimal überlegen, ob sie die hohen Steuern bezahlen sollen», ist der KPMG-Experte überzeugt.
Solche Firmen würden also zumindest einen grösseren Teil der Gewinne künftig anderswo versteuern – wo es günstiger ist. Denn der globale Schönheitswettbewerb unter den Staaten, den US-Präsident Trump mit seiner Steuerreform lediglich zusätzlich angeheizt hat, dauert weiter an.