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Verbot von Bestpreisklauseln Urteil gegen Booking.com in Deutschland: Schweiz hinkt hinterher

Der deutsche Bundesgerichtshof verbietet sogenannte Bestpreisklauseln. Hierzulande fehlt ein entsprechendes Gesetz noch.

Andreas Züllig ist Hoteldirektor auf der Lenzerheide und Präsident des Verbands Hotelleriesuisse. Er begrüsst das Urteil, das Buchungsplattformen keine Bestpreisklauseln in die Verträge mit den Hotels schreiben dürfen.

Ähnliche Regelungen gebe es auch bei unseren Nachbarn. «Italien hat es verboten, Frankreich hat es verboten, Österreich hat es verboten. Jetzt auch Deutschland – bestätigt vom Obersten Gericht. In der Schweiz ist das immer noch in Bearbeitung. Da haben wir leider noch kein definitives Resultat. Es muss noch durchs Parlament, es braucht alles seine Zeit hier in der Schweiz.»

Was ist eine Bestpreisklausel?

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  • Wer in einer anderen Stadt ein Zimmer braucht, sucht meist auf Buchungsplattformen wie Booking.com oder HRS.
  • Wird ein Zimmer über eine solche Plattform gebucht, muss das entsprechende Hotel eine Vermittlungsgebühr bezahlen.
  • Die Onlinevermittler wollen die Hotelzimmer auf ihren Plattformen zudem mit sogenannten Bestpreisklauseln zu den allergünstigsten Konditionen anbieten können.
  • Das heisst, ein Hotel darf den auf der Plattform angegebene Zimmerpreis auf der eigenen Website nicht unterbieten.
  • Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag ein Urteil gefällt, das diese Art von Klauseln in Verträgen der Buchungsanbieter mit den Hotels verbietet.

In der Schweiz dürfen Hotels somit auf ihren Internetseiten die Zimmer nach wie vor nicht günstiger anbieten als auf den grossen Hotelplattformen, bestätigt Züllig. «Online muss es mindestens den gleichen Preis haben wie auf den Buchungsplattformen. Wenn Sie mich aber anrufen oder ein Mail schreiben, dann kann ich Ihnen auch ein anderes Angebot machen, das eventuell unter den Preisen der Buchungsplattformen liegt.»

Internationale Gäste dank des Internets

Buchungsplattformen wie Booking.com oder HRS argumentieren, dass sie die Hotels international ins Schaufenster stellen würden und neue Kundschaft generierten. Und es könne nicht sein, dass die Hotels einerseits davon profitierten, dann aber mit Dumpingangeboten auf den eigenen Websites die Kundschaft abwerben würden. Hotelleriesuisse-Präsident Züllig kontert: Das Internet ermögliche es jedem Hotel, sich international zu vermarkten.

Andreas Züllig
Legende: Andreas Züllig, Präsident des Verbands Hotelleriesuisse, hofft auf eine baldige Regelung in der Schweiz. Keystone

Aber er räumt ein: «Die Buchungsplattformen bringen uns neue Gäste vor allem aus den internationalen Märkten. Da sind wir natürlich sehr dankbar, wenn dieser Kunde vermittelt wird und er das richtige Hotel findet und auch der ganze Prozess des Zahlens über Booking.com abgewickelt wird. Daher ist es gerechtfertigt, dass die Plattformen hier eine Kommission verlangen.»

Gesetzliche Regelung in der Schweiz offen

Will heissen: Vermittlungsgebühren ja, Preisregelungen nein. Im Parlament dürfte die Aufhebung der Bestpreisklauseln wenig umstritten sein. Vor ein paar Jahren wurde eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen. Das Problem sei aber, das richtige Gesetz zu formulieren, sagt Andreas Züllig.

Denn solche Plattformen gebe es nicht nur in der Hotellerie: «Es ist allgemein ein Thema, dass man im Rahmen der Digitalisierung immer mehr online aufnehmen muss. Und entsprechend ist es wichtig, dass man das 'mal irgendwie regelt und technisch so gut löst, das auch künftige Fragen in diese Richtung – nicht nur bei Buchungsplattformen – geregelt werden können.»

Hiesige Hotels müssen also noch warten, bis ein neues Gesetz vom Parlament verabschiedet wird, das solche und ähnliche Vertragsklauseln verbietet.

Info 3, 19.05.2021, 12:00 Uhr

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